HITACHI P42A01 Empfangsuntauglich machen wg. GEZ !?!

  • Bitte die Beitragsschablone sorgfältig ausfüllen.!!


    Hersteller: HITACHI
    Modell: P42A01
    Fehler: keinen, eigentlich alles i.O.
    ... Bis auf die Sache mit der GEZ, weshalb der Kunde (Arztpraxis, dort laufen nur medizinische DVD´s) genervt ist:


    Ist es möglich einen HITACHI P42A01 Empfangsuntauglich zu machen, z.B. durch Ausbau des Tuners o.ä., so das es auch von der GEZ akzeptiert wird???
    Und wenn ja, wie???
    Danke schon mal vorab für Eure Info´s ;)

  • Der Ausbau des Tuners sollte eigentlich reichen.
    Da gab es doch auch einmal einen Bericht über die Leipziger Uni.
    Die sollte doch auch nachzahlen und dort ist man zum Schluss gekommen,alle Tuner ausbauen zu lassen,obwohl diese Aktion nicht gerade billig war,aber somit konnte eine Zahlungsplicht aufgehoben werden.
    Es ist ja auch dann nachzuweisen,dass der Tuner ordnungsgemäss ausgebaut wurde,da man darüber ja auch eine Rechnung erstellt.


    Gruss Andreas

  • Das Gerät empfangsuntauglich zu machen dürfte nicht das Problem sein, ob die GEZ sich aber darauf einläßt steht auf einem anderen Blatt. Ich denke nicht, dass die sich zufrieden geben, wenn der Besitzer des Gerätes eine Bescheinigung seines RFT-Betriebs vorlegt, dass das Gerät nicht mehr "empfangsbereit" ist. Das riecht nach längeren Streitereien.

  • nur mal so am rande. klar, das ist ne eigenständige praxis. aber andererseits zahlt der doc ja bereits als eigenständige person die gez. und die angestellten höchstwahrscheinlich auch. de facto kann niemand gleichzeitig an 2 verschiedenen orten gleichzeitig glotzen. die putzfrau na gut, die könnte theoretisch schwarz sehen aber wen interessiert das schon. wenn ich kjeinen tv habe, zahle ich keinen cent. und was anderes. der vermieter/verpächter der Praxis kann die antennendose ja unbrauchbar machen. so what!!!

  • Oftmals nicht mehr. Aber die GEZ hält ja die Hand auf, sobald man ein Gerät "empfangsbereit" vorhält, unabhängig davon, ob man es tatsächlich nutzt.
    @wespe96: Die GEZ wird von Landesrundfunkanstalten vertreten, also in Leipzig vermutlich vom MDR. Was dort funktioniert, kann im Bereich einer anderen Landesrundfunkanstalt schon wieder ganz anders aussehen. Das hängt sicherlich davon ab, wie man dort die Vorschriften auslegt. Man könnte ja testweise dort anfragen, vielleicht bekommt man eine verbindliche Info.

  • Hier bei uns gibt es auch nur noch DVBT, aber ich weiß nicht wie es beim DOC in der Praxis aussieht, denn die ist nicht hier in der Stadt... aber teilweise haben die HITACHI´s auch DVBT on Board (dieser zwar nicht - aber überhaupt ist sowas der GEZ egal... X(
    Dieses Unternehmen ist eh ein Stressfaktor, den keiner braucht und der unglaubliche Mengen an Geld kostet... ;( aber darüber wurde schon genug diskutiert!


    Ich möchte unserem Kunden gerne weiterhelfen und deshalb interessiert mich, ob ich den Tuner einfach rausnehmen kann, ohne das das Gerät irgendwelche Probleme macht und vor allem: die GEZ zufrieden ist... :rolleyes: :( ?(

  • Hatte die letzte Geschichte dieser Art vor etwa 2 Jahren. Da das Empfangsteil nicht bei allen Geräten ersatzlos entfernt werden kann, reichte es für die GEZ aus, das Empfangsteil zu "entfunktionaslisieren"und dieses auch exakt so auf der Rechnung zu vermerken.


    Eigentlich sollte man davon ausgehen, wenn das Gerät in einem Raum ohne Kabelanschluss steht, seit der DVBT-Einführung keine Möglichkeit mehr besteht, das Gerät mit "geringem Aufwand" wie z.B. einer Zimmerantenne, empfangstauglich zu machen.


    Habe aber neulich irgendwo gelesen, dass auch der Scartanschluss ausreicht um das Gerät gebührenpflichtig zu machen. Ein DVBT-Receiver kann danach als "geringer Aufwand" angesehen werden.


    Demnach müsstest du nicht nur den Tuner, sondern alle Eingänge unbrauchbar machen und den DVD fest mit dem TV verbinden.


    Würd mal bei der GEZ anrufen...



    Gruss aus OWL

    Hast Du mit Plus und mit Minus Beschwerde,
    im Zweifelsfalle lege beides auf Erde!!!

  • Zitat

    Original von technikusgoe
    Ich möchte unserem Kunden gerne weiterhelfen und deshalb interessiert mich, ob ich den Tuner einfach rausnehmen kann, ohne das das Gerät irgendwelche Probleme macht und vor allem: die GEZ zufrieden ist... :rolleyes: :( ?(


    nur mal so am Rand. Warum lässt der Doc es nicht einfach drauf ankommen? sollen die Gezer (kommt daher das Wort Ketzer?) doch nachweisen, dass der Doc in der Praxis ein Rundfunk-Teilnehmer ist. Können sie nicht. Also werden sie wohl kaum klage erheben weil wenig aussichten auf erfolg. also ich würde den tuner raus werfen und gut ist. sollen die gezeiten (nein nicht die Gescheiten) doch mal antanzen. wäre ein gefundenes fressen für die bild.

  • ollte der Scart Eingang reichen sehe ich neue Probleme dann dürfte jeder Monitor Gebührenpflichtig sein. Denn es gibt ja auch Receiver mit VGA Anschluss.



    bis denn vom Sven

    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • Zitat

    Original von Detlef S
    Da muss ja der Rohrreiniger der ab und zu seinen Kontrollmonitor für die Kanalrohrkamera vorbeibringt auch GEZ bezahlen. Kontrollmonitor hat BNC-Viedeo Eingang.


    Ähm, der hat dann zwar ein Sch**ßprogramm, aber besser als so manche Sendungen bestimmter ÖR-Sender isses allemal.


    Daß eine SCART-Buchse ausreicht, damit ein Gerät empfangsbereit ist, hab ich auch gelesen (und darüber den Kopf geschüttelt). Damit dürfte man kaum eine Chance haben, außer bei Geräten, in denen ein DVD-Player direkt eingebaut ist und die keine Schnittstellen nach außen haben, oder die über eine Spezialschnittslelle verfügen (Umbauten als Monitor für ältere Heimcomputer mit unüblichen Buchsen oder in Spielautomaten ala Polyplay).


    Guido

  • ich denke, da ist mal ein Gerichtsurteil nötig. der gilb, ääääääh die GEZwetzigen müßten ob ibere borniertheit mal eins auf die mütze kriegen. demnächst ist die tatsache, dass ein elektrogerät ein batteriefach hat schon GEZ-pflichtig. Wie gesagt, ich würde es drauf ankommen lassen.

  • Bei uns heißen die GIS und die lassen jeden zahlen der einen TV hat, egal ob mit Tuner oder ohne. Da heißt es dann, der hat ja SCART und wenn wir weg sind, stecken sie dann den DVB-T-Receiver wieder an X(

    Sobald man ein neues Gerät öffnet, erlischt die Garantie. Für alle die es nicht wissen sollten, die Garantie ist ein heiliger Pakt, welchen wir notgedrungen mit dem Hersteller eingegangen sind. Der Hersteller bietet uns an das Gerät im Fehlerfall zu warten, im Gegenzug garantieren wir, die intere Hardware oder Service Menü nicht zu verletzen. Dieser kleine Teil hier, ist alles was zwischen dem Kunden und der Anarchie steht.
    [Blockierte Grafik: http://www.danasoft.com/sig/Electronicfox.jpg]

  • Das ganze kann im Prinzip nur individuell geklärt werden. Sag Deinen Kunden er soll einfach an die GEZ schreiben den Gerätetyp angeben und anfragen welche technischen änderungen notwenig sind um den Anforderungen der Behörde gerecht zu werden, alles andere ist Spekulation. Vor Jahren war hier das Problem in den Schulen, letzendlich haben wir die Tuner ausgebaut und gut war. Es geht doch am ende nur um den Bürokratismus, es muß ein Haken dran gemacht werden, Gerät wurde Empfangsuntauglich gemacht und alle waren zufrieden. Oder die Kiste anmelden die paar Euros werden mit abfallen und es trifft mit Sicherheit keinen Bedürftigen...


    Gruss
    Hans

  • servus,


    meiner meinung nach haben die (gez) keine chance wenn das gerät empfangsuntauglich gemacht wurde (rein theoretisch würde es reichen den tunereingang zuzulöten, da der teilnehmer ohne größeren aufwand das gerät nicht mehr zum empfang nutzen kann).
    sie haben ja 'nur' anspruch auf ein empfangsbereites gerät.


    gibt es einen link bzgl artikel mit gez-pflicht mit av-eingang??
    würd mich mal interessieren!?!?


    gruß die assel

  • § 1 Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer


    (1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.


    (2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.


    (3) Für das in ein Kraftfahrzeug eingebaute Rundfunkempfangsgerät gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Ist das Kraftfahrzeug nicht zugelassen, gilt der Halter des Kraftfahrzeugs als Rundfunkteilnehmer.

    Hast Du mit Plus und mit Minus Beschwerde,
    im Zweifelsfalle lege beides auf Erde!!!

  • Zitat

    Original von willitech
    ..... Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen.....


    die schwachköpfe haben sich wohl alle schlupflöcher offen gelassen.


    ich hab nen lautsprecher bei mir rumliegen _ und muß gez zahlen


    >>>> gehts noch??? <<<<

  • Zitat

    Original von technikusgoe
    Ich möchte unserem Kunden gerne weiterhelfen und deshalb interessiert mich, ob ich den Tuner einfach rausnehmen kann, ohne das das Gerät irgendwelche Probleme macht und vor allem: die GEZ zufrieden ist... :rolleyes: :( ?(


    Ob das Gerät einen internen Systemcheck macht und den Tuner vermisst, musst Du warscheinlich selbst testen.


    Wenn das interne Empfangsteil von einem Meisterbetrieb ausgebaut wurde der dies dem Kunden bescheinigt, hat die GEZ nach meiner Auffassung keine Grundlage mehr eine Rundfunkgegühr zu verlangen.


    Das wäre ja noch schöner, wenn ich erst beweisen muss, dass ich keine Straftat oder einen Betrug begehe, nur weil es jemand behauptet, der Geld von mir will!
    Ich denke, die Beweislast ob eine weitere Forderung der GEZ rechtens ist, liegt bei denen!


    Gruß Uwe