Habe hier gerade ein Werbeprospekt von einem Supermarkt bekommen.
Da fehlen einen die Worte!
Hifi Videorecorder für 39€!!
Na,super!
Mfg Andreas
Geht's noch billiger!
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und das für einen "echten" AEG!
Gruß Rüdiger
Papier ist geduldig, Andreas; versuch doch mal, einen zu ergattern! Die Dinger stehen nur im Prospekt. So etwas ähnliches hatte vor einigen Wochen der Penny-Markt im Angebot: einen 1 GigaByte-USB-Stick für 29.- €. Da ich ja viel Zeit habe, habe ich gleich morgens vier Filialen hier in der Gegend abgeklappert; die Marktleiter hatten die Dinger nie zu Gesicht bekommen.
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Immerhin ein A-E-G! Und bei dem Preis läßt sich wenig falsch machen. 2 Jahre wird er halten...
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AEG - Ankommen, Essen, Gehen.
Gruß Rüdiger
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Hi,
wahrscheinlich heisst es
A : Auspacken
E : Einschalten
G : GarantiefallHerbert
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Bei dem Preis, da freue ich mich ja richtig, daß ich letztens einen gut(en) gebrauchten Videorecorder für 75 Euro verkauft habe
Bobby
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Auf der Schachtel steht doch ganz klein rechts unten:
Cemal Sahir Sokak 26/28 Mecidiyekoy 34394 ISTANBUL TURKEY
Phone: +90212 274 75 12 Fax: +90212 212 09 89
E-mail: marketing@proeks.com.tr
http://www.profilo-telra.com -
Selber Schuld, sage ich dazu nur.... wer billig will, der bekommt auch billig. Da die Nachfrage nach Billigprodukten stetig steigt ist es doch nur selbstverständlich, dass der Markt von derartigen Produkten "überschwemmt" wird...
Jemand, der DIESES BUCH aufmerksam gelesen hat, versteht warum ein derartiges Konzept aufgebaut wurde und warum es auch funktioniert.So als Tipp zu Weihnachten: Ich kann jedem dieses Buch nur wärmstens empfehlen. Es könnte auch folgenden Titel tragen: "Nichts als die Wahrheit" .... mit dem einen, feinen Unterschied, dass hierbei nichts beschönigt wird!
Gruß,
Flo
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Die Leute wollen keine Qualität ,sondern nur billig und das so lange bis von denen die Jobs dran sind!!!!
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Hallo,
ich würde so etwas meinen noch verbliebenen Bändern nicht antun wollen, die haben mir doch nichts getan....
Gruß
Marty
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Penny hatte vor einem Monat auch mal einen Rolladenwickler für glaube 15E oder so, mein Vater hat 3 Pennys abgeklappert, und immer den Filialleiter gefragt wo die sind und wie viele sie bekommen haben. Waren immer zwei mal um die 10 Stck. und einer hat gesagt, wenn ich wir welche bekommen hätten, hätte ich sie eh genommen.
So soviel zum Thema.
Davon abgesehen für 39E kann man echt nichts falsch machen, zumal es kaum noch Videos gibt. selbst der teure Philips HIFI Video der noch lieferbar ist ( UVP~159E) ist scheissdreck. -
Ich hatte dort, wo es AL DI schönen Sachen gibt schon oft die Vermutung, dass solche "Schnäppchen" in den Prospekten nur Leute in die Läden locken sollen, ich bin auch schon öfters vergebens hingefahren. "Ist leider schon vergriffen" muss man sich dann sagen lassen... Wenn ich mir überlege dass der Laden gerade mal eine Stunde geöffnet hatte kann man sich berechtigterweise "verarscht" und geködert fühlen.
~Joe~
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Joe aus Hoe , "Ist leider schon vergriffen" muss man sich dann sagen lassen...
-- Klar , das ist Verarschungn .
Es gibst seit kurzem Gesetz in DE , dass solche Ausreden gehen NICH MEHR . Wenn jemand solche Angebote macht , der MUSS Vorrat von angebotene Ware für 2 Tage haben .
Ich weiss leider nicht , seit wann diese Gesetz eingetreten ist ( eingeführt wurde ) . -
Das war glaub ich zum Oktober letzten Jahres oder so in die Richtung .
Hab ich vor ner weile da mal schlau gemacht und die entsprechenden Texte rausgesucht weil bei uns im Marktkauf ( Bau + Hobby + Garten ) sich immer dasselbe abgespielt hat . Angebot im Werbezettel und bei Marktöffnung am Montag sind gerade mal 3 Kunden 3 aber das ding "ist schon vergriffen" und wäre nicht mehr lieferbar . Und das ist da kein einzelfall .
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Ich würde wenn das Gerät nicht merh vorrätig ist direkt zum Marktleiter gehen. Er muß mir beweisen das genug da waren. 2 Tage muß die Ware da sein, sonst Lockangebot. Würde von mir direkt ne Klage geben ! Schadenersatz zum höheren Preis eines Konkurrenten.
Daniel
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Nein, das stimmt so nicht. Es ist kein Sonderangebot, sondern ein Eröffnungsangebot. Für Angebote zu besonderen betriebsabhängigen Ereignissen gilt (teilweise) eine Anmeldepflicht mit mehr oder minder automatischer Genehmigung, wobei in der Werbung der Grund ausdrücklich genannt sein muß: Eröffnung, Einbruchsdiebstahl (Außenhaut des Gebäudes verletzt, z. B. Glasbruch Fenster) große Jahresjubiläen (10, 25 Jahre), Feuer, Dach regnet rein. Das sind - bis auf Jubiläum und Schließung) alles Gründe, für die der Geschäftsmann sozusagen ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, die nicht-mehr-sichere-Ware schnellstens (eben auch weit unter EK) an den Mann zu bringen. afür gibt es keine Mindestmengen und schon gar keine Mindestzeiten. Die Standardausrede des Personals ist dann eintrainiert: Am ersten Tag: Diese Ware ist noch nicht da, kommt vielleicht morgen. Am zweiten Tag: Alles schon weg. Den Nachweis muß er auch nicht dem Einzelkunden gegenüber führen, sondern einem Richter, wenn er vom Kunden dazu verklagt wird. Dazu muß aber der Kunde Klage einreichen, Prozesskosten (immerhin ca. 300 Euro) vorausbezahlen und der Richter die Klage überhaupt zulassen. Dazu ist kein Richter verpflichtet, und Richter sind unabhängig und keinem Dienstherren verpflichtet, lediglich ihrem eigenen Gewissen. Wenn er nicht will, dann will er nicht. Der Geschäftsmann hält dann in der Regel dagegen, daß er sich doch nicht von einem Privatmenschen in die Bücher zu schauen lassen braucht. Weiterer Grund: In Deutschland werden nur Klagen zugelassen, die die Geringfügigkeitsgrenze (ca. 75 Euro) übersteigen.
Entschuldigung für den lanegn Text.
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Wer es drauf ankommen lassen will, erhält das Angebot auch. Stand in mehreren Zeitungen / Magazinen.
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Warum ich das weiß?
Bei uns am Ort haben sich zwei größere Geschäfte da einen regelrechten Privatkrieg geliefert, bei dem einen war ich früher mal angestellt. Es ging immer um CDs im Sonderangebot, richtige Lockangebote. Nur waren die nie da. Die Belegschaft wurde dann vom Chef des jeweiligen Unternehmens in "Zivilkleidung" während der Arbeitszeit ins andere Geschäft geschickt, Auslage nach den Sonderangeboten durchfilzen - nicht fragen, sondern gaaaanz unauffällig selber suchen. Man kennt sich ja in der Branche, und da hätten sie dann vielleicht doch schnell welche extra für uns rausgegeben. Uns kleine Arbeiter hat das immer köstlich amüsiert - wir durften also in der Arbeitszeit in aller Ruhe die CD-Abteilung der Konkurrenz durchschauen, natürlich haben wir da unsere eigene Musik gehört und mit den Verkäufern geplaudert, war ja meistens Vormittag. Wir haben auch brav die CDs nie gefunden, wollte unser Chef ja eigentlich auch so haben. Die Verkäufer des "feindlichen" Geschäftes haben es dann bei uns genauso gemacht, und nachdem die Anzeigen und Verfahren eine ganze Zeit lang hin- und hergegangen waren, haben wir unsere beiden Chefs dann mal zum Essen eingeladen und die Sache friedlich beigelegt. Seitdem gab es dann Absprachen, daß sich die Angebote nicht überschneiden (titelmäßig). Absurd, nicht wahr?
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@ Frank Schölch: Medienmache! Die gute Bild-Zeitung hilft dir... Wie gesagt, die beiden Betonköpfe...äh, Chefs haben ja hin- und herprozessiert, und nach dem ersten Prozess war dem Gegner ja klar, wie er es auch machen muß. Wir Arbeiter waren dann natürlich als Zeugen zwangsweise geladen, gab auch Zeugengeld, damals noch 12 DM in der Stunde und der Arbeitgeber mußte uns ja freistellen, kostete also auch keinen Urlaub. Wir Fernsehmechaniker fanden es ja irgendwie affig, aber bitte, wes Brot ich eß, des Lied ich sing... Die IHK war dann natürlich auch geladen, und der Herr Richter hat sich das alles haarfein erläutern lassen. Da wir unsere Zeugenaussagenvorher alle gemacht hatten, durften wir natürlich als Zuhörer in den Verhandlungen (Mehrzahl!) bleiben (Cheffe hatte natürlich an dem Tag geschlossen, kost ja nix). So viel ich bei den Verhandlungen mitbekommen habe: Es gab nie eine der per teurem Farbprospekt in der Tageszeitung angebotenen CDs. Es wurden auch keine Strafen ausgesprochen, sondern die Verfahren aus den aberwitzigsten Gründen eingestellt oder per Vergleich beendet.
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Zitat
Original von Frank Schölch
Immerhin ein A-E-G! Und bei dem Preis läßt sich wenig falsch machen. 2 Jahre wird er halten...ist doch gar kein richtiger AEG
genausowenig wie die DVD-Player die angeblich von Nordmende sind u.s.w
Firmennamen werden geklaut wenn die Fa. längere Zeit keine Geräte mit ihrem Namen drauf verkauft hat denn dann sind die Strafen wenn sie überhaupt gezahlt werden müßen sehr gering
übrigens kenne ich AEG noch unter
-auspacken
-einschalten
- geht nicht