An die Rechtsexperten

  • Ich lese hier immer wieder etwas über Hausverbot und Verklagen.


    Ist der Uwe_S ein Hobby-Rechtsanwalt?


    Hier mal eine Erklärung, was es wirklich mit Hausverbot und dessen Folgen
    auf sich hat.


    Gerne wird auf das Urteil 10O457/99 des LG Bonn vom 10.11.99 bzw. dessen
    BerufungsBeschluss AZ 19U2/00 vom OLG Köln vom 25.08.00 verwiesen, dessen
    Inhalt kennen aber die meisten Chat/Forenbetreiber gar nicht.


    Letztendlich steht dem Betreiber grundsätzlich nur ein virtuelles Hausrecht
    zu. Das Gericht hat letztendlich nie entschieden, ob eine
    Unterlassungerklärung gegen das Betreten eines Chats/Forums zulässig ist.
    Die Streitparteien haben sich geeinigt.


    Ein willkürliches Hausverbot kann dagegen aber nicht ausgesprochen werden!


    Eine evtl. Chat/Forensperre könnte zudem vertraglich vereinbart worden sein,
    dann müsste bei der Registrierung ausdrücklich darauf hingewiesen werden und
    dies durch den Benutzer akzeptiert werden.


    Diese Regelung fehlt in diesem Forum gänzlich.


    Das Beste zum Schluss: Kommt es zu einem Verstoß gegen das virtuelle
    Hausrecht, so ist dieses nicht als Hausfriedensbruch strafbar, da der
    Tatbestand des körperlichen Eindringens nicht gegeben ist.


    Fazit: Ein durch Hausrecht rausgeschmissener User kann sich wieder anmelden,
    und nie des Tatbestands des Hausfriedensbruch bezichtigt werden.


    Hier im Forum sind andere Tatbestände z.B. Cyber-Mobbing erkennbar, wo nicht
    agiert wird.


    Man sollte auch das Verhalten des Uwe_S im Auge behalten; kürzlichst den
    Beitrag mit der Lüftersteuerung, wo er dem User Freak83 einen "Vogel" zeigt.
    Ein gezieltes Vorgehen von Uwe_S gegen Freak83 ist erkennbar, wobei ein
    Grund nicht gegeben zu sein scheint.


    Es grüßt euch der Osterhase

  • Tempus fugit.... "Freak83" ist Vergangenheit... Du kommst zu spät.
    Und, nach Gorbatschow: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."

    "As we know, there are known knowns. There are things we know we know. We also know there are known unknowns. That is to say we know there are some things we do not know. But there are also unknown unknowns, the ones we don't know we don't know." (Donald Rumsfeld)
    "Ich weiß, dass ich nichts weiß." (Sokrates)
    "Ich weiß nicht mal, dass ich nichts weiß." (Simba2)
    "Ich weiß' alles" (Alpina-Katze)

  • Stimmt schon, wird ihm ebenso zugeschrieben wie unzählige andere
    Zitate Einstein oder Churchill. Entscheidend ist heute nicht mehr, was
    wahr ist, sondern was die Mehrheit glaubt. Solltest Du doch wissen.

    "As we know, there are known knowns. There are things we know we know. We also know there are known unknowns. That is to say we know there are some things we do not know. But there are also unknown unknowns, the ones we don't know we don't know." (Donald Rumsfeld)
    "Ich weiß, dass ich nichts weiß." (Sokrates)
    "Ich weiß nicht mal, dass ich nichts weiß." (Simba2)
    "Ich weiß' alles" (Alpina-Katze)

  • Zitat

    Original von mandrala
    Gerne wird auf das Urteil 10O457/99 des LG Bonn vom 10.11.99 bzw. dessen BerufungsBeschluss AZ 19U2/00 vom OLG Köln vom 25.08.00 verwiesen, dessen Inhalt kennen aber die meisten Chat/Forenbetreiber gar nicht.


    Müssen die auch nicht kennen, da diese 10-12 Jahre alte Rechtsprechung schon lange überholt ist!


    Ich habe immer wieder auf das Urteil v. 25.10.2006 - Az.: 30 O 11973/05 hingewiesen, das immer noch aktuell ist und derzeit von Gerichten zur Grundlage aktueller Rechtsprechung gilt:
    http://www.foren-und-recht.de/…-Muenchen_I-20061025.html


    Hier weitere Informationen zu diesem Thema:
    http://dejure.org/dienste/vern…ichen=30%20O%2011973%2F05


    Ein Forenbetreiber hat grundsätzlich die gleichen Hausrechte wie ein Ladeninhaber oder Gastwirt!

  • Zitat

    Original von Uwe S


    Ein Forenbetreiber hat grundsätzlich die gleichen Hausrechte wie ein Ladeninhaber oder Gastwirt!


    NEIN !
    Nur beschränkte zivilrechtliche Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche. Strafrechtlich besteht sicherlich keine Gleichstellung.


    edit: grad fällt mir noch was ein:
    Interssant sind aber auch Ansprüche des Forennutzers unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten. Hat der Gesperrte Anspruch auf vollständige Beseitigung seiner Beiträge (oder teilweise nach seiner Auswahl !!) gegen den Forenbetreiber? Dieser Anspruch ist nach herrschender Auffassung gegeben. Da hat so ein Forenbetreiber aber ganz schön was zu tun v.a. wenn ein Gesperrter aus seinen 5000 Beiträgen nur jeden zweiten gelöscht und jeden dritten geändert haben will. :D :D
    Ganz abgesehen davon dass in diesem Falle auch so mancher thread nicht mehr nachvollziehbar ist wenn wesentliche Teile entfernt werden müssen.
    Tja ...auch David hat Waffen :D :D

    Einmal editiert, zuletzt von Omei Deaschawida ()

  • Und dann erst bei 15.805 Beiträgen... uih uih uih!

    "As we know, there are known knowns. There are things we know we know. We also know there are known unknowns. That is to say we know there are some things we do not know. But there are also unknown unknowns, the ones we don't know we don't know." (Donald Rumsfeld)
    "Ich weiß, dass ich nichts weiß." (Sokrates)
    "Ich weiß nicht mal, dass ich nichts weiß." (Simba2)
    "Ich weiß' alles" (Alpina-Katze)

  • Ach was, da kackt dann eben mal der Server ab, angeblich halt, oder es sind "Datenbankprobleme" aufgetreten...


    Interessant ist aber in jedem Fall, daß sich der User mandrala extra neu (Datum!) mit neuem Nickname anmeldet, um hier seine "veralteten" und offensichtlich falschen Rechtsansichten zu verbreiten.


    Uwes Link "gilt"!


    Und das vom Betreiber des Forums dann doch endlich mal öffentlich ausgesprochene Hausverbot gilt für "Dich" als Person - bis auf Widerruf, von dem wir aber nichts gelesen haben, also wieder einmal:


    DON'T Feed The Troll!

  • Wer Staub aufwirbeln möchte, wird durch die 100-fach wiederholte Drohung mit irgendeinem Hausverbot erst recht motiviert. Wenn eine handvoll Personen sich die Zeit nehmen würden, würden sie jedes Forum und jeden Onlineshop plattmachen. Es lässt sich nichts beweisen, nichts sperren und auch nichts präventiv unternehmen. Ein Mindestmaß an Know How vorausgesetzt, ist dies einfach Fakt. Das Thema immer wieder neu aufzuwärmen ist daher eigentlich unsinnig und kontraproduktiv. Wie eine Katze, die ständig faucht und doch nie beißt.

  • Zitat

    Original von Frank Schölch
    Es lässt sich nichts beweisen


    Da irrst Du gewaltig, Frank!
    Das I-Net ist besser überwacht als jede Autobahn und jede Bank.
    Auch wenn es derzeit einige Rechtsstreitigkeiten wg. eines Formfehlers in Sachen Datenvorratsspeicherung gegeben hat, lässt sich (auch ein Mindestmaß an Know How vorausgesetzt) (fast) jede Aktivität im www über eine gewisse Zeit bis zum entsprechenden Heimrouter zurückverfolgen.
    Natürlich lässt sich jedes technische Sicherheitskonzept auch überlisten.
    Nummernschilder, Scheckkarten, Geldscheine uvm. kann man fälschen.
    Aber auch die Möglichkeiten der Aufklärung verbessern sich ständig mit deren Anforderungen.


    Alles eine Frage der Technik, wie Alice Cooper sagen würde! ;)


    Gruß Uwe

  • 1. Gibt es dutzende Möglichkeiten, welche mir auch bekannt sind. Die Vorratsdatenspeicherung hilft hier rein garnichts! Die Pakete im Stil James Bond 4x rund um die Welt verfolgen ist nicht praktikabel und scheitert dann nach jahrelangen Ermittlungen am 19. Proxy, zu dem keine Protokolle mehr existieren. Zusätzlich können fremde Accounts bis hin zum ausgeliehenen Mobiltelefon benutzt werden, so dass selbst im worst-case der Falsche aufgehängt wird. Eine Gang, die es drauf anlegt könnte -mit entsprechendem zeitaufwand- ganze Onlineshops leerkaufen und würde doch nie belangt werden können.


    2. Hilft das alles nicht, wenn wie im Kindergarten immer und immer wieder leere Drohungen ausgesprochen werden, die natürlich nach dem 10. Mal nicht mehr Ernst genommen werden. In diesem zusammenhang: in Bildender Kunst haben wir mal die Projektorlinse versteckt, damit der Lehrer keine Bilder mehr zeigen konnte. Eine halbe Stunde hat er gedroht, den Projektor wegzuschmeißen. Dann wurde es einem Klassenkollegen von mir zu blöde und er brüllte nach vorne: "Dann schmeiß ihn halt weg!!!" Die ganze Klasse hat gelacht und der Lehrer wusste nicht mehr weiter.

  • James Bond hatte auch umklappbare Nummernschilder am Auto.....


    Der normale Kleinkriminelle oder Forentroll ist aber eher dumm, naiv und technisch weitgehend ungebildet!

  • Zitat

    Uwes Link "gilt"!


    für einen Fall in seiner eigenen besonderen Art.


    Ansonsten sind unserer Richter frei.


    Sieht es ein Richter anders, wird er anders entscheiden.


    Eine rechtliche Bindung an dieses Urteil welches lediglich von einem LG gesprochen wurde gibt es nicht.



    Es ist selbstverständlich das man als Betreiber von Foren einigen Personen die Nutzung der selbigen untersagen kann.
    Ob man es durchsetzten kann steht auf einem anderem Blatt.
    Auch bei der Beweisführung wird man den Forenbetreiber ziemlich alleine lassen da hier kein delikt vorliegt welches die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu motivierten Erittlungen verleiten wird.


    Da ist eher auf dem Zivilem wege etwas einzuleiten wodurch dann aber wieder Kosten entstehen und selbst ermittelt werden muß.


    Lasst doch die paar Trolle ihr Unwesen Treiben. Auch früher hielt man sich schon Hofnarren.



    bis denn vom Sven

    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • Hausverbot!


    Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden.
    Ein Virtuell Hausverbot ist nicht mit einem Hausverbot nach §135 zu vergleich.

  • Ein virtuell wie real ausgesprochener "Rauswurf", und nicht anders war Eckhis Hausverbot mit normalem Menschenverstand zu interpretieren, ist aber ein Rauswurf und nur ein absoluter Blödmann wird immer wieder an die Türe klopfen, an der steht: "Du, Blödmann, bleibst in Zukunft bitte draussen". Wenn Du also unbedingt denn blödmann geben willst, dann komm' nur immer wieder und poche immer wieder auf den winzigen existierenden Unterschied zwischen Rauswurf und Tritt-in-den-Arsch, alle anderen würden es verstehen, nur Du willst es nicht.


    Ich habe tatsächlich mal vor Jahrzehnten erlebt, wie sich ein renitenter Rentner in eine Cafeteria unseres örtlichen Jugendzentrums gesetzt hat und dort rumgnölt hat von wegem "deutschen Gaststättengesetz".


    Tja, bleiben konnte er ja, aber unterhalten mußte sich niemand mit ihm. Er hat dann zwar rumgelabert, aber letztendlich haben ihn alle da sitzen lassen und irgendwann ging er dann doch. Auf Bedienung hätte er bestehen können, nicht jedoch auf Freundschaft, Beliebtheit, Interesse an ihm, etc.. Der Verantwortliche "Chef" hat sich zwar kurz mit ihm angelegt, sich dann aber eines besseren besonnen, wörtlich: "Ich muß nicht mit ihnen reden, jetzt rede ich ja schon wieder mit Ihnen" und hat sich dann einfach ganz weit weg gesetzt. Der Oberdepp saß da dann noch ne Stunde, schweigend, von allen ignoriert, schwitzend, peinlich - selbst als er dann endlich ging, hat absichtlich niemand Notiz davon genommen, weder "Helau" noch "Na endlich..." noch "Gott sei Dank", einfach ignorieren. War schon cool...

  • Zitat

    Original von hermanthegerman
    Ein virtuell wie real ausgesprochener "Rauswurf", und nicht anders war Eckhis Hausverbot mit normalem Menschenverstand zu interpretieren, ist aber ein Rauswurf und nur ein absoluter Blödmann wird immer wieder an die Türe klopfen, an der steht: "Du, Blödmann, bleibst in Zukunft bitte draussen".


    da gibt es viele die das machen (sogar viele die das vorher hier im Forum immer wieder bemängelt haben das es solche User gibt - Du kennst auch welche davon)

    Gruß vom THOMSONFREAK


    Nicht immer nur rumnölen und anderen die Schuld geben sondern sein Leben selbst in die Hand nehmen !

    2 Mal editiert, zuletzt von thomsonfreak ()

  • Jöllie sein doch alle ein betsche geck ick wet nit wat dat sau.
    aber laat seu maar swaien laat seu maar gan als seu dot sein ist gedaan.
    o wat tick die naare klock jölli sein alle ein jockebrok.


    soviel zudem Thema :D

    Einmal editiert, zuletzt von Voyager-zwei ()