Beiträge von mandrala

    Ich lese hier immer wieder etwas über Hausverbot und Verklagen.


    Ist der Uwe_S ein Hobby-Rechtsanwalt?


    Hier mal eine Erklärung, was es wirklich mit Hausverbot und dessen Folgen
    auf sich hat.


    Gerne wird auf das Urteil 10O457/99 des LG Bonn vom 10.11.99 bzw. dessen
    BerufungsBeschluss AZ 19U2/00 vom OLG Köln vom 25.08.00 verwiesen, dessen
    Inhalt kennen aber die meisten Chat/Forenbetreiber gar nicht.


    Letztendlich steht dem Betreiber grundsätzlich nur ein virtuelles Hausrecht
    zu. Das Gericht hat letztendlich nie entschieden, ob eine
    Unterlassungerklärung gegen das Betreten eines Chats/Forums zulässig ist.
    Die Streitparteien haben sich geeinigt.


    Ein willkürliches Hausverbot kann dagegen aber nicht ausgesprochen werden!


    Eine evtl. Chat/Forensperre könnte zudem vertraglich vereinbart worden sein,
    dann müsste bei der Registrierung ausdrücklich darauf hingewiesen werden und
    dies durch den Benutzer akzeptiert werden.


    Diese Regelung fehlt in diesem Forum gänzlich.


    Das Beste zum Schluss: Kommt es zu einem Verstoß gegen das virtuelle
    Hausrecht, so ist dieses nicht als Hausfriedensbruch strafbar, da der
    Tatbestand des körperlichen Eindringens nicht gegeben ist.


    Fazit: Ein durch Hausrecht rausgeschmissener User kann sich wieder anmelden,
    und nie des Tatbestands des Hausfriedensbruch bezichtigt werden.


    Hier im Forum sind andere Tatbestände z.B. Cyber-Mobbing erkennbar, wo nicht
    agiert wird.


    Man sollte auch das Verhalten des Uwe_S im Auge behalten; kürzlichst den
    Beitrag mit der Lüftersteuerung, wo er dem User Freak83 einen "Vogel" zeigt.
    Ein gezieltes Vorgehen von Uwe_S gegen Freak83 ist erkennbar, wobei ein
    Grund nicht gegeben zu sein scheint.


    Es grüßt euch der Osterhase