Söll für jemanden die Reichweite zweier CB-Handfunkgeräte "deutlich erhöhern ".
Ist sowas erlaubt und wenn "ja" gibt es im I-net eine Seite für solche Umbaumasnahmen????
Danke im Voraus
Gruss Detlef
Söll für jemanden die Reichweite zweier CB-Handfunkgeräte "deutlich erhöhern ".
Ist sowas erlaubt und wenn "ja" gibt es im I-net eine Seite für solche Umbaumasnahmen????
Danke im Voraus
Gruss Detlef
ZitatAlles anzeigenOriginal von Detlef S
Söll für jemanden die Reichweite zweier CB-Handfunkgeräte "deutlich erhöhern ".
Ist sowas erlaubt und wenn "ja" gibt es im I-net eine Seite für solche Umbaumasnahmen????
Danke im Voraus
Gruss Detlef
ist natürlich nicht erlaubt wenn Du vor hast die Sendeleistung zu erhöhen
(sind wir doch hier in Deutschland und nicht in Italien :D)
ZitatOriginal von Detlef S
Ist sowas erlaubt
Manchmal bist Du ganz schön naiv Detlef.
Nicht mur der Betrieb, sondern schon der Besitz eines derart manipulierten Gerätes ist in Deutschland strafbar!!
Finder weg!
Gruß Uwe
Einzigste Möglichkeit besteht wenn die Geräte einen Anschluß für eine externe Antenne haben bzw. die Antenne abnehmbar ist , dann kann man eine Antenne mit besserem Gewinn anschließen .
Die sollen sich mit ihren Gurken auf nen möglichst hohen Berg stellen
RF-Out zu erhöhen ist schon möglich und auch zulässig wenn man/frau Funkamateur ist und derartige Geräte besitzen/betreiben darf - aber die Akkus tun mir dann jetzt schon leid...
@ Chriss99: Auch Funamateure müssen sich an die geltenden Vorschriften halten - und die besagen klar, in welchem Frequenzband man mit welcher Maximalleistung senden darf. Und die ist im CB-Funkbereich nun mal recht bescheiden und wird üblicherweise von den Geräten auch voll ausgenutzt, damit man halbwegs Reichweite erzielen kann.
Kann das was helfen?
Siehe Bild
Gruss Detlef
Hast du nicht geschrieben, dass es sich um Handfunkgeräte handelt? Solche Nachbrenner sind üblicherweise für stationäre Anlagen gedacht, zumal deren Leistungsaufnahme nicht zu verachten ist. Mal abgesehen davon ist der Betrieb solcher Geräte nicht zulässig, soweit mit bekannt ist.
Ja habe es erst jetzt gelesen.
IRONIE-MODUS EIN
Nachbau und Betrieb des Nachbrenners in Deutschland strengtens verboten und wird mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug geahntet.
IRONIE-MODUS AUS
Gruss Detlef
Kaufen kann man viel, aber nicht alles ist legal. Solche Nachbrenner findet man gerne mal auf LKWs, die mobil sind und insofern keinen lokalen "Störer" darstellen, den man (Bundesnetzagentur) orten könnte. Da tummeln sich viele Geräte auf dem Markt: Nachbrenner für Funker, GSM-Repeater, Wanzen...
Die alten AM-Gurken in den 80er Jahren waren betreffend Reichweite schon was ganz Feines ...
Was hier für ein Schwachsinn geschrieben wird, das ist ja nicht zum Aushalten!!!!
Zitat: ...ist in Deutschland strengstens verboten und wird mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug geahndet.
Ja, klaaaar, 10 Jahre Knast wegen einem CB-Nachbrenner, das ich nicht lache, wohl ein Kapitalverbrechen wie Mord, gewalttätiger Raubüberfall, Banküberfall, Entführung, einfach lächerlich!
4 Watt FM sind im CB-Bereich erlaubt, basta!
Bei AM sogar nur noch 1 Watt.
Lizensierte Amateurfunker dürfen da genausoviel und genausowenig, wie alle anderen im CitizenBand.
Reichweitenerhöhung ist meistens eben gerade nicht möglich, da die Endstufe meistens gerade eben so, wenn überhaupt diese Leistung erreicht.
ZitatOriginal von hermanthegerman
4 Watt FM sind im CB-Bereich erlaubt, basta!
Bei AM sogar nur noch 1 Watt.
Nicht Basta .
Bei mobilen Geräten ( bzw. Handquetschen ) ist es deutlich weniger .
Nu is Basta .
ZitatOriginal von hermanthegerman
Was hier für ein Schwachsinn geschrieben wird, das ist ja nicht zum Aushalten!!!!
Zitat: ...ist in Deutschland strengstens verboten und wird mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug geahndet.
Ich weiß ja nicht wo Detlef das gelesen hat, aber....
Modifiziertes Funkgerät, Nachbrenner etc. können bekanntlich Oberwellen erzeugen, die wichtige Funkdienste, oder DVB-T usw. stören.
Wird der Verursacher ermittelt, dann muss er ggf. für alle entstandenen Kosten und Schäden, einschließlich Gerichtsverfahren aufkommen!
Gruß Uwe
Das Rot unterstrichene habe ich beim ersten mal übersehen.
Na nun hat es Detlef ja editiert, soll jetzt also ironisch sein.
Unerlaubt hohe Sendeleistung ist eine Ordnungswidrigkeit und die wird nicht mit einer Haftstrafe geahndet, damit ist das erledigt.
@ Tobi..: Leider auch unqualifizierter Müll. Es wird überhaupt nicht (mehr) unterschieden, ob das eine Feststation oder eine Handgurke ist. Es interessiert lediglich die effektiv abgestrahlte Leistung von 4 Watt bei FM oder 1 Watt bei AM. Egal, ob die durch Antennengewinn oder elektrische Senderleistung erreicht wird.
Hier ein .pdf zum Download der zuständigen Behörde, da steht alles drin:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1533.pdf
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Ist interessant.
Keiner fragt welche Geräte, welche Reichweite,...
Nur das typisch Deutsche: Verbot, Limit, Einschränkung....
Warum wollt Ihr nur mit Sendeleistung die Reichweite erhöhen? Viel effektiver ist es, wenn der Empfänger optimiert wird. Das ist mit ein bischen know how einfacher als man denkt...
Reparaturtipp (Nur Antworten "technischer Natur" zu dem genannten Fehler!!):
Ich kann nur für mich sprechen:
Ich möchte nur der Legendenbildung entgegenwirken, die am Markt erhältlichen "normalen" Geräte entsprechen der angegebenen Leistungsklasse und Wunder sind da nicht zu erwarten, alles andere sind Märchen. In dem Link finden sich weitere Angaben technischer Natur.
also vor laaaaaaaaaaaaaaaannnnnggerrrrrrrrrrrrr Zeit haben wir das doch mit andernen endstufentransistoren und externer Speisung genacht. So lange bis die Schwingkreise abgeraucht sind.