Philips PM 3240 Oszilloskop

  • Hallo braucht jemand ein 2 Kanal 50 MHZ Philips Pm 3240 oszilloskop?
    wenn ja bitte bei mir melden.
    Das Ko funktioniert einwandfrei, bis auf die Skalenbeleuchtung da sind beide glühbirnchen def ( glaube 2x 18 V)
    Habe sogar die BD gefunden.

    Leben und leben lassen.
    Wer hier Rechtschreibfehler findet,darf sie gerne behalten :P

    Einmal editiert, zuletzt von Hecki34 ()

  • Hallo braucht jemand ein 2 Kanal 50 MHZ Philips Pm 3240 oszilloskop?
    wenn ja bitte bei mir melden.
    Das Ko funktioniert einwandfrei, bis auf die Skalenbeleuchtung da sind beide glühbirnchen def ( glaube 2x 18 V)
    Habe sogar die BD gefunden.


    Skalenbeleuchtung geht wieder, war nur wakel.

    Leben und leben lassen.
    Wer hier Rechtschreibfehler findet,darf sie gerne behalten :P

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  • na klar von slowenien aus, kein problem zumal ja auch eu.
    du hast ja sogar die adresse dann isses sowieso no prob.
    hast du ihn noch mal angemailt oder hier mit pn versucht (solltest du auf jeden fall)


    ich schick dir die adresse der sta per mail.


    ps: lösch besser die Daten oben...insbes. die Bankdaten, die sind nix für public !!!!

  • ja ja bekanntes Thema.
    Wenn hier kein Vertrag besteht, macht auch die Staatsanwaltschaft nichts. Fertig aus. Leider auch nicht in Bayern!
    Manchmal ist es besser nichts zu sagen als lauter Müll.


    Stefan

  • Zitat

    Original von Piri
    Manchmal ist es besser nichts zu sagen als lauter Müll.


    Das solltest Du Dir mal zu Herzen nehmen!! :rolleyes:


    Ein Kaufvertrag ist an keine spezielle Form gebunden (Ausnahme Imobilien), was Gerd auch sicher bestätigen kann.


    Auch die Beweisführung sollte kein Problem sein, solange die erfolgten PNs auf diesem Server gespeichert sind!

  • Der piri is auch son Schwafler der mir schon ein paarmal negativ aufgefallen ist.


    1. selbstverständlich liegt ein Vertrag vor (KV nicht formgebunden und bereits durch konkludentes Handeln möglich)
    2. hat das null mit Bayern zu tun (Deliktsort und zuständige StA is Zwickau/Sachsen (wenn du weisst wo das liegt ??)
    3. lies dir mal die Tatbestandsvoraussetzungen des §263 StGB durch bevor du schwafelst ( falls du lesen kannst!!)

  • Zitat

    Original von Andy72
    Was ein "Kaufvertrag" im jur. Sinne ist kann man in 2Minuten ergooglen.


    Das wusste ich schon, als es noch gar kein I-Net gab! ;)


    Das sollte auch für jeden, im juristischen Sinn geschäftsfähigen Menschen, zum Allgemeinwissen gehören.
    Ein BGB als Taschenbuchausgabe gibt es in jeder Buchhandlung für kleines Geld.


    Manche geben das offensichtlich lieber für den neusten Playboy aus, dafür braucht man ja seine grauen Zellen auch nicht anstrengen. :D :D