Darf man Stream-Radios mitschneiden?

  • Hey ho,


    ich wollte mich bei euch schlau machen, ob es zulässig ist, Stream-Radios einfach so aufzunehmen und die Lieder dann auf meinem Computer zu speichern. In einigen Foren bin ich schon auf Antworten gestoßen, doch die sind teilweise etwas älter. Da sich die Rechtslage ja gern schnell ändert, wollte ich lieber noch mal auf Nummer sicher gehen.


    http://forum.computerbild.de/p…egal-aufnehmen_67043.html
    http://www.webhelp.de/internet…und-mitschneiden-307.html
    http://www.computerhilfen.de/hilfen-7-203016-0.html


    Ist mein Vorhaben rechtlich einfach so möglich oder eher eine Grauzone?


    Danke im Voraus und bis später

  • Das Mitschneiden allgemein empfangbarer streams (ob Ton (Musik) oder Bild (Filme) ist egal) ist unter folgende rechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten:


    1. Öffentl.rechtlich:
    Es ist bereits das Vorhalten von Empfangsgeräten kostenpflichtig und damit legal wenn du deine GEZ- Gebühr anständig bezahlt hast.:D
    Zu den Empfangsgeräten gehört auch ein zum Empfang von streams über das Internet geeignetes Gerät (volkstümlich auch Computer genannt).
    2. Urheberrrechtlich :
    Es gibt urheberrechtlich nicht geschütztes Material (>70 Jahre post mortem auctoris oder ausdrückliche Freigabe durch den Autor) .
    Hier gelten ohnehin keinerlei Beschränkungen.
    Für alles andere:
    Der Aussender des streams muss die entsprechende Genehmigung des Urheberrechtsinhabers erworben haben.
    Dies geschieht üblicherweise durch pauschale Autorenabgeltung (GEMA) oder durch unmittelbaren Rechtserwerb vom Inhaber (Lizenzierung).
    Du kannst davon ausgehen dass allgemein zugängliche streamer die Aussenderechte erworben haben (sonst existieren sie nicht lange).
    Dies gilt aber nicht für streams in Tauschbörsen (p2p nets) oder in nicht allgemein zugänglichen Usergruppen (usenet). Hier ist eher von Illegalität schon auf der Senderseite auszugehen.
    Das Mitschneiden (und Archivieren) von legal ausgesendetem Material ist zulässig wenn dies ausschliesslich für PRIVATE Zwecke erfolgt.
    D.h. grundsätzlich nur eine Kopie, kein Verkauf oder sonstige gewerbliche Nutzung (Verbreiten, Tauschen, Abspielen im gewerblichen Bereich (Kneipe, Disko etc)) erlaubt. In diesem Rahmen wärs aber sicher noch zulässig wenn du deiner Freundin eine selbst zusammengestellte CD mit mitgeschnittener Knuddelmusik zum Geburtstag schenkst, keinesfalls aber wenn du diese CD (wenn auch unentgeltich) z.B. bei rapidshit reinstellen würdest.


    Sodala, solltest du jetzt noch Fragen haben kauf dir die Beck´sche Taschenbuchausgabe des UrhG ---(auch hier nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/)
    oder wende dich an den Anwalt deines Vertrauens.

  • Ist ja im Endeffekt kein Unterschied zu den Kassettenaufnahmen oder den Tonbandmitschnitten vom Radioprogramm, die man früher immer gemacht hat.

    Man wird nicht erwachsen, nur die Spielsachen werden teurer.

  • Wenn neben GEZ Gebühren (Schutzgeld eben!) anfallen, dann werden die durch die Sender getragen beziehungsweise du hast nur nach Zahlung Zugang. Ein günstiger Internetanschluss (ich habe meinen auf http://www.guenstiger-internetanschluss.net entdecken können) ist genau wie Fernsehen und Radio: Kopieren für private Zwecke erlaubt. Machst du eine öffentliche Party, musst originale verwenden. Ich glaube nicht, dass das heute anders ist!

  • Das heißt, wenn ich eine Party veranstalte, darf ich bei der Musik keine Mitschnitte verwenden, die ich selbst angefertigt habe? Was genau ist eine öffentliche Party? Und wie sieht es aus, wenn man z.B. Spotify verwendet?

  • Öffentlich ist durch den Raum definiert. Eine Privatwohnung gehört nicht dazu. Daher kann ich da Spotify streamen und weiß der Geier. Auch wenn es zu laut ist, aber damit wird es ja nicht öffentlich, maximal eine Ruhestörung. Weiß denn einer, wie denn die Verhandlungen gelaufen sind, dieses Jahr soll es brenzlig werden, für die, die tatsächlich öffentlich sind... http://netzwertig.com/2013/09/…uche-nach-einer-einigung/