Blitzschaden oder keiner

  • Haben hier einen Thomson 51 er Röhren-Tv mit Chassis TX 807 ,der laut Besitzer durch Blitzschlag defekt sein soll.
    Gerät startet kurz, Hochspannung kommt für den Bruchteil einer Sekunde und schaltet wieder ab.
    Dann probeweise einen anderen Zeilentrafo mit selben Parameter eingebaut und der Kasten spielt.
    Also neuen Zeilentrafo bestellen.
    Frage: Geht ein Zeilentrafo durch Blitzschlag defekt???????
    Nicht mal die Netzsicherung im Gerät war defekt und der HOT war auch ganz.



    Gruss Detlef

  • Also ZTR hatte ich noch nie beim Blitz oder Überspannungsschaden!


    Aus Erfahrung weiß ich, dass die Sicherung nicht immer zwingend fliegt, wenn der Schlag z.B über die Antenne kommt!


    Empfehlung: Lass dich nicht auf diese Nummer ein, denn die Versicherungen wissen immer aktuell , wann und wo Gewitter sowie Blitzeinschläge gewesen sind!!!!!



    Gruß Stefan

  • Zitat

    Original von Detlef S
    Frage: Geht ein Zeilentrafo durch Blitzschlag defekt???????


    Meinst Du die Frage wirklich ernst???? 8o :D


    Wenn der Blitz direkt ins Gerät einschlägt, kann es auch den DST sprengen.
    Vom Rest des Gerätes ist dann aber wahrscheinlich auch nicht mehr viel übrig.
    Anderenfalls ist der DST eines der letzten Bausteine die durch einen solchen Überspannungsschaden kaputt gehen.


    Gruß Uwe

  • Wenn auch andere Geräte etwas abbekommen haben, dann ist ja wenigstens ein Blitz da gwewesen. ( Sofern man dich nicht angelogen hat )
    Ich habe diesbezüglich schon die abenteuerlichsten Geschichten von den Kunden zu hören bekommen.



    Gruß Stefan

  • Das ist doch gar nicht Deine Aufgabe zu beurteilen ob Blitzschaden oder nicht.
    Schreib halt in die Rechnung: DST getauscht- wenn die Versicherung damit ein Problem hat soll sie einen Sachverständigen schicken- es ist weder meine Aufgabe die Kunden bei Betrugsversuchen zu unterstützen noch den Sachverständigen für die Versicherung zu spielen.

  • Sehe ich auch so. Der Kunde wird dann aber vermutlich nie wieder zu dir kommen. Im anderen Fall würdest du wissentlich die "Unwahrheit" bestätigen, was ernste Folgen nach sich ziehen kann. Tja, in der Praxis gibt es aber tatsächlich Betriebe, die sich darauf einlassen.

  • @ Andy


    Die Versicherungen erwarten, dass auf der Rechung : Überspannungs/ Blitzschaden steht !!!


    Nun rate mal, warum?????



    Genau, damit sich die Versicherung im Zweifelsfall auf jemanden berufen kann!!!


    Aber wem sage ich das????

  • Zitat

    Original von StefanK
    Der Kunde wird dann aber vermutlich nie wieder zu dir kommen.


    Darf ich raten? Der Kunde war noch nie vorher im Geschäft, und hat etwas "Großes" gekauft. Der will nur den Persilschein, ob daraus anschließend ein lohnendes Geschäft wird? 90% solcher Kunden kommen bei mir nicht wieder, entsprechend wird für die Fehlerermittlung ein angemessener Preis verlangt. In diesem Fall würde bei mir stehen "DST defekt", was da dann passiert, ist mir egal.


    Zitat

    Original von hadde1234
    Die Versicherungen erwarten, dass auf der Rechung : Überspannungs/ Blitzschaden steht !!!


    Lass die doch erwarten...wenn es da nicht steht, hat es wohl seinen Grund...


    MfG Jürgen

  • Jürgen, da stimme ich dir zu. Aber wie sagt man so schön: Ein zufriedener Kunde zieht neue Kunden nach sich, ein verärgerter Kunde (z.B. weil er seinen Persilschein nicht bekommen hat) schreckt in seiner Bekanntschaft weitere potentielle Kunden ab, macht negative Werbung. Ob das in der Praxis natürlich immer zutrifft, steht auf einem anderen Blatt, aber ein Fünkchen Wahrheit ist da schon dran.

  • Die Wahrheit ist:


    Wenn dieser Kunde neue Kunden bringt, dann meist in der gleichen Sache, da wollen dann noch mehr Leute einen Persilschein...


    Eine Negativwerbung ist für jeden Unternehmer positiv, dass kannst du in einschlägigen Statistiken nachlesen. Da mach ich mich nicht nass mit.


    Im Übrigen ist mir das auch egal, wenn ich nur noch mit solchen Methoden Geld verdienen könnte, würde ich lieber die Sache an den Nagel hängen. Ich freue mich jedes Mal, wenn solche Betriebe mit solchen Machenschaften auffliegen.


    MfG Jürgen

  • hadde1234: so ein Quatsch! Keine Versicherung verlagt sowas von Dir! Ganz im Gegenteil: die sind doch froh, wenn sie eine Kostenübernahme ablehnen können.
    Wer es von Dir verlangt ist der Kunden, denn er profitiert davon wirtschaftlich.
    Und wenn die Sache auffliegt, dann werden sich Versicherung UND Kunde auf Dich berufen, da wird kein Kunde sagen: Ich wollte die Versicherung betrügen und habe deswegen meinen RFT genötigt so einen Schein auszustellen.
    So eine Aussage bewusst zu machen, obwohl man weiß, daß der Sachverhalt ein anderer ist, ist eindeutig kriminell. Zu solch krimineller Handlungsweise lasse ich mich nicht vom Kunden nötigen, was ist das denn für ein Vorgehen, wenn der Kunde sagt: Du bekommst den Auftrag wenn Du dich an meinem Betrug beteiligst!?
    Wann ich kriminell werde, möchte ich schon noch selbst entscheiden. 8o
    Wenn Du natürlich gegen Auftrag noch andere kriminelle Aktivitäten entfaltest, lass es mich wissen, vielleicht habe ich dann noch den ein oder anderen Kunden -oder soll ich schreiben Kriminellen- für Dich, den ich nicht bedienen möchte.

  • @ Andy N1, du bist voll am Ziel vorbei gelaufen !!! ( first read manual )



    Ich selbst mache keine krummen Dinger!!!!


    Wenn man einen Überspannungs / Bltizschaden gegenüber der Versicherung geltend machen möchte, dann muß eben auch Blitz- oder Überspannungsschaden auf der Rechnung stehen !!! Zumindest ist das hier im Norden so .


    Wenn du meinen ersten Beitrag auch gelesen hättest, dann wäre dir nicht entgangen, dass dein letzter Beitrag völlig überflüssig ist!!!
    Wenn ich eine Rechnung über einen solchen Schaden schreibe, dann ist der Schaden auch existent.


    Zur Erinnerung: Ich habe dem Fragesteller von dieser Nummer abgeraten !!!


    Naja, vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt !!!

  • Als ich noch UE repariert habe , haben die Kunden sehr häufig nach einem solchen "besonderen" Rechnungstext gefragt. Ich habe NIE "Überspannung" oder sowas auf die Rechnungen geschrieben - denn schließlich war ich nicht dabei als das Gerät beim Kunden ausgefallen ist . Der Kunde kann viel erzählen wenns ums Geld geht ...


    ~Joe~

  • Zitat

    Wenn man einen Überspannungs / Bltizschaden gegenüber der Versicherung geltend machen möchte, dann muß eben auch Blitz- oder Überspannungsschaden auf der Rechnung stehen !!! Zumindest ist das hier im Norden so .


    Du redest Dich hier um Kopf und Kragen, vor allem ist Deine Argumentation unlogisch bis nichtssagend.
    Was heisst denn das Wörtchen "man" in Deiner Aussage? Wer ist "man"? Das ist ja wohl der Kunde und nicht der Techniker!
    Also ist es exakt so, wie ich es geschrieben habe, der Kunde möchte es haben um damit bei seinem Versicherer vorstellig zu werden. Ist mein Fernseher kaputt? Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn die Versicherung nicht zahlt? Ist das meine Versicherung?
    Also: Die Versicherung soll sich mal schön einen Sachverständigen nehmen, wenn sie geklärt haben möchte ob ein Schaden ein versichertes Risiko darstellt und der Kunde soll sich einen anderen Dummen suchen, der mit ihm zusammen Versicherungsbetrug begeht-das ist alles.
    Zeig mir mal bitte die Versicherung, die vor Dir verlangt, daß Blitzschaden auf der Rechnung steht obwohl der nicht vorliegt-das glaubst Du doch selber nicht diesen Unsinn.

  • Ich hatte einen sehr penetranten Kunden , der sagte schon bei der Abgabe des Gerätes das "Überspannungsschaden" (ÜSS) auf der Rechnung zu stehen hat . Und sowas kann ich nicht ausstehen ... er hatte mir sogar noch angeboten dass die Rep "ein wenig" teurer sein darf , aber es muss ein "ÜSS" auf der RE stehen . Der Dummdödel war sogar noch stocksauer weil ich ihn nach ein paar min Diskussion mit samt seinem Gerät wieder weggeschickt hab !


    ~Joe~

  • @ Andy 72 Nicht zu fassen !!!


    Nun mal ganz ausführlich !


    Wenn ein Kunde mit einem vermeintlichen Blitz/Überspannungsschaden zu mir kommt, dann untersuche ich das Gerät! Stelle ich fest, dass es sich nicht um einen solchen Schaden handelt, dann teile ich es dem Kunden auch genau so mit!!!


    Zum Thema : Wer ist "man"???


    Es ist vollkommen unherheblich wer damit gemeint ist! Ob die Werkstatt einen Überapnnungsschaden für den Kunden einreicht, oder
    es der Kunde selbst macht!


    Ich weiß nicht wie tief du in diese Materie eingearbeitet bist?! Da ich schon des öfteren mit solchen Fällen zu tun hatte, kann ich aus Erfahrung sagen, dass ohne diese hier scheinbar strittige " Deklaration ", bei den Versicherungen gar nichts anerkannt wird!!!


    Laut deines ersten Beitrags würdest du dem Kunden eine Rechnung über eine ganz gewöhnliche Raparatur ausstellen ! Völlig ausser acht lässt du dabei die Information, die der Kunde bekommen muß, ob es sich um einen solchen Schaden handelt. Was ist denn das in Gottes Namen für eine Geschäftspolitik???


    Fakt ist:


    Kommt ein Kunde mit solch einem Fall zu mir, ohne das es ein Blitz/überspannungsschaden ist, dann sage ich ihm das! Wenn er sein Gerät trotzdem auf seine Kosten repariert haben möchte, dann führe ich die Reparatur aus !


    Das ist ganz einfach und vor allem EHRLICH !!!


    Ob der Kunde nun vergrault ist, oder nicht, das ist mir persönlich vollkommen egal . Meine Aufabe ist es Reparaturen auszuführen, und nicht irgendwelche Betrügereien von dubiosen Kunden zu unterstützen !!!


    Dies war nun eine Zusammenfassung und Klarstellung meiner vorher scheinbar unverständlichen Beiträge ! Ich hoffe, dass es dir etwas verständlicher geworden ist!!!



    Gruß Stefan