Meisterzwang bei(rechtlichen) "Sonderformen"

  • Hallöchen,


    ich hätte da mal ne (vielleicht) "merkwürdige"
    Frage; Darf ein E.V. (verein, etc.) ne gGmbH, oder ähnliches
    bei dem PROFIMÄßIGEN Anbieten von Tv-Reparaturen
    eigentlich von dem Meisterzwang Mitglied Handwerkskammer, etc.
    "abweichen" ??


    Gruss

  • Hi,


    Ich kann Dir Deine Frage zwar so direkt nicht beantworten,aber Möglich ist bestimmt einiges. Ich spreche da aus Erfahrung. Bei mir im Ort hat auch einer ein Rep.-Gewerbe auf dem Gebiet der UE erhalten,weil er schon über 10.Jahre in der Branche tätig war. Er übt also ein Reparaturbetrieb ohne Meisternachweis aus und das auch noch zu seiner regulären Arbeitslosigkeit. X(
    Wir dürfen Abgaben und Steuern zahlen,und er verdient sich was nebenbei dazu. 8o Ja so ist das manchmal geregelt.


    Gruß Mahri

  • Grundsätzlich: NEIN !


    Ohne Meister oder entsprechender Ausnahmegenehmigung ist das rechtlich in Deutschland nicht möglich.


    Daniel

    Sklaventreiber von Stift und Rufin :D


    Kenntnisse in Landwirtschaft und Viehzucht vorhanden. Auf zu Rados und umsteigen auf Viehzucht. :] :P :]

  • Hallo Mahri und co,


    ..ob die Sendung noch einmal kommt ..mal sehen.


    Es gab in der Sendung einen Beitrag ein "Sozialkaufhaus"...bitte
    NICHT wörtlich nehmen.



    Was von dieser "Gemeinnützscheiße" zu halten iss, das "wissen"
    wir.


    Da werden, Möbel, Elektroartikel, etc. und eben auch TV-Geräte
    "repariert", und (teuer) an Bedürftige verkauft.


    Ich weiß, das i d. R. so etwas mit ein-Euro-Jobbern "läuft".


    Und ich kann mir diesbezüglich auch nicht vorstellen, das
    dieses Gewerbe von einem MEISTER ausgeführt wird.


    Kotz....

  • Zitat

    dieses Gewerbe von einem MEISTER ausgeführt wird.


    Doch die haben einen Meister der für die Reparaturen verantwortlich ist.

    Ich repariere um zu überleben, manche überleben weil sie nicht selbst reparieren.


    Ich helfe jedem Anfänger, der seine Fähigkeiten nicht überschätzt.
    zur VvT


    Gruß
    Thomas

  • Hallo Kollegen,


    mittlerweile geht fast alles, ein parr Hundert Euro an die HWK und schon gibt es zumindest befristet eine Ausnahmegenehmigung. Die läst man dann natürlich Kostenpflichtig mehrmals verlängern. Ein paar Jahre später hat man dann die Ausnahmegenehmigung weil die Qualifikation durch die langjährige Tätigkeit nachgewiesen wurde !!! :D :D :D :D


    Genauso werden aus RF - Techniker mit ein paar Stunden Unterricht und Zahlung eines 4 stelligen Euro - Betrags voll konzesionierte Elektro - Installateure !!!!!!!!!!! ( HA, HA, HA, ich frage mich warum habe ich zwei Berufe gelernt und die Meisterschule jahrelang im Abendkurs besucht ??? ) Diese Scheiße in Deutschland kotzt mich mittlerweile an !!! Hatte gestern noch Besuch von der BG, vorigen Monat Prüfung durch die Sozialversicherung, Streß mit dem FA u.s.w.


    Man sollte alles Abmelden, Hartz 4 beantragen und nur noch Lappöhrchen machen, dann gehts einem sicherlich viel !!!! besser.


    So jetzt genug des Frustes, wieder fröhlich an die Arbeit, heute Nacht geht es für 5 Tagen zu den Össis Skifahren !!! :] :] :]


    Schönen Tag Euch allen, bis demnächst


    Wolfgang

  • Hi Wolfgang,


    Na dann viel Spaß beim Ski laufen. =)
    Lass noch ein wenig Schnee liegen,wir möchten nächste Woche auch noch ein bisschen Spaß. :D
    Hals und Beinbruch. ;)


    Gruß Mahri

  • Den RFT-Meister habe ich in Abendschule gemacht. Der Elektrotechniker (mit Befähigung wie ein Meister) hat mich einige Wochen Abendschule und 600.- Euro gekostet.


    Aber eine Ausnahmegenehmigung gibt es nicht so einfach !! Zumindest nicht im Regierungsbezirk Köln. Sowas vergibt nicht die HWK sondern der Regierungspräsident.


    Ich weiß es von meiner Aushilfe wie aufwendig das ist. Es hat bei ihm fast ein Jahr gedauert und er mußte eine Fachkundeprüfung bei einem Sachverständigen der HWK ablegen. Er hat genug Berufserfahrung und sicher genug Ahnung !


    Daniel

    Sklaventreiber von Stift und Rufin :D


    Kenntnisse in Landwirtschaft und Viehzucht vorhanden. Auf zu Rados und umsteigen auf Viehzucht. :] :P :]

  • Zitat

    Oder ein Ing. Wobei das Erstellen von Schaltungen und deren Verkauf auch ohne das geht.


    So einen Schwachsinn gibts nur in Deutschland. Ein Dipl. Ing. darf ein Gerät konform zu den dutzenden von EU/VDE-Normen entwickeln, es aber nicht ohne weiteres selbst reparieren. Symtomatisch für Deutschland.



    Meisterbrief - einer der Sonderregelungen für EU-Ausländer:
    Wenn ein Ausländer eine langjährige (glaube >{4|5} Jahre) selbstständige Tätigkeit im EU-Ausland nachweisen kann, braucht er für das betreffende Gewerk keinen Meisterbrief um in Deutschland tätig zu werden. Er muß aber in Deutschland bei einer HWK angemeldet sein.


    Dieser Umstand macht gerade vielen Meisterbetrieben im Baubereich unheimlich Probleme. Klar das die polnischen, tschechischen ... [Briefkasten]-Firmen die deutschen ohne weiteres unterbieten.



    1-Euro-[Mißbrauch ?]:
    Im WDR kam auch so ein Bericht über ne "gemeinnützige" Firma, welche zur Hälfte einer Stadt gehört und so mittlerweile 800 1-Euro-Arbeitskräfte beschäftigt.


    Vermute mal, der private Geschäftsführer dieser gemeinnützigen Firma verdient mehr als 1 Euro, bzw zieht legal über Drittfirmen (z.B. Consulting, Immobilienmanagment ...) Gelder ab oder profitiert [in]direkt von den günstigen Leistungen, welche von den Zwangsrekrutierten erbracht werden.


    Im Extremfall könnten ja alle überschuldeten Gemeinden einen Teil ihrer Belegschaft sukzessive freistellen, und diese nach 1 Jahr der Erwerbslosigkeit unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit die gleiche Tätigkeit ausüben lassen, wie zu Zeiten deren regulären Beschäftigung.

  • Zitat

    Original von walli
    So einen Schwachsinn gibts nur in Deutschland. Ein Dipl. Ing. darf ein Gerät konform zu den dutzenden von EU/VDE-Normen entwickeln, es aber nicht ohne weiteres selbst reparieren.


    Da bist Du falsch informiert.
    Ein Ingenieur der entsprechenden Fachrichtung darf alle Tätigkeiten ausführen und auch ein Gewerbe incl. Instandsetzung führen.


    Was die Subventionen anbetrifft, gebe ich Dir vollkommen Recht.
    Staatlich subventionierte Arbeitsstellen sind die größte Fehlleistung, die unsere immer hilfloseren Politiker zu verantworten haben.


    Es hat dazu geführt, daß viele Institutionen und Betriebe nur noch Langzeitarbeitslose mit Zeitverträgen einstellen, solange diese von der Arbeitsagentur bezahlt werden.
    Die Festbeschäftigten werden abgebaut oder ihnen wird gekündigt.


    Allein die Suvention der Landwirtschaft (Gelder für das Nichtproduzieren von Milch und Nichtbewirtschaften von Feldern) und vieles Anderes hat unsere Wirtschaft erheblich geschadet.
    Das hat schon die sozioalistisch orientierten Staaten (DDR und ges. Ostblock) in den Ruien getrieben.


    Das hat auch nichts mehr mit freier oder geregelter Marktwirtschaft zu tun, das ist ganz einfach nur pure Inkompetenz.


    Gruß Uwe

  • Zitat

    Original von Uwe S


    Da bist Du falsch informiert.
    Ein Ingenieur der entsprechenden Fachrichtung darf alle Tätigkeiten ausführen und auch ein Gewerbe incl. Instandsetzung führen.


    Gruß Uwe


    Auch nicht ganz richtig! Ein frisch gebackener Ingenieuer muß erst mal 3 Jahre nichtselbständige Arbeit in verantwortlicher Position nachweisen, erst dann darf er sich selbständig machen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß der Ing. während des Studiums hauptsächlich theoretisch tätig war. So war die Rechtslage wenigstens noch, als mich das das letzte Mal interessiert hat.