Was tun für GEZ-Befreiung ??

  • Hallo


    Hab hier Fernseher die so umgebaut werden sollen, das sie nur noch als Monitor funktionieren und keine GEZ bezahlt werden muß (Fahrschule).


    Meine Frage ist ob die Tuner komplett raus müssen ( und ich dadurch evtl. probleme mit Schutzschaltungen bekomme) oder ob es reicht irgendwas abzuklemmen (z.B. Antenneneingang intern auf masse legen).
    Habe bereits versucht bei der GEZ eine Auskunft zu bekommen, aber da gibt es anscheinend nur Buchhalter die keine Ahnung von Technik haben.
    Vom NDR erfuhr ich, das es seit der einführung von DVB-T nicht mehr reicht nur die Tuner stillzulegen, sondern zusätzlich die Scartbuchse zu entfernen ist, weil die Geräte sonst ohne "großen technischen aufwand" für DVB-T empfang genutzt werden könnten.
    (Scheint mir ziemlich blödsinnig, dann wär ja jeder Monitor mit Videoeingang GEZ-Pflichtig)


    Schön wäre wenn jemand eine, am besten schriftliche, definition davon hätte, wie man die Geräte modifizieren sollte.

    Ihr Medion läuft nicht ???
    Fragen sie doch die freundliche Frau an der Kasse !!!

  • Prinzipiell muß der GEZ genügen, daß die Geräte nicht empfangstauglich sind. Wenn das ein Fachbetrieb bestätigt, hat sich der privat angestellte Schnüffler, so er jemals auftaucht, damit zufrieden zu geben. Den läßt man nicht an die Geräte ran, da hat er nichts zu fummeln (keine polizeilichen Befugnisse, rein privat bezahlter Arbeitnehmer). Er kann natürlich gerne abends in die Unterrichtsstunde kommen und zusehen, ob da jemand teure Theoriestunden bezahlt und dann ... fernsieht!!! Desweiteren hat der Eigentümer der Geräte natürlich weitreichende rechtliche Sicherheit nach dem Prinzip der sog. Besitzstandswahrung, das ist ein weit verbreiteter Entscheidungsgrundsatz in der Rechtssprechung (also für den etwaigen Richter in einem Rechtsstreit). Das bedeutet, man kann nicht von ihm verlangen, daß er seine gekauften Geräte zu Schrott umbauen läßt (Tuner raus, ZF raus, Scartbuchse raus, Löcher zupappen wegen VDE-Berührsicherheit usw.). Wer es durchstreiten mag, vergleiche mit den Richtlinien für den Kabelempfang. Der Deutschen Telekom genügt zum Beispiel wenn der Mieter einer Wohnung sagt, er nutzt den Anschluß nicht, schon dürfen sie nicht mehr kassieren. Warum? Weil man dem Hausbesitzer nicht zumuten kann vom Keller aus ein eigenes Kabel in jede Wohnung zu verlegn. Heutzutage gehen da Leitungen von Durchgangsdose zu D.dose und fertig. Das Dumme ist nur, daß sich manch einer von so einem Möchtegern-Kontroletti, der an der Haustür mit einem Phantasieausweis rumfuchtelt soweit einschüchtern lassen (die naive Hausfrau) den Mann auch noch hereinzubitten. Rechtlich, auch in der Rechtssprechung, hat der gar kein Zutrittsrecht zu einer Privatwohnung, sondern ist auf die willentliche Mitwirkung der Bewohner angewiesen: Kommen Sie doch bitte herein und erwischen Sie uns beim Schwazfernsehen! Also, das Ganze ist eine Auslegungssache, und die GEZ stellt sich da grundsätzlich doof, Online abmelden geht natürlich auch nicht (offiziell schon, aber der Link ist natürlich tot, so ein Zufall aber auch).
    Es gab hier schon mal eine sehr lange Diskussion zu dem Thema: Nutze die Suchfunktion und lasse Dir auch ältere Suchergebnisse anzeigen.

  • das, was der NDR sagt, stimmt. Früher musste man lediglich die Antennenbuchse am Tuner entfernen oder mit einem Deckel dauerhaft verschließen. Durch die Sat- und DVBT-Technik hat sich die Sachlage verändert. Ich verstehe ohnehin nicht, warum die Industrie nicht schon längst Geräte ohne HF-Teil anbietet. Das war aber wohl nicht die eigentliche Frage.


    Gruß Rüdiger

  • Schönen dank für die Antwort.


    Was mir aber wichtig ist als Firma komplett abgesichert zu sein. Also dem Kunden sagen zu können seine Geräte bestehen jeder Kontrolle und mich dabei auch auf irgendeine Vorschrift (die ich leider noch nicht gefunden habe) berufen zu können. Falls es irgendwann zu einem Streit kommen sollte und die leute ihm nachweisen können das die von mir umgebauten Geräte mit "einfachen technischen Mitteln" empfangsbereit gemacht werden können, muß ich nacher dafür grade stehen. Ich kann ja leider nicht verhindern das mal ein Schnüffler an die Geräte kommt.

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  • Hallo Rüdiger


    Wenn diese Information mit der Scartbuchse wirklich stimmt, kann man die Geräte ja gar nicht mehr "Empfangsunfähig" machen und mann muß jeden Monitor mit Videoeingang (ohne wäre ja auch reichlich unnütz) bezahlen.


    Den alten beitrag zu diesem Thema habe ich gelesen aber leider fehlt mir die lösung und der neu aspekt mit der Scartbuchse

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  • den Fall mit der Fahrschule hatte ich auch schonmal; damals reichte es, die Antennenbuchse zuzulöten; heute gestaltet sich das etwas schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich.


    Gruß Rüdiger


    Ich hab' die Regel doch auch nicht erfunden!

  • Nur mal eine Frage, interessehalber.


    Wenn ich die Antennenbuchse und die SCART-Buchse "unbrauchbar" gemacht habe oder entfernt habe, welche Quelle kann ich dann benutzen, um etwas auf dem Fernseher wiederzugeben ?


    Die meisten billigen Kisten haben keinen extra SVideo Eingang (oder muss man den auch lahmlegen). Damit liefe die Vorschrift mit der SCART-Buchse bei vielen Geräten auf das selbe hinaus, als wenn man das Netzteil ausbaut. Der Besitzer schaut dann auch sicher nicht mehr fern und viel weniger Programm als ein Fernseher ohne externen Programmeingang bietet eine dunkle Mattscheibe auch nicht.


    Von der Sorte müssten doch noch einige im Keller stehen, dunkle Mattscheibe, kein Bild. Vielleicht sollte man mal die Fahrschulen abklappern ...


    Nein mal im Ernst, übersehe ich was oder ist die Regelung nicht praxistauglich ?


    Guido

  • also erstmal braucht Deutschland eine andere Regierung die nicht staatlich bevollmächtigt den Bürgern das Geld aus der Tasche zieht für Dinge, die sie gar nicht nutzen wollen. Sollen sie doch das öffentlich-rechtliche Fernsehen verschlüsseln wie Brömiere-mal gucken ob sich dann noch die Quoten halten lassen...
    Mit den GEZ Gebühren bezahlt sich die GEZ selber und jede Menge Sesselpupser bei ARD und ZDF sowie tolle Stars die Volksmusiksendungen präsentieren für Gehälter, wo andere 10J für arbeiten müssen (pro Sendung wohlgemerkt) . Da gehen dann Politiker hin und beklagen, dass grosse Unternehmen Gewinne machen und Arbieter entlassen-selber sorgen sie dafür dass sich viele beim öffeentlich rechtlichen Fernsehen wie die Made im Speck fühlen können.
    Das wäre mal ein thema für die NPD :D 8) 8o
    So jetzt noch was technisches:
    Ein Fernseher ohne Tuner ist kein Empfangsgerät. Bei DVB-T oder sonstwas ist das Empfangsgerät der Receiver-wenn der nicht angeschlossen ist-kein Empfang. Das sich sowas evtl. schnell anschliessen lässt ist das Problem der GEZ-nicht deins. Und wie bereits gesagt lass diese GEZ-Cowboys nicht rein-sind die erstmal drin-schmeiss sie wieder raus und mache von deinem hausrecht Gebrauch!

  • Das mit der Scart buchse entfernen scheint mir auch etwas zu blöd , bzw. ist die Auslegung wohl dahingehend das so oder so gezahlt werden "muss" ( was die GEZ ja gerne hätte ) .


    Wie sieht es eigentlich aus wenn man 2 Geräte ( also zb. FS und Video ) "technisch" zu einem macht ?
    Also Die beiden Geräte mechanisch miteinander verbinden und eine Möglichkeit schaffen das das Signal vom VCR in den FS kommt ohne eine "lösbare" Verbindung ala Scart zu haben ?



    *Denk*
    Es gibt doch Fernseher mit integriertem Video / DVD , dort könnt man es machen da man dann immer noch ein Quelle hat , und diese ist ja im Gerät und von aussen kann dann nichts rein , also auch kein DVB-T von einem externen Empfänger .
    */Denk*

    Gruß
    Tobi
    _ _ _ _ _ _ _ _ _o00o_ _ _//(´°`O´°`)\\_ _ _o00o_ _ _ _ _ _ _ _ _


    Ein Transistor , geschützt durch eine Sicherung , wird diese Sicherung schützen indem er zuerst durchbrennt . ( Murphy )


    Ich bin nicht der schnellste , wenn andere hinfallen liege ich schon . :(


    Quis leget haec ? ?(


    Schaltplananfragen per Mail werden nicht beantwortet !

  • Danke für die Antworten


    Guido
    Genau das war die Aussage vom NDR (Teilnehmerberatung Herr Starke / 04041560)


    andy
    Kann leider von meinen Kunden kein Geld verlangen und auf die Rechnung schreiben lass keinen von der GEZ rein


    Tobi
    Ich glaube du hast die Lösung gefunden, aber so einen Umbau würde ich aus Prinzip schon ablehnen


    Frank
    Ich fürchte wir werden uns in nächster zeit öfters mit diesem Problem rumärgern und Geräte kaputtmachen, deshalb hätte ich gerne mal eine genrelle lösung dafür.

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  • Geräte *generell* abmelden, GEZ nicht prüfen lassen. Würde mir im Traum nicht einfallen, funktionsfähige Geräte so zu verunstalten!


    Den Kunden kann man für diese Empfehlung natürlich kein Geld abnehmen - sie freuen sich aber über die kompetente Aufklärung und kommen bei anderen Problemen wieder.


    Sollten diese Abfregen gehäuft auftreten, stell einige Infopapiere zusammen. Einschlägige Seiten gibt es im Netz genug dazu.

  • Die Meinung des Gesetzes:
    Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag §1


    1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.
    ...



    Meine Meinung:


    Ein Fernsehgerät mit "kaltgestelltem" Tuner ist per Definition kein Empfänger, sondern lediglich ein Monitor. Allein durch SCART-Eingänge o.ä. wird kein Monitor zum Fernseher, da das Gerät nicht in der Lage ist, die durch technische Normen definierte Übertragungsverfahren, ohne externe Signalverarbeitung darzustellen.


    Die GEZ-pflichtige Handlung beginnt also erst, sobald ein ext. DVB-T tgl- Receiver oder ein Videorecorder mit funktionierendem Tuner an den SCART-Anschluß angeschlossen wird.


    Diese Aussage habe ich der GEZ in einem ähnlich gelagerten Fall geschrieben und diesen Heinis geraten, dass sie sich einmal bei der RegTP erkundigen sollen, wie ein Empfänger im rechtlichen Sinne definiert ist.


    Außerdem:


    Zitat

    Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind


    Also bei DVB-T ist ein Zeitversatz von mehreren Sekunden gegeben. Daher müsste eigentlich DVB-T gebührenfrei sein, weil ansonsten das Gesetz per Definition ja falsch wäre. Hmmmmmmmmmmm.


    Ja, vor Gericht und auf See sind wir in Gottes Hand ...


    Juristischer Gruß (mal sehn wies ausgeht)
    Helferlein


    P.S. Schon GEZahlt? Nein! Dann aber Marsch, Marsch ...
    Ich mach es regelmäßig und immer ein paar Cent zuviel. Die gute Buchhaltung von denen hat da recht große Probleme mit. Und die schicken dann sogar jedes Quartal eine Gutschrift raus, manchmal über 2 Cent.

  • Lege den tuner lahm,
    unterbreche die Versorgungsspannungen des Tuners, so das es nicht möglich ist dies ohne öffnung des Gerätes wieder rückgängig zu machen.


    So mache ich das immer wenn Kunden bei mir damit ankommen.


    Hat bisher immer geklappt und die GEZ haben es immer so hingekommen.


    Intruder0001

  • Ich hab mal nochmal ein bisschen bei der GEZ geguckt .


    Zitat

    Sie ist deshalb grundsätzlich von jedem Rundfunkteilnehmer zu zahlen, auch wenn er die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen möchte.


    Zitat

    Die Anmelde- und Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, welche Programme angesehen bzw. gehört werden.


    Diese beiden Stellen sind interessant :


    Zitat

    Was versteht man unter Rundfunkgeräten?
    Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie ein Rundfunkprogramm (Hörfunk oder Fernsehen) empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Radio- oder Fernsehgeräte mit oder ohne Netzanschluß/Stecker, Radiowecker, Radiorecorder, Autoradios, Personalcomputer mit Rundfunkempfangsteil, Videorecorder. Rundfunkgeräte sind auch Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich ist für jedes Rundfunkgerät eine Gebühr zu zahlen.


    Zitat

    Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
    Hörfunk- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit den Geräten Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.


    das heißt wenn der Fernseher keinen Tuner hat muss für ihn auch nicht bezahlt werden . Punkt aus basta .


    --


    Das eventuell daneben ein DVB-T Receiver steht kann man nicht wissen , und eben für diesen DVB-T Receiver wären höchstens Gebühren fällig .


    Also kann man getrost auf die Rechnung schreiben ala " dieses Gerät ist für den Empfang von Programm ( wie es bei der GEZ immer so schön heißt ) nicht geeignet da .... "


    ---


    Was haben die Leute vom NDR eigentlcih auf einmal mit dem Scart anschluß und DVB-T ? nach dam Motto "es wäre ja möglich das er so guckt ... "


    Es gibt seit xx Jahren Satellit und ebenso lange gibt es SAT-Receiver . Daran hatte sich doch bisher auch keiner gestört und gemeint man könnte je einen SAT Receiver anschließen und so gucken .


    Tsss Tsss Tsss , Leute gibts ( und besonders bei der GEZ ) und die nutzen die "dummheit" der Leute aus ...

    Gruß
    Tobi
    _ _ _ _ _ _ _ _ _o00o_ _ _//(´°`O´°`)\\_ _ _o00o_ _ _ _ _ _ _ _ _


    Ein Transistor , geschützt durch eine Sicherung , wird diese Sicherung schützen indem er zuerst durchbrennt . ( Murphy )


    Ich bin nicht der schnellste , wenn andere hinfallen liege ich schon . :(


    Quis leget haec ? ?(


    Schaltplananfragen per Mail werden nicht beantwortet !

  • Damit hatte ich erst einmal zu tun und bei diesem Fall wollte der "Sachverständige" dass der Modulator vom analoreceiver ausgebaut wird, weil sonst könne man ja über den Satreceiver und über dessen Scartbuchse ORF empfangen.


    Die wollen es nur deswegen kompliziert machen um viele zahlende Mitglieder vom ganzen Umbauaufwand abzuschrecken.


    MfG


    Heiru

  • Zitat

    Damit hatte ich erst einmal zu tun und bei diesem Fall wollte der "Sachverständige" dass der Modulator vom analoreceiver ausgebaut wird, weil sonst könne man ja über den Satreceiver und über dessen Scartbuchse ORF empfangen.


    Was soll das bringen? ?( Das Signal liegt doch auch demoduliert und dekodiert am SCART-Ausgang.


    Oder verstehe ich jetzt was falsch.


    Gruß
    Helferlein

  • "Was soll das bringen? ?( Das Signal liegt doch auch demoduliert und dekodiert am SCART-Ausgang.


    Oder verstehe ich jetzt was falsch.


    Gruß
    Helferlein"



    Analogreceiver! Damals gabs noch keinen ORF über Sat und ARD usw hat uns nicht gekratzt. Die konnten wir ohne Probleme ganz legal empfangen( Gesetzeslücke?)


    MfG


    Heiru

    kein Bild kein Ton.....ein Hornyphon!

    Einmal editiert, zuletzt von Heiru ()

  • Nochmals: alle Geräte abmelden. Da dann offiziell keine Geräte anmeldepflichtig existieren, besteht auch keine Auskunftspflichet. Ohgne Auskunftspflicht werden aber auch keine Fragen beantwortet - und damit keine Geräte wieder angemeldet. Hausdurchsuchung usw. wird entgegen der vorherrschenden Meinung generell nicht erteilt!