Rechtsfrage

  • Hallo zusammen,
    Habe mal eine juristische Frage, evtl. kennt sich jemand damit besser aus als ich: ich habe einen Kunden der bei mir einen gebrauchten TV gekauft hat und mich nach einer Woche angerufen hat, dass irgendwas mit dem Gerät nicht in Ordnung sei. Ich habe ihm gesagt es soll mit dem Gerät vorbeikommen (wohnt nicht in meiner Stadt) und ich würde mich drum kümmern. Obwohl er zugestimmt hat, hat er am nächsten Tag seine Meinung geändert und einen Kundendienst gerufen, der im 70€ dafür abgenommen hat, dass angeblich die Bildröhre kaputt sei (was ich nicht glaube in dem Fall). Sein Anwalt schickt mir nun einen Brief in dem er verlangt , dass ich das Gerät zurücknehme und ihm seine Kosten erstatte.
    Meine Frage: wer bezahlt eigentlich ab wann die Kosten des gegenerischen Anwalts? Würde die Sache nämlich dann ggf. auch meiner Anwältin übergeben, ich sehe nämlich keine Rechtsanspruch auf Wandlung bevor er mir nicht die Möglichkeit gegeben hat das Gerät zu prüfen oder nachzubessern.
    Gruss
    Andy

  • Er muß die auf jeden Fall die möglichkeit der nachbesserung einräumen !
    Das er in einer anderen Stadt wohnt ist sein Problem !
    Ist er in deinen Laden gekommen und hat dort das Gerät gekauft oder hast du es beim Kunden Verkauft?
    Hat er es mitgenommen oder hast du es geliefert.( Haustür geschäfte )


    Ich denke er hat keinen anspruch.Lasse dir doch mal die rechnung faxen über die angebliche Reparatur ! und dann fragst du mal bei deinem Kolegen freundlich nach :D


    cu spucksel


    PS warum gleich Anwalt ? hast du rechtschutz?

  • Er hat das Gerät bei ebay gekauft und selber hier abgeholt. Die Rechnung (Kopie) hat er mitgeschickt-das war kein Fachgeschäft sondern ein grosse Reparaturkette. Anwalt-nö muss nicht sein, aber er hat damit angefangen: mit ihm kann man am Telefon nicht reden-legt dann eifach wütend auf. Ich kann und will kein Gerät zurücknehmen, dass ich nicht mal geprüft habe zumal jetzt auch noch Fremdeinwirkung vorliegt.

  • Na,wenn er jetzt plötzlich zu jemand anders geht,und der ihm auch noch 70€ abnimmt,und das Gerät dann trotzdem noch nicht geht,ist das eigentlich dem Kunden sein Problem.
    Wenn er auf Dein Angebot nicht eingeht,hat er einfach Pech gehabt.Und dann wäre noch die Frage,was im Ebay-Verkaufsangebot zu dem Gerät stand,von wegen Zustand und Gewähr und so.
    Hat er denn bei dem Anruf eigentlich genauer beschrieben,was mit dem Gerät nicht stimmen soll,und wann der Fehler aufgetreten sein soll?
    Ich würde meinen : Kostenerstattung und Rücknahme ausgeschlossen.Wenn er nicht nochmal auf Dein Angebot eingehen will,daß Du Dir das Gerät nochmal ansiehst,ist das auch sein Problem.
    Ich denke ,Dir dürfte nicht viel passieren.Wenn er mit Anwalt kommt,hat er wohl erstmal Kosten,und ob er Erfolg hat,ist eher fraglich.
    Gruß

  • @OnkelM: nein, zu Garantie und Gewährleistung stand nichts-ist aber kein Problem dass ich mich drum kümmere er soll ja länger als eine Woche von dem Gerät haben. Aber ich will sowas schon gern mal selber sehen zumal mir vor einigen Monaten ein anderer Kunde auf die gleiche Tour gekommen ist: Ergebnis war er hatte das Gerät herunterfallen lassen (war genau auf die Röhre gefallen) und machte dann ein riesen Theater wegen Garantie etc., obwohl er wusste, dass das Gerät runtergefallen war (will jetzt nicht die ganze Geschichte erzählen) hat er es mir versucht unterzuschieben.

  • Wenn gewerblich : Hat er normalerweise anspruch auf kostenlose nachbesserung / reparatur . Er kann aber nicht einfach eine andere Firma damit beauftragen und dir dann die Rechnung zur bezahlung vorlegen . Er muss dir auch die möglichkeit geben den fehler zu beseitigen . ( ist hier wohl nicht geschehen )


    Aber : Eventuelle Transportkosten des Geräts zwischen Wohnort des Kunden und dem Geschäft wo das Gerät erworben wurde gehen eigentlich zu Lasten das Kunden .


    Das wäre das gleiche wie wenn man regulär im Laden ein Gerät kauft und im Fehlerfall einfach eine andere Firma mit der Reparatur beauftragt und die Rechnung dem Verkäufer des Geräts zur bezahlung vorlegt .
    Das geht auch nicht .


    Dazu gab es glaub ich auch schonmal ein Gerichtsurteil .


    Bei privat , und wenn darauf hingewisen wurde das keine Garantie / Gewährleistung besteht , du ihm auch angeboten hast sich der sache anzunehmen hat er keine Chance .

    Gruß
    Tobi
    _ _ _ _ _ _ _ _ _o00o_ _ _//(´°`O´°`)\\_ _ _o00o_ _ _ _ _ _ _ _ _


    Ein Transistor , geschützt durch eine Sicherung , wird diese Sicherung schützen indem er zuerst durchbrennt . ( Murphy )


    Ich bin nicht der schnellste , wenn andere hinfallen liege ich schon . :(


    Quis leget haec ? ?(


    Schaltplananfragen per Mail werden nicht beantwortet !

  • Mach ja viel mit Ebay, kenne mich daher auch gut aus.


    So sieht es aus:


    Gerät abgeholt, dann muß er es zur Reparatur bringen. Du hast, wenn vertretbar, 3* das Recht zur Nachbesserung. Evtl. Austausch anbieten, muß aber nicht.


    Wenn er darauf nicht eingeht ist es sein Problem. Du kannst eine anderer Firma beauftragen. Er nicht, schon gar nicht auf deine Kosten.


    Das Recht zur Nachbesserung bleibt bestehen, es sei denn du kannst nachweisen das die andere Firma etwas zerstört hat. Daher wenn er das Gerät bringt im Beisein des Kunden öffnen und prüfen. Alles mit Bildern dokumentieren.


    Du mußt Gewährleistung geben, wenn keine Angabe dann 24 Monate auf Gebrauchtgeräte, davon 6 Monate Garantie (Beweislastumkehr). Du trittst als gewerblicher Verkäufer auf, läßt sich bei Gericht evtl. so nachweisen. Daher würde ich hier den Weg als Geschäftsmann gehen.


    Ich würde so weiter vorgehen:


    Brief an den Anwalt das du die Rechnung nicht übernehmen kannst. Einräumen das du bereit zur Nachbesserung bist, wenn kein Fremdverschulden vorliegt.
    Dazu müßte das Gerät zu dir in die Werkstatt.


    Das ganze erstmal ohne Anwalt. Wenn es vor Gericht geht wird es zum Vergleich kommen, jeder zahlt dann seine Kosten. Geht aber alles ohne Anwalt. Gerichtsstand ist bei dir. Würde es auch darauf ankommen lassen. Dann mußt du aber damit rechnen 50% des Kaufpreises zurückzuzahlen.


    Bei weiteren Fragen bitte Mail, PN oder per Telefon. Kann dann bei einem Juristen nachfragen.


    Daniel

    Sklaventreiber von Stift und Rufin :D


    Kenntnisse in Landwirtschaft und Viehzucht vorhanden. Auf zu Rados und umsteigen auf Viehzucht. :] :P :]

  • In den meisten Fällen, besonders wenn der Brief gut formuliert ist, kommt keine Antwort mehr. Laß es drauf ankommen, diese Gerichtsverhandlungen sind auch ganz witzig.


    Daniel

    Sklaventreiber von Stift und Rufin :D


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  • Andy, wie war das jetzt? Nochmal von Anfang an: Du schreibst, daß Du dem Kunden ein Gerät verkauft hast. Dann schreibst Du, er hat es bei ebay gekauft. Und dann etwas von großer Kette?? Also, ganz naiv nachgefragt: Wer hat es ihm verkauft?

  • Ich habe es ihm über ebay verkauft-ich schrieb: er (der Kunde ) hat es bei ebay gekauft.
    Die grosse Kette war der Reparaturbetrieb, der sich das Gerät angesehen hat (den der Kunde beauftragt hat)

  • Hallo Andy,


    hast du in deiner Auktion angegeben, dass es ein gewerblicher Verkauf ist? Wenn nicht, dann kann es dir passieren, dass der Kunde dich evtl. über den Anwalt abmahnen läßt. Das verursacht große Kosten für dich. Was ich damit sagen will, kannst du dir sicher denken...


    Nachbesserungsrecht hat man meiner Meinung nach nur 2 mal, und man muß es in seinen AGB's mit aufgeführt haben.


    MfG Jürgen

  • Kernproblem: bei gewerblichem Ebay Verkauf gilt das Fernabsatzgesetz. Der Kunde kann das gerät also innerhalb 14 Tage zurückgeben. Im fall einer defekten Röhre müsste dann der Verkäufer beweisen, daß der Kunde sie zerstört hat. Das geht allenfalls dann, wenn das Gerät beim Kunden 10 Tage lief und jetzt Glasbruch oder eine andere mechanische Beschädigung vorliegt, die auf Fremdeinwirkung basiert.


    Im Allgemeinen kann der Kunde ein Gerät zerstören und der Händler ist der Dumme!!!


    Falls 14 tage vorbei, muß er das Recht zur Nachbesserung geben. Da diese nicht abgelehnt wurde, muß auch der händler keine Anwaltskosten oder fremde Reparaturkosten / Gutachterkosten tragen.


    Ich würde ihm schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen, daß er selbstverständlich das Gerät zur Nachbesserung einreichen soll.


    Wenn er darauf wieder mit Anwalt und Co reagiert, würde ich die Sache erstmal aussitzen, bis es zur Vorladung kommt. Dann legt man die Beweise auf den Tisch und die Sache ist erledigt.


    Einzige offene Frage ist, wer die Transportkosten zur Nachbesserung trägt.


    In Anbetracht des Streitwertes kann man dem Verfahren gelassen entgegensehen.

  • Fernabsatz gilt hier nicht --> er halt selber abgeholt und dabei sicher auch das Gerät vorgeführt bekommen.


    Mich würde auch interessieren wer die Transportkosten trägt wenn das Gerät verschickt wurde. Wer da Infos hat bitte melden.


    Daniel

    Sklaventreiber von Stift und Rufin :D


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  • Auch wenn du deswegen (weil du die Strafe nicht bezahlt hast ) im Knast sitzt ? :D


    Daniel

    Sklaventreiber von Stift und Rufin :D


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