An die Rechtsexperten

  • Zitat

    Original von Fritz v. d. Leine
    Wieso macht er sich strafbar?


    Es gibt Dinge, die gehen nur Stammuser etwas an.
    Lesen macht schlau, ich habe nicht umsonst in diesem Thread einige Links gesetzt!

  • Kurz und knapp: Vebindungsdaten unterliegen dem Telekommunikationsgeheimnis. Dein Provider würde sich selbst strafbar machen, wenn er eine Adresse zu einer IP ohne richterlichen Beschluß raus geben würde.
    Die Adressdaten in Verbindung mit einer IP zu bringen darf nur die Staatsanwaltschaft beantragen.
    Der Provider muss die Daten nur auf richterliche Anordnung an die Strafverfolgungsbehörden raus geben. Wenn Account’s willkürlich gelöscht werden ist es nicht strafbar wenn man sich wieder und wieder Anmeldet.
    Fritz v. d. Leine
    Höchstens zivilrechtlich kann man eine Unterlassung verlangen.
    Richtig bis in höhe von 600€ bleibt man selbst auf Kosten sitzen. ;(


    PS habe keine Lust auf weite Komentare zu geben

    Einmal editiert, zuletzt von Voyager-zwei ()

  • Was ist denn hier Los???
    Trollfutter ???
    -Kopfschüttel-

    Mfg Udo
    Man darf nicht nur keine eigene Meinung haben, man muss auch noch völlig unfähig sein diese auszudrücken.


    Die Signatur befindet sich aus Technischen Gründen auf der Beitragsrückseite!!!!

  • Zitat

    Original von 2n3055
    Was ist denn hier Los???
    Trollfutter ???
    -Kopfschüttel-


    Nee, Trollversammlung! :rolleyes:


    Der Wikipediaartikel sind längst veraltet, wie ich bereits geschrieben habe!
    Ein virtuelles Hausverbot ist rechtsbindend, der Forenbetreiber hat bei
    Missachtung einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Ignoranten!
    Bereits falsche Angaben bei der Anmeldung stellen eine Täuschungshandlung dar!


    http://www.e-recht24.de/news/sonstige/410.html

  • In der Praxis lässt sich ohne extrem restriktive Anmeldung wie z.B. Bestätigung der Identität auf dem Postweg nicht verhindern, dass sich ein User beliebig oft anmeldet. Technisch gibt es sonst keine andere Chance.


    Dann stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß überhaupt Schaden entstanden ist oder entsteht. Wegen ein paar unerwünschten Beiträgen wird kein "normaler" Admin sich den Aufwand geben, die Sache im Detail zu verfolgen. Das Verhältnis Kosten/Nutzen rechnet sich einfach nicht und der Ausgang ist ungewiss.


    Rine evtl. bestehende Rechtsschutzversicherung wird man wegen solcher Lapalien auch nicht einschalten - die hebt man sich für schlimmere Fälle auf.


    Basierend auf diesen Fakten liegt die Sache 100% klar:
    a)Ein gewisser Anteil unsachlicher Beiträge wird ignoriert
    b)Wenn es zu extrem ausartet, müsste das Forum komplett dicht gemacht werden (da fällt mir ein Ford Forum ein, ist aber schon einige Zeit her).

  • Uwe S: Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht? Nicht falsche Angaben, sondern falsche Kontaktdaten stellen eine Täuschung dar. In diesem Board werden Kontaktdaten (reale Adresse) allerdings nicht gefordert. Hier reicht die Angabe einer E-Mailadresse völlig aus. Ergo kann man sich nicht strafbar machen, hier geht nur Zivilrecht mit Unterlassungserklärung, welche gut begründet sein will. ;)


    Der Wikipediaartikel ist nicht veraltet, es wird ebenfalls auf dein Urteil eingegangen. Neuer und viel interessanter ist aber das Urteil in dem Satz danach. Hier scheinen ja einige schon willkürlich gesperrt worden zu sein. Das sollte sich der Forenbetreiber mal genauer anschauen, könnte ganz schön ins Auge gehen. 8o


    Gruß Hermann

  • Der Artikel ist veraltet, und nichts im Rechtswesen ist z.Z. so schnelllebig wie das Internet- (oder Online-) Recht!
    5 oder gar 10 Jahre Rechtsrechung ist hier z.T. längst überholt.


    Es ist unerheblich, ob zur Anmeldung in ein Forum Name und Anschrift erforderlich ist!
    Wenn ich in einer Bäckerei Brötchen kaufe oder in eine Gaststätte ein Bier trinke gehe ich rechtswirksame Verbindlichkeiten nach den Vertragsrecht ein, ohne Name und Anschrift angeben zu müssen.
    Wenn ich mich dort daneben benehme und mir der Betreiber ein Hausverbot ausspricht, dann ist dies auch rechtswirksam, wenn ihm mein Name und Anschrift nicht bekannt ist!
    Bei Verstoß sind im Streitfall natürlich Nachweise über das ausgesprochene Hausverbot und Identität der Person erforderlich, wobei ein Zeuge i.d.R. ausreichend ist.


    Name und Anschrift dieser Person sind hinreichend bekannt und die Indendität unter ´zig Nicknames ist über verschiedene Nachweise festgehalten.
    Er wurde hier vielfach gesperrt und hat ein Hausververbot ausgesprochen bekommen (auch in anderne Foren), das er auch immer wieder ignoriert hat.


    Zitat

    Fazit: Die vorliegende Entscheidung des LG München stärkt Forenbetreiber, da diese den Einhalt ihrer Nutzungsbedingungen gewährleisten müssen. Dadurch schützen sie nicht nur sich vor einer möglichen Haftung für umstrittene Beiträge von Teilnehmern, sondern können grundsätzlich die Qualität von Foren erhalten.


    Ich hoffe Du gehörst nicht auch zu den Leuten, die glauben sie konnten sich überall bewegen ohne Regeln einzuhalten, oder deren rechtliche Grenzen ständig zu überschreiten?????????????

  • Im Beispiel der Gaststätte wäre ein Hausverbor wirkungslos, wenn der Gast sich mit hunderten, ihm zur Verfügung stehenden Perücken und Sonnenbrillen doch wieder Zutritt verschaffen könnte.


    Die ganzen Urteile zum Internet sind Einzelfälle und irrelevant, weil das Internet -zum Glück- nicht zu kontrollieren ist.

  • Hallo Frank


    Der kapiert es nie.


    Diese Urteile, sind irrelevant dabei diesen Urteilen
    der Beklagte ja bekannt war, hier nicht und das ist sein Problem ;(
    Das zu Beweisen ein viel größeres. Nun mit lass Ihn mal machen
    nicht Er sonder der Admin. Nicht wir sonder Er wir schlaflose Nächte haben. ;( ;(

  • Wie ich schon zuvor schrieb, handelt es sich bei den hier velinkten Entscheidungen um Urteile von "unteren" Gerichten.
    Diese urteile sind wie alle anderen auch eine Einzelfallentscheidung und haben keine Gesetzgebende Wirkung.
    Sie Spiegeln die Meinung und Rechtsauffasung eines einzelnen Richters wieder und sonst nichts.



    Was hier so manch ein selbsterkorener Rechtsexperte hier für einen geistigen Dünnschiss als angebliche verbindliche Rechtsprechung ins Forum Kotzt geht auf keine Kuhhaut mehr.


    Ein paar Leutchen suchen sich ein Urteil heraus welches eine Entscheidung nach derem Geschmack enthält und wollen das hier als verbindliche Bundesweite Rechtsprechung an den Mann bringen.


    Falsches wird durch ständiges widerholen nicht richtiger. Es bleibt auch nach dem 50. Male genau so falsch wie beim erstem Male. Nur mit jeder Widerholung zeigt derjenige erneut sein Unwissen und eine unbelehrbarkeit.



    bis denn vom Sven

    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • Zitat

    Original von pillepups
    Falsches wird durch ständiges widerholen nicht richtiger. Es bleibt auch nach dem 50. Male genau so falsch wie beim erstem Male. Nur mit jeder Widerholung zeigt derjenige erneut sein Unwissen und eine unbelehrbarkeit.


    Ich wiederhole es noch einmal, daß ein Forenbetreiber die gleichen Rechte hat wie ein Ladeninhaber oder Gastwirt, und diese auch rechtlich geltend machen kann!

  • Letztendlich sind Trolle auch nur menschen,die beachtung gefunden haben und dies genießen,sei es durch beschimpfungen oder beleidigungen.Es spricht wohl sonst niemand mit ihnen.Es macht ihnen halt nichts aus,ungeliebt zu sein!In einem Forum gibts halt keine Gesichtskontrolle :D

  • § 123 Hausfriedensbruch
    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


    Ich kann in einem Forum nicht körperlich eindringen ?(

  • So Trolle muß man halt einfach lassen... solangs net zu oft und zu wild runtrollen, jo mei....


    Sind halt irgendwie arme Leut', nicht unbeidingt geistig, aber seelisch auf jeden Fall. Wie der alte Rentner, der am Fensterbankl hinterm Vorhang schon drauf wartet, daß er das Fenster aufreissen darf, und irgendwelche Verhaltensregeln hinunterblöken darf:


    "Sie der Parkplatz ist aber dem xy seiner"


    "Ja und?"


    "Ja, da dürfen Sie nicht parken"


    "Doch, weil der erst um sieben heimkommt uner mirs erlaubt hat, da vorher zu parken"


    "In der Hausordnung steht aber...."

  • Zitat

    Original von hermanthegerman
    So Trolle muß man halt einfach lassen... solangs net zu oft und zu wild runtrollen, jo mei....


    Richtig genau meiner Meinung :D :D