Antennenmast in PA einbeziehen?

  • Hallo,
    ich habe nun schon mehrmals Kontra-Meinungen gelesen, die davon abraten, den Mast einer SAT-Antenne in den Potentialausgleich eines Gebäudes einzubeziehen. Lt. VDE muss aber eine 4mm²-Verbindung vom Mast zu dem Koax-Leitungsnetz installiert werden.
    Gegenstimmen sagen jedoch, man würde sich im Falle eines Blitzschlags den Blitzstrom auf diese Art und Weise erst recht ins Haus holen und entsprechend mit mehr Schaden rechnen müssen.


    Was meint ihr dazu?
    Installiert ihr diese Verbindung Mast-Verteilernetz?


    Danke

  • Hallo,
    Blödsinn, eine Erdung des Sat-Mastes ist immer angezeigt, weil immer eine Überspannung bei Blitzschlag entsteht, auch wenn die Hauptentladung in einiger Entfernung von der Antenne stattfindet.
    Mindestens 6 mm² mit passenden Erdungsschellen vom Mast an das nächste Wasserrohr (Metall) oder Dachrinne wenn eine gute Verbindung zum Potentialausgleich besteht. (messen!)


    Deine Reseiver etc. sind dadurch aber nicht vor Überspannung geschützt, auch mit den Koaxkabeln hat das wenig zu tun!


    Gruß Paul

  • Deine Antennenverteilung muß in den Potentialausgleich mit einbezogen werden. Beim Antennenmast gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird er Blitzschutzgeerdet, was dann aber nicht über 6mm² an die Dachrinne geschieht, sondern über 16mm² CU oder 25mm²Al an einen geeigneten Erder. Die zweite Möglichkeit wäre, in unmittelbarer Nähe der Antenne eine Fangstange zu installieren, in deren Fangbereich die Antenne geschützt installiert werden kann. In diesem Fall wird die Antenne nicht an die Blitzschutzerdung angeschlossen, sondern zwingend an den Potentialausgleich.


    Wenn du nicht die fachliche Eignung hast, diese Arbeiten auszuführen, wende dich bitte an einen Fachbetrieb, z.B. Elektroinstalltionsbetriebe.

  • @DF7CP
    Den Antennenmast in den Blitzschutz einzubeziehen halte ich für äußerst fragwürdig! :rolleyes: ?(


    Was sagen denn die VDEler dazu? Ich bin zu faul zum nachschauen.


    Gruß Paul

  • Lieber Seepaul, dein Halbwissen halte ich für äußerst fragwürdig und gefährlich. Kaufe dir beim VDE-Verlag die entsprechenden VDE-Vorschriften, und du wirst es amtlich nachlesen können.

  • Zitat

    Den Antennenmast in den Blitzschutz einzubeziehen halte ich für äußerst fragwürdig!


    Das ist nicht fragwürdig sondern äußerst sinnvoll, was nützt mir ein Blitzschutz wenn dann der Blitz einfach so am Blitzschutz vorbei in den Mast pfeffert?
    O.k. Kannst natürlich am Antennenmast ein Schild anbringen: Einschlagen verboten, Eltern haften für Ihre Kinder.

  • @DF7CP


    Mach mal halblang Krümel, wo habe ich was Verkehrtes oder Gefährliches gesagt? X(


    Ich habe schon Antennen installiert, da warst Du wahrscheinlich noch gar nicht existent! 8)


    In der Zeit war Potentialausgleich und Blitzschutzanlage noch peinlich getrennt, ich halte das nach wie vor für sinnvoll.
    Es gibt keine zwingende VDE Vorschrift den Antennenmast in die Blitzschutzanlage einzubeziehen und da bin ich mir ohne nachzulesen sicher!
    Ergo mach Deine freche Klappe zu, mach lieber in Deinem Profil die Berufsangabe auf.


    Gruß Paul

  • andy
    Von Dir hätte ich eine differenziertere Antwort erwartet. Deshalb noch einmal deutlicher:
    Eine Blitzschutzanlage soll auch meine Antenne und die damit verbundenen E-Geräte, sowie auch den Elektro-Hausanschluss schützen. Der Blitzschutz muss so installiert werden, daß er das eventuell auch macht, auch ohne Hinweisschild :D
    Wenn ich aber die Antenne in den Blitzschutz integriere habe ich dort und an meinen Receivern auf jeden Fall eine Überspannung und somit Schäden.
    Bei einem Volltreffer ist auch der beste Blitzschutz überfordert und Alles graue Theorie.
    Ich hoffe meine Aussage ist jetzt klar und nachvollziehbar!;)


    Gruß Paul

  • Bei Gebäuden mit vorhandenem Blitzschutzsystem muß der Antennenmast mit einem Erdungsleiter (mindestens 16qmm Kupfer, 25qmm Alu oder 50qmm Eisen) auf kürzestem Wege mit dem Gebäudeblitzschutzsystem verbunden werden.


    Zitat aus VDE, Stand vor ein paar Jahren.


    Mittlerweile ist die Norm geändert und es gibt nicht wirklich ein Verbot dieser Methode allerdings wird mittlerweile geraten den Mast durch eine separate Fangeinrichtung zu schützen, die isoliert vom Mast montiert wird.

  • Zitat

    Original von Seepaul
    Mindestens 6 mm² mit passenden Erdungsschellen vom Mast an das nächste Wasserrohr (Metall) oder Dachrinne wenn eine gute Verbindung zum Potentialausgleich besteht. (messen!)


    Wasserrohre, Heizungsrohre etc. dürfen nicht als PA- Leiter verwendet werden!


    Der Mast muß mit der Potentialausgleichsschiene verbunden werden!


    Bei den Leiterquerschnitten unterscheidet man den Potentialausgleich gegen Spannungsverschleppung (4 - 16mm²) und den Blitzschutz 16mm²CU oder 25mm²AL.


    Uwe

  • andy


    Als ich mir im Winter noch die Finger abgefroren und mir Sommers die stickige Hitze, in den winzigen Dachböden, auf den Keks ging, waren die Herren vom VDE noch der Meinung, Blitzschutz und Antennenanlage getrennt zu halten. (vor 30 Jahren)
    Die Antennenverstärker waren noch mit Röhren bestückt und auch eine VDE besagte: Unter jeden im Dachstuhl auf Holz montierten Verstärker oder Ausschalter etc. musste ein schwer entflammbares Material, dafür wurden gnaden -und bedenkenlos, Asbestplatten an Ort und Stelle mit der Handsäge zurechtgeschnitten und montiert.
    An dem anscheinend häufigen Sinneswandel beim Blitzschutz der VDE Verantwortlichen ist ersichtlich, wie kontrovers die Ansichten bei der Lösung des Problems sind.
    Aber einfach Blitzschutzanlage mit der Antenne zu verbinden, ist wie damals das Asbest, nicht das Gelbe vom Ei!
    Wenn ein Blitzschutz vorhanden ist, ist die Fangeinrichtung wohl das Optimale.




    Ganz Vorsichtige können ja auch ihre Antenne mit einem Faradaykäfig schützen, ein sicherer Schutz vor Blitzschlag und Überspannung! 8o8):D:D:D


    Gruß Paul

    Ratschläge sind auch Schläge! ;):D:D:D

    Einmal editiert, zuletzt von Seepaul ()

  • Oh Leute!


    Uwe S


    Erstellt der ursprüngliche Fragesteller einen Neubau, oder möchte er nur eine Sat-Schüssel montieren?


    Was Du da anbringst ist sicher für Neubauten richtig, aber bei Bestand und Altbauten sieht es eben etwas anderst aus. Oder sollen jetzt alle ihre diversen eingebauten Dusch -und Badewannen aufreissen um diese direkt mit dem Potentialausgleich zu verbinden. Bei den ganzen VDE Normen darfst Du Neubau nicht mit Bestand verwechseln!
    Bei eigen bewohnten Altbauten ist nicht mal ein FI zwingend vorgeschrieben. Im übrigen hat jeder E-Versorger noch eigene abweichende Vorschriften, in jedem Bundesland gibt es auch noch abweichende Regeln. Also was soll das?


    Ich habe schon mal scherzhaft gefragt: Ob bei den RFT`s die Profilneurose als Berufskrankheit anerkannt ist? :DDu scheinst von der Seuche auch angesteckt zu sein! Der Auslöser könnte auch die Röntgenstreustrahlung sein, die Ihr leider permanent abbekommt? ;):D:D:D


    Lieber Uwe S freundlichen Gruß vom Bodensee
    Paul

  • @ Seepaul


    Zitat VDE 185 Teil 1 vom November 1982 Punkt 5.1.1.1.:
    "Vom Blitz bevorzugte Einschlagstellen auf Gebäuden sind z.B. .........Antennen und sonstige herausragende Dachaufbauten. Bevorzugte Einschlagstellen müssen, sofern sie nicht im Schutzbereich von Fangeinrichtungen liegen, mit Fangeinrichtungen versehen oder bei metallener Ausführung und ausreichendem Querschnitt als Fangeinrichtungen benutzt werden."


    Punkt 6.1:
    "Zwischen der Blitzschutzanlage eines Gebäudes.........und den elektrischen Anlagen im und am Gebäude muß im Kellergeschoß oder etwa in Höhe der Geländeoberfläche der Blitzschutz-Potentialausgleich durchgeführt werden."


    Soweit zu deinem Wissensstand. Und meine Angaben im Profil habe ich bewußt in der Kenntnis solch unsachlich diskutierender Menschen wie dich gelöscht. Aber hier hast du eine Gelegenheit zu weiteren verbalen Entgleisungen, bevor der Admin diesen Thread schließt: ich bin Ossi, 37, Meisterbrief als RFT ist vorhanden. Und Antennenanlage habe ich mehr als nur die eigene gebaut.

  • So, danke für eure "Bemühungen" mir helfen zu wollen - evtl. habe ich aber auch zu wenig Angaben gemacht, sorry.


    Also, es wurde eine alte (analoge) TV-Antenne gegen eine digitale SAT-Anlage ausgetauscht.


    Die VDE schreibt vor, insofern kein äußerer Blitzschutz vorhanden ist, dass der Mast mit einem geeigneten Erder verbunden wird - soweit ist alles klaro!


    Mir geht es um den Potentialausgleich, der auch durch die VDE geregelt ist. Und zwar müssen ja das Koax-Leitungsnetz und der Multischalter in den PA einbezogen werden.


    Die strittige Frage ist, muss auch der Mast in den PA einbezogen werden?


    Die VDE sagt ja, andere Stimmen sagen nein! Meine Frage war, erhöht sich nicht das Risiko, dass der Blitz auch in das Koax-Leitungsnetz einschlägt, wenn der Mast in den PA einbezogen wird?


    Ich hoffe jetzt ist es etwas deutlicher...


    Danke

  • Siehe Zitat Punkt 6.1 der VDE 0185. Was dort steht, ist verbindlich.


    Der Sinn eines Blitzschutz ist halt nicht primär die Unversehrtheit der Technik, sondern eher, daß dir die Hütte nicht abfackelt und keine Gefahr für dein Leben entsteht.

  • @easydog


    keine Panik hier eskaliert gar Nichts, ich danke Dir für Deine Infos.


    Ich habe mich nur gegen den Vorwurf, ich würde gefährliche Ratschläge erteilen verwahrt. In abertausenden Häusern wird über das verzinkte Kaltwasserrohr der Potentionalausgleich von Badewanne, Antenne etc. hergestellt. DieserZustand (Bestandschutz) wird uns noch sehr lange erhalten bleiben, trotz neuer und geänderten VDE- Richtlinien.
    In der Praxis wird ein RFT oder Elektroinstallateur beim Umbau zur Satanlage, den meistens vorhanden Erdungsleiter von der alten terristrischen Antenne weiter nutzen, auch wenn der an die Kaltwasserleitung führt. Welcher E-Installateur legt eine neue Leitung bis in den Keller zur Schiene, ob außen am Haus runter oder innen durch wenigstens 2 Decken. (AP oder UP?)


    Gut wenn der Kunde finanziell potent ist, kann man behaupten wegen digital und Hdtv müssen die alten Koaxkabel sowieso durch 4x geschirmte ersetzt werden und die alten analogen Übergabeeinsätze auch. Dann passen die alten 3 fach Abdeckungen der Steckdosen auch nicht mehr, na dann machen wir doch gleich die ganze Elektroinstallation neu. Ob Leerrohre vorhanden sind oder auch nicht. :DWehe wenn der Kunde beim Nachbar feststellt, daß die alten Kabel doch funzen! Ein guter Kunde weniger! X(


    Ok, das war stark überzeichnet, aber es gibt Kollegen die verkaufen vergoldete "supraleitende Audiokabel" für 500,--Euro und der Kunde hört auch noch den Klangunterschied! (Plazeboeffekt)


    Zum Potentionalausgleich und Blitzschutz gäbe es noch viele Aspekte zu diskutieren, aber für mich ist das Thema durch. Ich danke Allen für die rege Teilnahme. ;)


    Gruß Paul :)

  • Zitat

    Original von lulatsch


    Die strittige Frage ist, muss auch der Mast in den PA einbezogen werden?


    Hmm, wenn ich mich recht erinnere....
    ...wenn der Mast auf dem Dach oder freistehend ist, JA
    ...wenn der Mast seitlich an der Fassade montiert ist, NEIN


    ...aber um sicherzugehen müsste man die VDE herauskramen.


    Gruss:
    -Serge-

  • Hi easydog,
    die VDE schreibt diese Verbindung Mast-Leitungsnetz vor!


    Meine Frage, bzw. meine Bedenken gingen dahin, ob man sich durch das Einbeziehen des Mastes in den Potentialausgleich im Falle eines Blitzeinschlags in die Antenne nicht zusätzlich einen Blitzstrom über die Koaxkabel ins Haus holt?

  • Warum macht ihr euch das Leben so schwer???



    16mm CU oder 25 mm Al als Querschnitt und dann nen Erder in den Boden und alle sind zu fieden!


    Das ist seit vielen Jahren eine Standartfrage bei den Prüfungen!


    Und nun zur eigentlichen Fragestellung:


    Wenn der Blitz in deine Antenne oder auch im Nachbarhaus einschlägt, dann bleibt von deinen Geräten eh nicht viel über, egal ob du Blitzschutz hast oder nicht. Das zeigt die langjährige Erfahrung.


    Letztendlich ist der Blitzschutz nur für die Versicherung die den Schaden zahlen soll entscheidend.


    Das eigentliche Problem ist die hohe Ladung welche sich beim Einschlag nicht in Luft auflösen kann, sondern sich zb. auch in die im Boden liegenden Leitungen entlädt!


    Genau diesen Fall hatte ich im letzten Jahr!


    Ein Neubau mit hochwertiger Elektroinstallation: Alles nach Vorschrift:


    Potenzialausgleich, Blitzschutz und sogar Überspannungsschutz in Form von Grob-, Mittel- und Feinschutz an jeder Steckdose!


    Resultat : 90 Prozent aller Geräte waren Schrott!


    Ein Sachverständiger der Versicherung hatte fast einen ganzen Tag im Haus verbracht, und: keine Blitzschutz bzw. elektrotechnischen Mängel in der Installation festgestellt.


    Bei dem Schaden sind etliche Leitungen aus der Wand geflogen und der Blitz ist nur beim NACHBARN eingeschlagen! Schaden ca. 30 000 Euro!


    Merke: Einen echten Schutz gegen Blitzschlag gibt es nur auf dem Papier!


    Gruß Stefan