Darf man 400V CEE Verlängerung "nullen" ?

  • Hallo,


    ein Kumpel möchte eine 400V CEE Verlängerung gemacht haben. Ein schönes 4-poliges ! Gummikabel von 50m hat er bekommen. Nun meine Frage : Darf man an der Stecker bzw. Kupplung den Null- und Schutzleiter zusammenfassen ? ( Klassische Nullung ). Ansonsten laufen ja leider einige Geräte nicht.



    Gruß & Dank


    Bobby

  • blos nicht nein und nochmals nein


    An einer Anlage die mit einem FI gesichert ist würde mit deinem Kabel der FI auslösen.


    Andreas

  • Zitat

    Original von andreas52
    blos nicht nein und nochmals nein


    An einer Anlage die mit einem FI gesichert ist würde mit deinem Kabel der FI auslösen.


    Andreas


    Nicht ganz, kommt darauf an wie man es anstellt.


    Wenn man PE+N der Kupplung mit dem N vom Stecker verbindet, entspricht das einer klassischen Nullung und wird funktionieren.


    Wenn man PE+N der Kupplung mit dem PE des Steckers verbindet, würden zumindest noch angeschlossene Drehstrommotore und andere symmetrische Verbraucher problemlos laufen und das sogar korrekt abgesichert.


    Aber dass das für eine Verlängerung die falsche Leitung ist, dürfte hier wohl allen klar sein.

  • W1cht3lm@nn


    deine Aussage ist nicht zutreffent da ein Verlägerungskabel auch von anderen Personen genutzt werden kann und man davon ausgehen würde das das Kabel korekt verdrahtet ist bei einer starren Verbindung
    na ja


    Frank


    ich sage nur FI


    Andreas

  • Zitat

    Original von andreas52


    ich sage nur FI


    Andreas


    Ja und ?


    Den juckt das nicht , auch nicht wenn jemand an's Gehäuse fässt . Das einzige wo er dann auslöst ist wenn jemand an's Gehäuse fässt und dann dort durch Potentialverschiebung ein Strom fließt . Das Interpretiert dann ein evtl. vorhandener FI als Fehler und schaltet ab . Ist dort kein FI drin dann kriegt man diesen Strom ab , dieser wird einen aber auch nicht unbedingt umbringen da der N das Nullpotential darstellt und auf Erde liegt .

    Gruß
    Tobi
    _ _ _ _ _ _ _ _ _o00o_ _ _//(´°`O´°`)\\_ _ _o00o_ _ _ _ _ _ _ _ _


    Ein Transistor , geschützt durch eine Sicherung , wird diese Sicherung schützen indem er zuerst durchbrennt . ( Murphy )


    Ich bin nicht der schnellste , wenn andere hinfallen liege ich schon . :(


    Quis leget haec ? ?(


    Schaltplananfragen per Mail werden nicht beantwortet !

  • Gemeint war es auch so, daß die 4. Ader im Kabel als Nulleiter verwendet wird und an der Kupplung eine Brücke zwischen Nullleiter und Schutzleiter eingebaut würde. Ein vorgeschalteter FI Schalter macht je nach Auslösestrom ohnehin Ärger an dicken Motoren o.ä. ; wenn dann an der Abgangsseite z.B. ein kleiner Baustellenverteiler angeschlossen wird, könnte dieser dann evtl. auch mit einen FI-Schutzschalter ausgestattet sein. Somit wäre die Sicherheit doch eigentlich nicht gefährdet, - oder ?!


    Das diese Lösung nicht perfekt ist, - dies weiß ich auch.



    Gruß Bobby

  • Der Fragesteller schreibt was von Gummikabel, also eine flexible nicht fest verlegte Leitung, damit ist schon klar, das kein PEN Leiter erlaubt ist. Bei nicht ferst verlegten Leitungen gibt es nur sehr wenige Ausnahmen wann ein PEN Leiter erlaubt wäre. Vieleicht verätst du uns ja was ihr da Anschließen wollt. Solange hier nicht mehr Infos stehen steht fest, ihr braucht 5*irgendwas, und bei 50m sollte man auch auf den Querschnitt der Leitung achten, wegen Spannungsfall usw.

  • Hallo allezusammen,



    Die Frage lautete ob man (bei einer Verlängerung) darf.
    hermanthegerman und andreas52 haben schon eine klare Antwort gegeben.
    Man darf nicht (alles andere ist Pfusch und sollte hier im Forum nicht breitgetreten werden), und damit sollte die Diskussion hiermit beendet sein.


    MfG
    Gerdio

    Ich beantworte keine E-Mails, deren Absender ich nicht einordnen kann, wenn ich zuhause bin

  • Zitat

    Original von W1cht3lm@nn
    Aber dass das für eine Verlängerung die falsche Leitung ist, dürfte hier wohl allen klar sein.


    Zitat

    Original von andreas52
    W1cht3lm@nn


    deine Aussage ist nicht zutreffent da ein Verlägerungskabel auch von anderen Personen genutzt werden kann und man davon ausgehen würde das das Kabel korekt verdrahtet ist bei einer starren Verbindung
    na ja


    Was ist denn hier nun falsch? Wie von anderen schon geschrieben ist der PEN-Leiter bei flexiblen Verbindungen nicht zulässig, die Leitung wahrscheinlich für symmetrische Verbraucher gedacht (also mit PE).


    Der Funktion tut das aber keinen Abbruch, weshalb man solche "Konstrukte" auch in der Praxis leider immer mal wieder finden kann, ob okay oder nicht.

  • W1cht3lm@nn



    Was ist denn hier nun falsch


    wenn man eine Verlängerung macht soll sie Fachmännisch sein
    und dies ist ein Forum von Fachmänner also Korrekte Angaben und Anleitungen zum Pfuschen sollten wir nicht geben.


    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von andreas52 ()

  • Zitat

    Original von andreas52
    und dies ist ein Forum von Fachmänner also Korrekte Angaben und Anleitungen zum Pfuschen sollten wir nicht geben.


    Oki doki...wenn du oben nicht behauptet hättest dass es nicht funktionieren würde hätte ich es ja auch nicht aufzuschlüsseln brauchen. ;)

  • Nur der Vollständigkeit halber:


    Im Bereich der Hausinstallation ist auch bei fest verlegten Leitungen bei einer Neuinstallation oder größeren Änderungen keine klassische Nullung mehr erlaubt.


    Und bei der Verlängerung schon gar nicht:
    1. Es eine Neuanfertigung ist
    2. Da diese ja nicht fest ist und auch an einer Steckdose mit moderner Nullung betrieben werden könnte


    Dort wird nach dem Hausanschlußpunkt der PEN aufgetrennt und darf danach nicht wieder verbunden werden.


    Bestehende Installationen haben aber Bestandsschutz.


    Frank