• Zitat

    Original von secondtech
    Eine komplett neue Heizplatte für Ceranfeld oder Normal


    Es gibt noch andere Hersteller von Glaskochfeldern!
    Der Hersteller Ceran ist sehr abmahnwütig, wenn deren Herstellername im Zusammenhang mit Fremdfabrikaten genannt wird.

  • Die allgemeingültige Bezeichnung für ein Kochfeld mit Glasceramic-Oberfläche ist CERAN-Feld. Such mal bei der Bucht nach Glaskochfeld oder Keramikkochfeld.Da findste nücht viel.


    Selbst Schott nennt seine Ceranfelder Ceranfelder und nicht Schottfelder.


    Wenn ich hier in meinem Profil meinen richtigen Beruf nennen würde, bekäme der Forumsbetreiber eine 250.000€ - Abmahnung. Der ist nämlich markenrechtlich geschützt.

    Leichte Hochspannungsschläge fördern das Denkvermögen und andere Dinge.

    2 Mal editiert, zuletzt von secondtech ()

  • Da hat Schott aber bereits etliche Prozesse verloren und einer solchen Abmahnung würde ich lächelnd gegenüber treten. Habe da so meine Erfahrungen.


    Zunächst einmal hat die Firma selbst jahrzehntelang alles getan, um den Begriff CERANFELD zum Synonym für Glaskeramikkochfelder werden zu lassen und damit CERANFELD zu einem GATTUNGSBEGRIFF zu erheben.


    Jetzt, wo so langsam die Schutzwürdigkeit erlischt, mit Abmahnwellen zu kommen, dürfte Juristisch in die Abteilung "Lachen wir ein wenig" gehen.


    Mir wurde vor kurzem eine 250.000 € Abmahnung angedroht. Nach ein/zwei Briefchen mußte die Gegenseite nicht nur einen Rückzieher machen, sondern durfte froh sein, daß ich als Urheber des Begriffes nun nicht meinerseits eine 8 stellige Schadensersatzklage einreichte.
    Man einigte sich dann darauf, daß man gleichmaßen berechtigt ist, den in Frage kommenden Begriff und Berufsbezeichnung nutzen zu dürfen.


    Wenns Dir jedoch wichtig ist, nennen wir es Keramikkochfeld.

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    3 Mal editiert, zuletzt von secondtech ()

  • Streng genommen dürften wir Deutschen dann nämlich kaum noch miteinander sprechen, da mittlerweile 80 % aller Wörter des deutschen Wortschatzes markenrechtlich geschützt ist.

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  • Nein, man kann über Hersteller oder oder Markennamen sprechen oder auch schreiben, ohne das Markenrecht zu verletzen.


    Aber wenn ich über technische Probleme oder nicht lieferbare Ersatzteile eines Gerätes schreibe und einen Hersteller benenne, der für den Billigimport vom Versandhaus XYZ gar nicht verantwortlich ist, dann muss ich mich nicht wundern wenn mir eine Unterlassungsklage angedroht wird.


    Wenn jemand irgendwo ein Ceranfeld, eine Rolex, einen Porsche oder eine Harley-Davidson zum Verkauf anbietet obwohl er nur ein billiges Nachbauprodukt besitzt, kann er sich vor dem Kadi nicht durch "allgemeinen Sprachgebrauch" herausreden!
    Auch unzulässig bei Verkäufen ist: ähnlich wie...., im Design von ....


    Die Verbraucher werden schon genug besch....., daß Namensrechte von Telefunken, Saba, Nordmende Grundig........usw, usw an Billighersteller verkauft worden sind!!


    Gruß Uwe

  • Hallo,
    finito, Schluss und Ende. Heute hat der Bosch-Kundendienst die Anschlüsse der neuen Heizplatte überprüft, umgesteckt und schon ist alles ok. Kein Schalter, kein Birnchen nichts ist durch die Kurzschlüsse defekt geworden.Da hätte sich der örtliche Meister hier gewundert: neue und teuere Schalterreihe und trotzdem defekte Heizplatte.