du hast nicht ganz unrecht mit der W2 des wegen ein AwaDo weil er eine W2 mir führt. Die N Geräte unterscheiden sich in der Richtung
das sie einmal vor F und nach F gesteckt werden.
Brandt
Wie gesagt, das interessiert heute niemanden mehr--Richtig
so nun wollte ich es wissen und habe auf meiner Dienstelle nach gefragt
es ist so das wenn man Zusatzeinrichtungen an das Fernmeldenetz
anschließt und die dadurch entstehenden Störungen Seitens der Post
behoben werden müssen ist der Kunde voll Haftbar.
PS früher würde das viel strenger gehandhabt.
Andreas