Teurer Leerkarton

  • schon klar...


    kenne sowas aber auch. Finds sch....e. Kostet mich nur...Den Käufern der genannten Auktion kanns egal sein.


    Rücksturz zur Erde!

    Notebook / PC Reparaturen bis auf Bauteilebene. Programmierung von fehlerhaften Bios Chips inkl. Besorgung des Datensatzes.
    Mit Gewerbe!

  • Zitat

    Original von hermanthegerman
    Wissen wir nicht wirklich, Mitgliedschaft kann auch selbst beendet werden.


    das ist natürlich auch möglich; ich hatte nach der Auktion den Käufer angeschrieben und ihm gesagt, er wolle ja wohl nicht 202 € für einen Leerkarton bezahlen; er solle den Typen bei Ebay anzeigen.
    Was daraus geworden ist, weiß ich nicht; ich hatte ihm die Mail anonym über Ebay geschickt. Von Ebay kam lediglich die Antwort, dass meine Mail an den Adressaten weitergeleitet worden sei.


    Gruß Rüdiger

  • Zitat

    Original von ggrohmann


    Toll. Soviel zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und die Weiber gehen straffrei aus?! :D


    Guido


    Die laufen doch sowieso nicht unter "mitglied" . :D ;)

    Gruß
    Tobi
    _ _ _ _ _ _ _ _ _o00o_ _ _//(´°`O´°`)\\_ _ _o00o_ _ _ _ _ _ _ _ _


    Ein Transistor , geschützt durch eine Sicherung , wird diese Sicherung schützen indem er zuerst durchbrennt . ( Murphy )


    Ich bin nicht der schnellste , wenn andere hinfallen liege ich schon . :(


    Quis leget haec ? ?(


    Schaltplananfragen per Mail werden nicht beantwortet !

  • wie Blöd muss man sein? Steht doch schon in der Art. Beschreibung das es sich nur um den Karton handelt ( wenn man der Deutschen Sprache mächtig ist und lesen kann). Aber grad noch mal angesehen und der Verkäufer ist nicht mehr bei EBay Angemeldet. Mann muss nur Ideen haben um an das Geld anderer Leute zu kommen, und die nummer war astrein hab mich erst mal abgerollt wo ich das Gelsesn habe. Auf so was muss man erst mal kommen.
    So spart man sich die Entsorgung seines Mülls und bekommt noch Geld dafür :D :D :D

  • Irrtum - ebay hat das mal ausdrücklich untersagt und zweitens ist das sittenwidrig. Ist ein Begriff aus der Rechtssprechung, kannst ja mal danach googeln. Sittenwidrige Verträge sind nichtig - schlimmstenfalls, also wenn der Verkäufer, der ja nicht mehr bei ebay ist (rausgeschmissen), auf Erfüllung des Vertrages klagt (auch dazu muß er erst mal 300 Euro "halbe" Gerichtkosten vorstrecken können); verliert er denn Prozess (eben sehr wahrscheinlich), dann trägt er auch noch die Aufwandkosten und Anwaltskosten des Beklagten zu seinen eigenen Anwaltskosten und die volle Geriochtsgebühr (600 Euro). Also gar keine "coole Nummer" sondern ein Blödsinn, der einen die ebay-Mitgliedschaft kostet. Die speichern die Mitgliedsdaten und selbst wenn sie den wieder reinlassen, hängt ihm sein ehemaliger, abrufbarer Mitgliedsname an - toll...

  • BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums


    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.