Hallo,
es ist sehr wohl legitim zur Fehlersuche die im Gerät vorhandenen Schutzschaltungen außer Betrieb zu setzten. Sinn und Zweck der Schaltungen sind dem Kunden durch automatisches Abschalten auf einen Fehler bei seinem Gerät hinzuweisen und da Hinweistafel einfach weggedrückt werden wird es eben so gelöst das das Gerät für den Kunden nicht mehr nutzbar ist. Des weiteren dienen die Schutzschaltungen weitere Schäden am Gerät zu verhindern oder möglicherweise bedrohliche Gerätezustände abzuwenden z.Bsp. Überhitzung oder Einbrennflecken. Als ausgebildeter Techniker und in kontrollierter Werkstattumgebung ist es meiner Meinung nach sehr wohl zulässig Schutzschaltungen außer Betrieb zu setzten. Das wichtigste ist das sie beim verlassen des Gerätes aus der Werkstatt wieder betriebsbereit im Gerät vorhanden sind.
Solch eine Begründung würde ich als Prüfer sehr wohl akzeptieren.
Gruß Rico