Lifetec Röhren TV 72cm

  • Zitat

    Original von repman
    Ne Harry, die Schizo´s hier sind bekannt und immer die gleichen, wenn auch unter anderen Nick´s. Mein Anwalt freut sich wieder, besonders über den einen. ;)


    Gruß
    repman


    Das glaube ich dir das dein Anwalt sich freut ! weil du must ihn ja bezahlen :D

  • Zitat

    Original von Datimas


    Das glaube ich dir das dein Anwalt sich freut ! weil du must ihn ja bezahlen :D


    Wer zuletzt zahlt, zahlt am meisten. Oder wie heißt das genau? ;)


    Gruß
    repman


    PS: Mein Anwalt ist ein alter Schulfreund, der kann so lange warten bis das mit der Bezahlung geklärt ist. ;)

  • nur mal angemerkt...das Strafverfahren ist originäre Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und kostet den Anzeigeerstatter NIX !!!.
    Es bedarf bei Antragsadelikten (wie hier) nur eines Strafantrages des Geschädigten, dieser ist formlos und kostenfrei an die Strafverfolgungsbehörde zu stellen. Es empfiehlt sich in solchen Fällen immer, den Strafantrag an die für den Wohnsitz des Schädigers (Beleidigers) zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen, (notfalls auch an die Polizei mit dem Risiko dass nur unlustig ermittelt wird.)
    Wenn der Deliktsort nicht bekannt ist, bei der StA des eigenen Wohnsitzes.
    Diese ermittelt dann ggf. über die IP Adresse den Wohnsitz des Schädigers.
    Es ist ein Irrtum wenn jemand glaubt, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Die hier gegenständliche Massivbeleidigung bringt gut und gerne 20 Tagessätze und die Verfahrenskosten (wenn nicht ohnehin schon einschlägige Vorstrafen vorhanden sind---was mich nicht wundern würde).

  • nur mal so


    Da magst in vielen Punkten Recht haben, aber so einfach ist es nun auch nicht
    wie du schreibst. Eine Anzeige bei der Polizei bringt in der Regel nichts.
    Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft geht nur mit Hilfe einem Anwalt
    also doch kosten ;( und eine Adresse über die IP zu bekommen braucht man einen Anwalt, Staatsanwalt, und einen Richter zudem kommt noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel Hinzu, zu den Kosten wenn man Verurteilt werden würde müsste der Verurteilte Die Gerichtskosten sowie die anfallende Geldstrafe bezahlen, deinen Anwalt jedoch nicht seitdem du gehst vor das Zivilgerichtund kann dauer.


    PS
    Es soll jedem bewusst sein das wenn man ein Forum besucht das man auch
    beleidigt werden kann, leider ist es so das man in der Regel damit leben muss. Es ist die Aufgabe des Admin solche Leute zu entfernen und nicht die Gerichte.

  • Datimas was du schreibst ist inhaltlich falsch von vorn bis hinten !!!.
    Darfst schon davon ausgehen dass ich als altgedienter Jurist weiss was Sache ist. Und eine Beleidigung is nun mal eines solche ganz egal ob ich sie dir ins Gesicht sage oder in einem Forum ausspeie.
    Wer sichs gefallen lässt is selber schuld, es soll ja so Masochisten geben die sich gerne verbal anspucken lassen...ich nicht !!

  • Zitat

    Original von Andy72
    welche Urteile / Strafen wurden bisher gegen dich erwirkt?


    gegen mich noch nie :]


    aber an deiner Stelle wäre ich mir nicht so sicher


    Original von Andy72 ah, wieder ein Neuer zum mobben? Sehr schön. Freude


    @ Abdul


    ich streite mich nicht herum wer Recht hat oder nicht Cool bleiben. Zeigt von mir aus an wenn Ihr wollt

    Einmal editiert, zuletzt von Datimas ()

  • Zitat

    Original von repman
    Wenn du so weiter machst, bekommst du bald eine Anzeige wegen Verunglimpfung der deutschen Sprache.


    Ich lach mich tod, ich schmeiß mich weg. Du hast auch noch gefehlt hier.

  • Zitat

    Original von Datimas
    Ich lach mich tod, ich schmeiß mich weg. Du hast auch noch gefehlt hier.


    Ja, er hat gefehlt, denn er ist lang genug in diesem Forum angemeldet um zu wissen wovon er redet.
    Ausserdem ist er ein Techniker, der durchaus kompetent ist und schon sehr vielen Forenusern geholfen hat, Fehler in Geräten zu finden.


    Du dagegen verbreitest hier seit knapp 3 Monaten aber fast ausnahmslos nur Müll, von deiner Grammatik bzw. Rechtschreibung ganz zu schweigen!

    :!: Der Grat zwischen saubillig und saublöd, ist saumäßig schmal :!:

  • Zitat

    Original von repman
    Mein Anwalt freut sich wieder, besonders über den einen. ;)


    Du kannst Dich an der bereits verfassten Sammelklage beteiligen Ralf, das ist effektiver.


    Bisher beläuft sich der Antrag auf folgende Punkte:
    - Beleidigung in vielfachen Fällen.
    - Androhung einer Straftat.
    - wiederholter Hausfriedensbruch.


    Durch falsche Angaben (Herkunft, Geburtsjahr ....) wird hier von Vorsatz ausgegangen.
    Niedrige und nicht erkennbare Beweggründe werden wohl noch einen Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten nach sich ziehen.


    Die Unterlagen schicke ich Dir dann zu.
    Alle weiteren Mitkläger bitte PN an mich.

  • Eh entschuldige mal aber Ihr habt doch tatsächlich was an der Klatsche
    wollt ihr einem Angst machen mit Sammelkagen und so, wo lebt ihr ihr Traumtänzer. Zeigt doch an wen ich wollt geht mir am Arsch vorbei.

  • Hallo allezusammen,
    @Datimas: Übersetze das mal auf deutsch:


    Zitat

    Original von Datimas
    Eh entschuldige mal aber Ihr habt doch tatsächlich was an der Klatsche
    wollt ihr einem Angst machen mit Sammelkagen und so, wo lebt ihr ihr Traumtänzer. Zeigt doch an wen ich wollt geht mir am Arsch vorbei.


    MfG
    Gerdio

    Ich beantworte keine E-Mails, deren Absender ich nicht einordnen kann, wenn ich zuhause bin