• Hallo
    Kann mir jemand konkret sagen welche Umbaumaßnahmen erforderlich sind, damit für ein TV Gerät keine Gebühren bezahlt werden müssen.
    Im konkreten Fall sollen die Geräte in einem Bowlingcenter als Anzeigemonitore verwendet werden.


    Bitte keine unnötige Debatte über Sinn und Unsinn der Aktion, nur konkrete Umbaumaßnahmen damit die Behörde zufrieden ist.


    Gruss
    Hans

  • Hallo Repmann
    Alles schön und gut, klar wurde genügend diskutiert, aber für meinen konkreten Fall weiß ich immer noch nicht was nun akzeptiert wird von der Behörde?
    die Frage ist


    Tuner raus?
    Tuner todlegen
    Tunereingang zulöten oder kleben?


    wo steht konkret was gesetzlich gefordert und akzeptiert wird.


    Gruss
    Hans

  • So direkt nirgendwo. Es heißt "wer ein Gerät zum Empfang bereithält..." Nun ist es eine Frage der Interpretation, ob es reicht den Tuner zuzulöten oder ob man ihn ganz entfernen muss. Da wird es sicherlich lokale Unterschiede geben. Ein richterliches Urteil dazu ist mir nicht bekannt. Also am besten direkt bei der zuständigen GEZ anfragen und eine schriftliche Antwort dort einfordern.


    Und denke daran: Wenn die Anzeigen über einen PC gespeist werden, könnte der eventuell als neuartiges Mediengerät eingestuft werden...

  • Tuner raus "sollte" reichen - das habe ich bei einer ganzen Stange Videorecordern mal so gemacht . Damit waren sie zufrieden .
    Das wird aber von Fall zu Fall entschieden - also schriftliche Anfrage stellen und Antwort abwarten .
    Den Verwendungszweck der Geräte werden sie wissen wollen - aber das dürfte hier kein Problem sein .


    ~Joe~