CD Laufwerk tauschen

  • @ Frank


    Ich würde es lassen mit dem Thema die sind hier scheinbar unbelehrbar
    es gibt halt die Vorschrift, die kann sogar soweit gehen das der Laden
    vorübergehend geschlossen werden kann wenn man die Auffoderung nicht nach kommst..



    Brandt


    Mich hat keiner rausgeschmissen? sondern diese Prüfung muß von Fremd Firmen immer ausgeführt werden, aber das müsstest du Wissen.
    Bei der Telekom war ich noch nie. Du musst nicht alles glauben was hier geschrieben wird.

  • Wie gesagt. Ohne mein VDE-Messgerät hätte ich den Defekt des Netzteiles nicht klar deuten können.
    Punkt.


    Man könnte auch auf den Tüv verzichten...

    Notebook / PC Reparaturen bis auf Bauteilebene. Programmierung von fehlerhaften Bios Chips inkl. Besorgung des Datensatzes.
    Mit Gewerbe!

  • Du musst Dich nicht rechtfertigen, Florian.
    Schon gar nicht gegenüber dem Troll! X(


    Eine VDE-Prüfung ist Vorschrift und in jeden Fall sinnvoll.
    Ich habe vor einiger Zeit mehrere 100 Geräte verschiedener Wohngruppen für Behinderte prüfen müsen.
    2 - 3% der Geräte haben diese Prüfung nicht bestanden, waren ein Sicherheitsrisiko und wurden entsorgt (meist Billigfabrikate).


    Gruß Uwe

  • So, um maml wieder zu meinem Thema zurückzukommen:


    Das neue Laufwerk ist angekommen.


    Verpackung voller chinesischer Schriftzeichen und nirgendwo steht Sony.


    Auch auf der Einheit selbst steht nirgendwo Sony, was beim alten nicht so war.


    Der Poti sieht auch anders aus.


    Naja, habe das Teil eingebaut, war kein Problem.


    (Im Gegenstz zu manchen Meinungen bin ich nicht so bescheuert und mache das bei eingestecktem Gerät und in der vollen Badewanne sitzend. Natürlich extra in einem Bad ohne FI Schalter ;))


    Also, nix passiert. (Verstehe Euch aber, weiss schon, elektrik ist nixchts für Laien, aber ich pass schon auf)


    Zurück zum thema:


    Das Ganze wieder zusammengebaut und siehe da, es funkltioniert garnichts. Verschieden CDs benutzt und nichts !!! Lötbrücke habe ich natürlich entfernt...


    Also habe ich gedacht, Scheiss drauf... Laserpoti bearbeiten.


    Erst als ich das auf Maximum gestellt hab, hat er manchmal ne CD gelesen. Aber nur selten. Hab ich natürlich in ganz jkleinen Schritten nach oben versucht.


    Also, was meint Ihr? Nen billigen Nachbau bekommen, oder?


    Woher bekomme ich ein komplettes Laufwerk mit Laser original von Sony?


    Hier gibts leider nur die Einheit einzeln.



    Danke Euch für Eure Antworten. Wäre schön wenn Ihr zu allen im Text genannten was sagen könntet.

    Einmal editiert, zuletzt von electribe ()

  • Ich habs ja gesagt...alles nur Schrott.


    Wenn Du ein Originallaufwerk haben möchtest, kannst dich gerne bei mir melden, ich hab die da.


    MfG Jürgen

  • Was würde mich das Original kosten? Also das ganze Laufwerk?


    incl. versand?


    da wäre es dann plug and play? einbauen und es läuft? ohne zu fummeln?


    danke schonmal...

  • Die Beschriftung des Originalpickups (Aufkleber) ist dreizeilig.


    1. Zeile: KSS210B (nur Beispiel)
    2. Zeile: Zahlenbuchstabenkombination
    3. Zeile: Betriebsstromangabe (ca 50mA) dreistellig

    Uwe Schramen ward nie wieder gesehen.

  • @ Frank:


    Wenn Du den Schutzleiter-Durchgang mit dem normalen, maximalen Betriebsstrom (kein FI vorhanden, LS-Automat muß es richten...) z. B. 10 Ampere misst - und nicht mit einem Ohmmeter, dann kommst Du der Realität näher. Es ist ja immerhin möglich, daß der Schutzleiter nur noch an einer oder zwei feinen Litzen hängt...

    Uwe Schramen ward nie wieder gesehen.

    Einmal editiert, zuletzt von hermanthegerman ()


  • Hallo, das mit dem VDE-Test ist alles schön und gut, aber ich denke, erstens, der Mann repariert das gerät für sich, nicht gewerblich, zum, Zweiten kommt er mit dem Netzteil nicht zusammen, wenn er den Laser oder das Laufwerk tauscht.


    Vieles ist wirklich nur unnötige Geldmacherei.
    In der Autowerkstatt chekt der TÜV auch nicht jedesmall den Wagen, wenn ein Ölwechsel gemacht wird.


    MfG
    Stone

  • Beim Zerlegen undf zusammenbauen kann man aber am Netzteil durchaus Schäden anrichten, die nicht gleich auffallen. Schutzleiter Anschrauben am Gehäuse vergessen kann auch mal passieren. Dagegen hilft eine VDE-Prüfung.
    Leute, die sich nicht an einfache Regeln halten, machen mal wieder eine Kontrolle notwendig. Es ist so.


    Ohne VDE Prüfeisen hat eine RFT Werkstatt keine Betriebserlaubnis. Und wenn man täglich repariert, kann man sich auch keins mit irgendjemand teilen!


    Wenn man sieht, wie manche Autowerkstätten arbeiten, darf man das dem Tüv auch nicht antun. Der wird dann depressiv.

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    Mit Gewerbe!

    2 Mal editiert, zuletzt von Raumpatrouille ()

  • Hallo allezusammen,

    Zitat

    Original von Stoni


    Vieles ist wirklich nur unnötige Geldmacherei.
    In der Autowerkstatt chekt der TÜV auch nicht jedesmall den Wagen, wenn ein Ölwechsel gemacht wird.


    MfG
    Stone


    stone: Da gibt es aber einen gewaltigen Unterschied:
    In der Autowerkstatt ist es nicht Vorschrift, in der RFt-Branche schon, und über Vorschriften braucht hier nicht diskutiert werden, man ändert sie damit nicht.
    Ob privat oder professionell spielt eigentlich keine Rolle, schnell wird mal eine Isolationsmatte vergessen einzubauen, oder nicht ganz sachgemäss ausgeführte Verlötungen (naja, das gilt für den privatbereich, zu dem der Fragemann auch zählt) z.B. im Netzteil können sehr schnell zu Überschlägen zum Gehäuse führen.


    MfG
    Gerdio

    Ich beantworte keine E-Mails, deren Absender ich nicht einordnen kann, wenn ich zuhause bin

  • Bevor hier noch jemand den Stuss glaubt, den Frank Schölch hier von sich gibt, von wegen ..." der Hersteller des Gerätes oder der Hersteller des Kondensators" sei in der Haftung,


    hier ein Auszug aus einer offiziellen Mitteilung der (alten) Firma GRUNDIG von Januar 1995, Kategorie Allgemein, Nr. 1/95 hier gekürzt wegen Dateigrösse...

  • Steht leider auf dem Kopf, stimmt aber trotzdem, das Ganze heißt Produkthaftungsgesetz und sollte als Suchbegriff genügen.


    Gruß, Heiner.

    Uwe Schramen ward nie wieder gesehen.

  • Danke Dir, Uwe, hier auf dem Gastrechner ist nichts zur Bildbearbeitung drauf :D


    Mein ehemaliger Industrie-Lehrherr (Ingenieur) wußte damals sehr genau Bescheid über den Unterschied beruflicher Ausbildunswege oder auch "Laufbahnen" und - obwohl selber Ingenieur - legte er Wert auf die Feststellung, daß Ingenieure nach abgelegter Prüfung erstmal drei Jahre abhängiger Tätigkeit nachweisen mußten, bevor sie sich selbständig machen dürfen. Den Grund sieht man - meine ich - hier ganz deutlich. Gerade mal zwei Praktika sind vorgeschrieben, in meinem ehemaligen Lehrbetrieb (damals 22 Mitarbeiter) bestand das Praktikum eines solchen in "Gesellschaft leisten im Büro, den Damen da...", der Kerl war aber echt in Ordnung und interessierte sich von sich aus für Sicherheitsaspekte. Aber wenn man sichs so bedenkt: In diesen Praktika gibt es im Endeffekt keinerlei Prüfung und welcher Betrieb, der auf seinen Ruf achtet, stellt denn ein schlechtes "Zeugnis" aus - ich kenne keinen.


    Wer also die elektrische Sicherheitsprüfung auch nur nach Öffnen und sofortigem Wiederverschließen des Geräts unterlässt, der muß schon arg genau wissen, was er da tut:


    Er bietet den im allgemeinen recht bequem veranlagten Richtern eine praktische und gern gesehene Möglichkeit, das - langweilige - Rechtsverfahren schnell abzukürzen:


    "..So, haben Sie die "elektrische Sicherheitsprüfung" durchgeführt?"


    "Äh, ich war der Meinung, daß.."


    "Haben Sie oder haben Sie nicht"


    "Im allgemeinen ist die für die Katz"


    "Ich möchte von Ihnen wissen, ob JA oder NEIN"


    "in diesem Einzelfall..."


    "Ja, in diesem Fall"


    "Äh, nein"


    "Ja, danke"



    @ electribe: Sorry, das ist für Dich sicher alles OFF TOPIC, Laufwerk schon drin? Und schau bei der Gelegenheit die Endstufenlötstellen nach...


    Edit: Rechtschreibfehler beseitigt.

    Uwe Schramen ward nie wieder gesehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von hermanthegerman ()

  • In keinem Fall ist der Reparaturbetreib dafür haftbar zu machen, wenn z.B. ein halbes Jahr nach der Reparatur einer Lasereinheit beispielsweise der Impulstrafo im Netzteil einen Isolationsschaden erleidet und deshalb der Benutzer des Geräts zu Schaden kommt.


    Ob der Werkstattbetreiber dann jedoch öffentlich eingesteht, keine Prüfung vorgenommen zu haben, ist wieder ein anderes Thema. Es wäre schön blöd, öffentlich solche Eigenheiten zuzugeben oder gar damit zu werben. Flyer: Reparaturen ab jetzt 10 EUR billiger, da vorgeschriebene VDE Prüfung entfällt!!!


    Im Übrigen hat der Reparaturbetrieb auch keine Möglichkeiten, z.B. einen Kondensator auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien zu überprüfen. Der VDE Test stellt dies in keinster Weise sicher, da er die dielektrischen eigenschaften unter variierenden Bedingungen nicht berücksichtigt.

  • Ich muß hier mal Frank beipflichten: jetzt reden wir dochmal Klartext:
    eine VORSCHRIFT zur VDE-Prüfung gibt es nicht. VDE-"Vorschriften" sind keine Gesetze, demzufolge kann auch keiner belangt werden, der welche VDE-Vorschrift auch immer nicht befolgt. Welche rechtliche Bedeutung VDE-Richtlinien dennoch haben können will ich hier nicht umfangreich erläutern, sie bilden aber nach gängiger Rechtssprechung den Stand der Wissenschaft und Technik ab, wobei man sich darauf auch nicht verlassen darf, soweit einem bekannt ist, daß eine Richtlinie z.B. unzureichend ist.
    So jetzt mal schnell zum juristischen: Juristen sind keine Techniker aber (so blöd es klingt:Juristen) deswegen muss eine Nachweis geführt werden, daß ein Schaden durch Nichteinhaltung einer VDE-Richtlinie überhaupt erst entstanden ist ( Kausalität) UND es muss nachgewiesen werden, daß die entsprechende Richtlinie vom Angeklagten nicht beachtet wurde.Wir dieser Nachweis nicht geführt wird das Urteil ruck-zuck in der nächten Instanz kassiert. In der Praxis zeigt sich, daß dies nur sehr selten möglich ist (alle, die hier wichtig schreiben, sollen mir mal tatsächliche Urteile vorlegen wo ein Elektriker oder dergl. veruteilt wurde wegen Nichteinhaltung irgendeiner Vorschrift). Die Fälle sind sehr selten, selbst Fälle wo grob fahrlässig totaler Pfusch abgeliefert wurde bleiben zumeist straffrei, im schlimmsten Fall gibts einen Strafbefehl über 500€).
    In den meisten Fällen ist diese sog. VDE-Prüfung auch in der Tat für die Katz, die wenigesten Fehler werden damit gefunden, die später sicherheitsrelevant sind, bei Schutzklasse 2 Geräten wird dann geprüft ob leitfähige Teile ausreichend isoliert sind-sind sie. Und das über die scharfe Kante des Primärkühlkörper geführte Kabel , was in 3Monaten durchgescheuert ist, findet man auch mit VDE-Test nicht, bei SK1 Geräten macht die Prüfung des Schutzleiters auch nur bedingt Sinn. Er wird meistens auch nicht gar nicht angeschlossen sondern fehlt an irgendeiner Stelle im/am Gerät-wer ihn da vergisst anzuschliessen wird auch kaum diesen Prüfpunkt später abarbeiten.
    Fragen wir dochmal, wo und durch wen die meisten -insbesondere -sicherheitsrelevanten Fehler gemacht werden: duch Leute die keine Ahnung haben und/oder die falschen Teile/Werkezeuge benutzen, da will ich mal wissen wer von den ganzen Bastlern die an ihrem GSP oder ihrer WM herumfuhrwerken eine vernüftige Crimpzange für die Kabelschuhe hat, wer da mal ein Schalter mit einem 0,025mm2 Käbelchen brückt wo 16A durchfliessen, wer den Tropfschutz vergisst weil er gar nicht weiß wozu der gut ist usw. usf. Mal abgesehen davon daß auch bei Reparaturen geiz geil ist, ist ausreichendes Wissen eine Grundvorraussetzung, die vielen fehlt. Und dazu zählen auch sog. Meister Ihres Fachs, bei Bedarf nenne ich gern auch noch Namen hier aus dem Forum.
    Die bekommen nichts auf die Reihe, ziehen sich aber dann am VDE-Test hoch, den sie stupide immer gleich ausführen, verlangt ja auch kein Wissen.
    Viel wichtiger als so ein Albitest wäre das Wissen um Gefahren, die Gewissenhafte Ausführung einer Reparatur ggf. mit einer sorgfältigen Nachkontrolle, ich jedenfalls lasse eigentlich immer nach Reparatur eines Geräts von dem eine Gefahr ausgehen kann nochmal einen Blick durchs Gerät schweifen ob alles seine Ordnung hat: Kabel sauber verlegt, Kabelbinder wieder angebracht, alle Stecker sitzen sauber, nichts ist genickt oder eingequetscht usw-dies reduziert weit mehr sicherheitsrelevante Fehler als so ein 08/15 Test.
    Frage mich zum Schluß noch, wie die VDE-Tester hier es überhaupt verantworten können , hier öffentlich Rep-Tips zu geben, wobei man mit an Sicherheit grenzender Wahscheinlichkeit davon ausgehen muß, daß der Fragesteller weder ausreichend fachliche Qualifikation hat, noch Werkzeug geschweige denn einen VDE-Tester. Läuft wohl nach dem Motto: was ich nicht weiß, mach mich nicht heiß-unsinnige Doppelmoral.

    Einmal editiert, zuletzt von Andy72 ()

  • Zitat

    Original von Andy72
    Juristen sind keine Techniker


    Ich schon :D :D