Hallo,
ich nehme mal diesen Fall auf, weil ich unmittelbar Betroffener bin.
Und zwar mußte ich Anfang Dez. 2007 einen MP3-Player des Typs "G-Flash" mit einem Defekt des Track-Vorwärts-Tasters einschicken.
Wie ich Tage später auf telefon. Anfrage hin erfuhr, wurde der Garantiefall als solcher anerkannt, könne aber mangels fehlender Ersatz-Player erst in 3 Wochen abgewickelt werden. Als aber Anfang diesen Jahres immer noch kein Ersatz in Sichtweite war, rief ich dort wieder an. Ergebnis: weiterhin keine Ersatz-Player verfügbar.
Nun platzte gestern die Bombe und die eigentliche Wahrheit kam ans Licht!
Sofortiger Anruf bei Maxfield bestätigte die Pressemeldung und das keine Garantieabwicklung zumindest innerhalb der nächsten 2 Wochen erfolgen würde. Danach könne aber mit einem Entscheid des Insolvenzverwalters zu rechnen sein, denn man telefonisch abfragen solle.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es übehaupt eine Chance bzw. rechtliche Handhabe, die weit vor Insolvenzantragstellung durch Maxfield bestätige Garantieleistung zu erzwingen?
Oder kann ich die ganze Geschichte abhaken und den zumindest noch teilweise funktionierenden MP3-Player in den Wind schiessen?
Gruß
Deff