Forenbetreiber verantwortlich
für Beleidigung Dritter
BGH-Urteil gilt auch bei Bekanntheit des Autors
Der Betreiber eines Internetforums ist mitverantwortlich für beleidigende Einträge Dritter und muss sie nach Aufforderung des Geschädigten löschen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.
AZ: VI ZR 101/06
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