Antennenmast in PA einbeziehen?

  • Danke für deine Antwort hadde1234.


    Aber du redest immer von Blitzschutz - ich von Potentialausgleich; das sind doch zweierlei Dinge.


    Der Blitzschutz, also Mast an Erder ist schon klar.


    Mir geht es aber darum, ob der Mast in den Potentialausgleich einbezogen werden muss/sollte - denn dadurch ist doch die Gefahr ungleich höher, dass der Blitz sich auch im Haus über das Kabelnetz weiter ausbreitet... oder spielt das dann auch schon keine Rolle mehr?


    Thanks

  • lulatsch


    OK, VDE mal über Bord werfen. Ich versteh' deine Frage.
    Du willst wissen ob durch die Erdung eine höhere Gefahr eines Blitzeinschlages besteht.


    <VDE_off>
    Ja, die ist gegeben, die ist sogar noch erhöht wenn eine Wasserader in der direkten Nähe ist.
    <VDE_on>


    Die Erdung erfüllt ja nur eine Schutzaufgabe im Falle eines Einschlags.
    Im Falle eines direkten Blitzeinschlag in die Antenne hast du sowieso mit oder ohne Erdung/Schutzmassnahmen schlechte Karten.
    Bedenke: Ist der Mast geerdet, wird ein grosser Teil zum Potentialausgleich abgeführt. Bei Nichterdung ist das Koaxkabel sehr wahrscheinlich die Verbindung zum Potentialausgleich...


    Gruss:
    -Serge-

  • Hi easydog!


    Zitat

    Ich versteh' deine Frage. Du willst wissen ob durch die Erdung eine höhere Gefahr eines Blitzeinschlages besteht.



    Nein, ich will wissen, ob durch den Potentialausgleich eine höhere Gefahr besteht, sich beim Blitzeinschlag (in die Antenne) die Energie eher ins Haus zu holen, als wenn der Mast nicht mit den Koaxkabeln verbunden ist.



    Oder bezeichnest du die Erdung als Potentialausgleich?


    Grüße


    lulatsch

  • Die Antwort betreffend die Gefahr hast du bereits erhalten.


    Zitat

    Original von easydog
    Bedenke: Ist der Mast geerdet, wird ein grosser Teil zum Potentialausgleich abgeführt. Bei Nichterdung ist das Koaxkabel sehr wahrscheinlich die Verbindung zum Potentialausgleich...


    Erdung ist nix anderes als einen Potentialausgleich zwischen 2 Punkten schaffen. In deinem Fall der Sat-Schüssel/Mast und des Fundamenterders.


    Beispiel Blitz schlägt ein:
    Dadurch bekommt der Mast zunächst ein höheres Potential als das Gebäude/Fundament.
    Durch den Spannungsunterschied fliesst dann ein Ausgleichstrom über die Erdung zum Fundamenterder.
    Da das Erdungskabel einen elektrischen Widerstand hat, resultiert eine Spannung zwischen Mast und Fundamenterder. Und diese Spannung ist Massgebend für den Schaden der entsteht.


    Wenn du es schaffst eine 0 Ohm Verbindung von Mast zum Fundamenterder herzustellen bist du auf der gewonnenen Seite :D


    Gruss:
    -Serge-

  • Danke für die Erklärung easydog!


    Aber nach deiner Beschreibung hätte ich doch im Falle eines Einschlags bessere Karten, wenn der Mast keine leitende Verbindung zum Koax-Leitungsnetz hätte. Denn dann gibt es ja auch diese beiden (im Falle des Einschlags) unterschiedlich hohen Potentiale nicht und somit keinen Ausgleichsstrom über die Koaxkabel.


    Stimmt das so?


    Danke

  • Hallo zusammen


    Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eine Frage loswerden.
    Wurde schon öfter diskutiert aber ich habe leider keine eindeutige
    Lösung finden können. Gibt es eine Regelung wie mit schon
    vorhandenen Anlagen mit fehlenden PA oder Blitzschutz zu verfahren
    ist ? Was macht Ihr im Reparaturfall ?

  • was Uwe schreibt ist richtig zum Mast ist ein Blitzschutz nur dann vorgeschrieben wenn der Mast über das Dach hinaus ragt.


    Andreas

  • FE.FI.


    wenn der PA an einer bestehenden Anlage über das Dach hinaus ragt
    und kein Blitzschutz vorhanden ist sollte man als Fachmann den Kunden darauf aufmerksam machen und gegeben falls nachrüsten.


    Andreas

  • Hallo Andreas


    Wie ich schon in meiner Frage formulierte -eindeutig ist das nicht.
    Natürlich weist man darauf hin , aber wenn der Kunde nicht nachrüsten
    will, arbeitet bzw. repariert man an der Anlage? Lässt man den Kunden
    die “Belehrung “ unterschreiben? Hat sowas überhaupt einen Sinn da man
    ja als letzter an der Anlage gearbeitet hat und damit für die Betriebssicherheit
    verantwortlich ist. Also alles in allen meiner Meinung nach wichtige Fragen
    auf die ich bisher keine endgültige Antwort gefunden habe. Wäre schön noch
    ein paar Gedanken oder Erfahrungen zu lesen.

  • Hallo FE.FI


    es ist so wenn der Kunde es nicht will und alle bedenken in den Wind schlägt solltest du Ihn eine Belehrung Unterscheiben Lassen will er nicht Unterscheiben dann auf der Rechnung dieses vermerken
    das man denn Kunden auf die Gefahr hingewiesen hat.
    Dann bist du abgesichert den der Kunde muß bezahlen und wenn er nicht will will er nicht und zwingen kann mann ihn auch nicht dann ist es eben seine Sache.



    Andreas

  • Da ich zufällig hier auf den alten Thread gestoßen bin, begehe ich Leichenschändung, der besseren Übersicht wegen in zwei Beiträgen.
    .

    ich habe nun schon mehrmals Kontra-Meinungen gelesen, die davon abraten, den Mast einer SAT-Antenne in den Potentialausgleich eines Gebäudes einzubeziehen. Lt. VDE muss aber eine 4mm²-Verbindung vom Mast zu dem Koax-Leitungsnetz installiert werden.
    Gegenstimmen sagen jedoch, man würde sich im Falle eines Blitzschlags den Blitzstrom auf diese Art und Weise erst recht ins Haus holen und entsprechend mit mehr Schaden rechnen müssen.

    Ein vollständiger Schutzpotenzialausgleich ist noch wichtiger als eine möglichst niederimpedante Gebäudeerdung. Der Irrglaube, dass man durch einen unvollständigen Schutzpotenzialausgleich Sicherheit schafft, ist nur schwer auszurotten. Der gehört zu den "Ich hole mir nicht den Blitz ins Haus"-Mythen, die ebenso wie die in diesem Thread erwähnte normwidrige getrennte Antennenerdung das Gegenteil der Absicht bewirken. Dazu siehe ABB Merkblatt # 10.


    Blitzschutz ist Brandschutz, überall dort wo ausreichend isolierende äquivalente Trennungsabstände nicht eingehalten werden können, muss zur Vermeidung von brandauslösenden Lichtbögen blitzstromtragfähig gebrückt werden. Als Basischutz ist sind alle Kabelschirme, welche aus Blitzschutzzone LPZ 0A ins Gebäude ein- oder austreten, in den PA einzubeziehen.


    Blitze, die es von den Wolken zu einer Antenne geschafft haben, kann man nur mit HVI-Leitungen, aber nicht dem bisschen Kunststoff von LNB-Wetterschutzgehäusen oder Kabelmänteln bändigen. Bei Antennendirekterdungen sind Einkopplungen von Teilblitzströmen in die Antennenanlage und die daran angeschlossenen Endgeräte unvermeidlich. Ohne PA-Verbindung treten sie als Lichbögen in die Antennenleitungen über, mit PA beim Kabeleintritt ist das ausgeschlossen und damit wird auch der LNB geschützt.



    ZUSAMMENFASSUNG:
    Bei Antennen auf Schrägdächern muss der PA der Antennenleitungen somit gewöhnlich mast- bzw. antennennah entweder über die früher üblichen Erdungsschienen in Klemmtechnik oder heute angesagte Erdblöcke oder Erdwinkel in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden. Je nach Schutzart ist der Potenzialausgleichsleiter von min. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² (ungeschützt) bei

    • Antennendirekterdung ohne LPS möglichst nur "schleifenfrei" am mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Blitzableiterdraht geerdeten Antennenträger
    • Antennendirekterdung an eine Blitzschutzanlage am geerdeten Antennenträger und an der Haupterdungsschiene
    • Isoliertem Blitzschutz oder in LPZ 0B einer getrennten Fangstange am Antennenträger und dem Kabel-Erdblock
    • Montagen in der nicht erdungspflichtigen Fassadenzone vom Erdblock nach dem Kabeleintritt ins Gebäude

    in den Fällen 2 bis 4 an der geerdeten HES anzuschließen.


    Seit DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)2011-06 ist der PA bedingt liberalisiert, sofern nur eine WE angeschlossen ist und die Summe der Ableitströme max. 3,5 mA(eff) beträgt.

  • Zitat

    Ich habe schon Antennen installiert, da warst Du wahrscheinlich noch gar nicht existent! 8)

    Auch ich kann nicht auf die Gnade einer späten Geburt verweisen.


    Allein ein hohes Alter oder langjährige Berufstätigkeit bietet aber keine Gewähr für Normenkenntnis und dass nicht nur das gemacht wird, was man schon immer gemacht hat. Das gilt für meine aussterbende Gilde der RFT ebenso wie konzessionierte EFK, von denen nur noch wenige vertragstreu ein VDE Auswahlabo vorweisen können.

    Zitat

    In der Zeit war Potentialausgleich und Blitzschutzanlage noch peinlich getrennt, ich halte das nach wie vor für sinnvoll.

    Eine penible Trennung von blitzstromtragfähiger Erdung und nicht blitzstromtragfähigem PA bis zu einer eigenen Anschlussfahne an Fundament-/Ringerder oder der Haupterdungsschiene ist blitzschutztechnisch optimal.


    Das setzt aber voraus, dass Dachantennen nicht direkt geerdet sondern in geschützten Räumen gegen Direkteinschläge gewappnet sind. Daher wird seit 2002 in der Blitzschutz-Normenreihe VDE 0185 empfohlen, dass neue Dachantennen möglichst nur nach dem Stand der Technik in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen gegen galvanische Blitzstromeinkopplungen (Direktenschläge) gewappnet sein sollen.


    Bereits zum Zeitpunkt dieser Beiträge war nach geltenden Normen für Antennensicherheit und Blitzschutz ein PA der Antennenleitungen am geerdeten Antennenträger gefordert. Ebenso in Altnormen, das war also keine Neuheit und wo das unterlassen wurde, ist die Ausführung normwidrig. Nach aktueller Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) ist der PA der Kabelschirme unverändert mit dem geerdeten Antennenträger zu verbinden und mit PA-Leiterquerschnitt von min. 4 mm² Cu noch an der HES zu vermaschen.


    In der noch gültigen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 ist bei Direkterdung fälschlich ein PA-Leiter mit überdimensionierten 16 mm² Cu eingezeichnet. Dieser "Irrtum" wurde im letzten Draft der IEC 60728-11:2015 auf min 4 mm² Cu (ungeschützt) und in Anpassung an die Normenreihe VDE 0100 auf 2,5 mm² (geschützt) berichtigt.

    Zitat


    Es gibt keine zwingende VDE Vorschrift den Antennenmast in die Blitzschutzanlage einzubeziehen und da bin ich mir ohne nachzulesen sicher!

    Man soll sich nie zu sicher sein, die Aussage ist falsch. :D


    Dachantennen sind in bestehende Blitzschutzanlagen zu integrieren, was aber z. B. eine Montage in der nicht erdungspflichtigen Fassadenzone nicht ausschließt. In den Ausgaben der VDE Schriftenreihe Nr. 6 von 1985, 1996 und 2005 wird die -nach heutigen Erkenntnissen suboptimale- Antennendirekterdung an eine funktionsfähige Blitzschutzanlage unter Bezug auf die Normenreihe VDE V 0185 noch ausdrücklich als einfachste und preiswerteste Lösung empfohlen.


    Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und Installationen nach NAV § 13 bei einem VNB konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten, unabhängig davon ob sie ein VDE Auswahlabo vorweisen können und die maßgeblichen Normen auch intus haben. Die in diesem Forum zahlreich vertretenen RFT-Kollegen sind ohne nachgeholten TREI-Schein und Eintrag in einem Installateurverzeichnis zu diesen Arbeiten nicht mehr zugelassen. Arbeiten an Blitzschutzanlagen sind qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, welche die Tauglichkeit und Normkonformität vorab prüfen müssen. Konzessionierte EFK sind per se keine Blitzschutzfachkräfte.

  • In der noch gültigen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 ist bei Direkterdung fälschlich ein PA-Leiter mit überdimensionierten 16 mm² Cu eingezeichnet. Dieser "Irrtum" wurde im letzten Draft der IEC 60728-11:2015 auf min 4 mm² Cu (ungeschützt) und in Anpassung an die Normenreihe VDE 0100 auf 2,5 mm² (geschützt) berichtigt.

    Mittlerweile ist die noch druckfrische DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 in Kraft und in der wurde nach 6 Jahren ohne Corrigendum (!) der Irrtum mit dem überdimensionierten PA-Leiter berichtigt. Nachstehend ein Folienupgrade mit Hinweis auf die Blitzstromtragfähigkeit der Verbinder gemäß DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1):2013-02.


    Ein 2012 im zuständigen deutschen Normengremium DKE/K 735.01 gefasster Beschluss, dass zur Vermeidung gefährlicher Näherungen für Erdungsleiter Außenableitung vorgeschrieben werden soll, ist in Brüssel nicht in die IEC 60728-11:2016 und somit auch nicht in die aktuelle deutsche Normausgabe eingeflossen. Die Vermeidung gefährlicher Näherungen bleibt somit Installateuren mit Kenntnissen der Blitzschutznorm IEC 62305-3 überlassen.