Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit dem oben genannten TV.
Das Gerät geht an, Ton und Menü-Einblendungen sind vorhanden,
aber kein Bild.
Habe leider kein Schaltbild zu dem Gerät.
Falls jemand einen Tipp hat bitte melden.
Gruß sat-cosmos
Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit dem oben genannten TV.
Das Gerät geht an, Ton und Menü-Einblendungen sind vorhanden,
aber kein Bild.
Habe leider kein Schaltbild zu dem Gerät.
Falls jemand einen Tipp hat bitte melden.
Gruß sat-cosmos
Hallo,
stimmt die Nummer? Nach meiner Liste, die die eingebauten Chassis in den diversen Universum-Geräten aufzeigt, gibt es das Gerät nicht!
Im FT8145 ist Vestel 11AK10 verbaut.
Grüße
Dieter
Hallo Dieter,
die Nummer stimmt.
Auf dem Chassis steht eine Bezeichnung 11AK52B6
Gruß
sat-cosmos
Hi sat-cosmos,
Plan vom 11AK52 kommt dann gleich.
Gruß
Erwin
Hallo,
wahrscheinlich Digiboard defekt.
Gerät älter als 6 Monate und Quelle zuckt rum und will abzocken?
Gruß Torsten
So neu?
Na dann ist ja mein Glaube in die Liste wieder hergestellt!
Keine Garantie mehr?
Grüße
Dieter
nach 6Monaten ist Schluss
Andy,
wie geht das? Kennt Quelle einen Dreh?
Grüße
Dieter
Hätte er den AK-52 bei ALDI gekauft, dann hätte er 3 Jahre Garantie
ohne wenn und aber
Gruß Torsten
Zitatwie geht das? Kennt Quelle einen Dreh?
Wer lesen kann (den Gesetzestext) ist klar im Vorteil
Hallo Erwin,
danke für die Unterlagen. Alles was ich an Messungen durchführen konnte, habe ich gemacht.
Ich glaube auch, dass das Digiboard defekt ist.
Werde morgen mal fragen was es kostet.(Ich befürchte sehr viel).
Falls jemand evtl. noch einen Tipp hat wäre nett.
Vielen Dank auf jeden Fall an alle, für die Mühe die ihr euch gemacht habt.
Gruß
sat-cosmos
Andy, kannst du das mal genauer erläutern? Ich kenne nur den Passus mit der Beweislastumkehr...
MfG Jürgen
P.S.: Von euch verkaufen doch auch sicherlich "Gebrauchte". Wie macht ihr das mit der neuen Gewährleistung?
Beweilslastumkehr bedeutet du musst beweisen, dass das Gerät bei Verkauf mangelhaft war-wie willst du das machen-das ist normalerweise aussichtslos.
Dann bedeutet es also, wenn ich einen Fernseher verkaufe, der dann nach Ablauf von 6 Monaten kaputt geht, dass ich nicht kostenlos nachbessern/ersetzen muß?
MfG Jürgen
Hallo
Brandt: Schön ware es, Quelle und diverse andere Grossversender und diverse Grossmärkte werden es sich wahrscheinlich (noch) erlauben können so zu handeln, aber als kleiner Einzelhändler dürfte es da schon anders aussehen.
Wenn man als kleiner Einzelhändler sowas macht, laufen die Kunden (bei der heutzutage starken Konkurenz) ziemlich schnell weg.
Das ist natürlich auch eine Kostenfrage.
Nur wie soll man als Kunde beweisen, dass der Fehler zum Verkaufszeitpunkt mangelhaft war (Der Appaarat hat ja beim Kauf einwandfrei funktioniert, sonst würde man den ja wohl nicht kaufen und zum Gutachter läuft wohl kaum jemand).
MfG
Gerdio
War ja meist nicht. Die Kunden glauben, auch wenn dann etwas kaputt geht, deckt es die Gewährleistung ab. Auch sehe ich ein Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Meist bin ich sehr kulant, selbst wenn etwas nach einem Jahr kaputt geht, aber manchmal hört der Spaß auch auf....z.B. wenn TV's als Gesichtsbräuner laufen, sprich 25Std. am Tag....
Aber eine genaue Antwort weiß ich bis heute nicht....
MfG Jürgen
lies dir mal die einschlägigen juristischen Seiten zum Thema durch dann wirst du das auch verstehen.