Fachkundenachweis Informationstechnikerhanwerk

  • Hallo. Wer von Euch hat schon mal einen Fachkundenachweis für das Informationstechnikerhandwerk bei der Handwerkskammer Passau und Regensburg hinterlegt ? Ich würde gerne darüber Erfahrungen austauschen, was da alles verlangt wird. Es geht ja dabei um den Befähigungsnachweis,betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer, rechtlicher, und fachllicher Kenntnisse. Gehe ich richtig davon aus, dass es sich hier um das selbe wie eine Meisterprüfung handelt, oder so ähnlich.
    Für Informationen wäre ich sehr dankbar.

  • Ich denke das es eine Prüfung ist. Eher praktisch als theoretisch.


    Denke du willst eine Ausnahmegenehmigung haben um ohne Meister reparieren zu dürfen.


    Hier wird dann eine Prüfung bei einem Sachverständigen abgelegt. Habe ich auch mal gmeacht, sind theoretische Fragen + Reparatur eines Gerätes.


    Daniel

    Sklaventreiber von Stift und Rufin :D


    Kenntnisse in Landwirtschaft und Viehzucht vorhanden. Auf zu Rados und umsteigen auf Viehzucht. :] :P :]

  • Hallo. Es geht um Verkauf von Gebrauchtgeräten, und diese müssen ja vorher überprüft werden. Und um einen Eingriff,bzw. ein öffnen der Geräte durchzuführen, musst du Meister sein, oder du brauchst eine Ausnahmegenehmigung. Mir wurde aber schriftlich mitgeteilt, dass dies mit einigen Prüfungen zu hinterlegen ist, wie ich es Anfangs schon beschrieben habe. Praktische Prüfung ist nicht abzulegen, sondern Theorie, unter anderem VDE 0701 /0702, SAT- Antennen - Berechnung usw.

  • Eigene Geräte dürfen OHNE Meister geprüft und auch repariert werden. Nur Fremdgeräte, Antennenanlagen usw. dürfen nur mit Meister ohne entsprechender Ausnahmegenehmigung gemacht werden.


    Auch spätere Garantiereparaturen an den verkauften Geräten können ohne Meister gemacht werden.


    Daniel

    Sklaventreiber von Stift und Rufin :D


    Kenntnisse in Landwirtschaft und Viehzucht vorhanden. Auf zu Rados und umsteigen auf Viehzucht. :] :P :]

  • Auch wenn ich damit einem Nicht-Meister helfe:


    Die sog. "Verkehrsfähigmachung eigener Ware" ist ohne Meisterprüfung und auch ohne ersatzweise Prüfungen zulässig. Das heißt im Klartext: Was Dir selber gehört und Du verkaufen willst, darfst Du herrichten, damit Du es verkaufen kannst. Reparaturen anbieten darfst Du dann aber nicht.

  • Hallo liebe Kollegen,


    das ist so nicht ganz richtig!!!!



    Es gibt die Möglichkeit sich als " handwerklicher Nebenbetrieb" ohne Meister eintragen zu lassen.


    die Voraussetzung ist einzig und allein, daß der Reparaturanteil nicht mehr als 30% des Gesamtumsatzes ausmacht.


    Diese Auskunft bekam ich letzte Woche von der Handwerkskammer Hannover!!!!


    Vor ein paar Monaten ist das auch schon mal bei SternTV gezeigt worden. Da mußte ein Gebrauchtwagenhändler seinen Betrib einstellen weil der Umsatz so stark zurück ging, daß die 30 % überschritten worden sind!


    Also einfach mal bei der HWK nach dem Handwerklichen Nebenbetrieb fragen.



    ps: Vor den augen des Finanzamtes ist es ein ganz normaler Betrieb,dh
    doppelte Buchführung. Eben das volle Programm!!!



    Gruß Stefan