Hallo Hubert 73,
bezugnehmend auf Deine PN schreibe ich die Antwort hier offen ins Forum, denke das da ja nichts persönliches dabei ist !!
Für einen Kulanzantrag bei Philips müssen einige Vorraussetzungen gegeben sein :
1. Das Gerät sollte nicht älter als ca. 3 Jahre sein.
2. Für das Gerät müssen Original - Kaufbelege vorhanden sein.
3. Das Gerät muss bei einem Fachbetrieb überprüft worden sein.
4. Ein KVA oder Rechnung mit detaillierter Fehlerbeschreibung muß vorliegen.
5. Ein ´gutgelaunter´ Sachbearbeiter bei Philips muß erwischt werden !!!!!
Ob ein Reparaturversuch durchgeführt wurde, ist völlig ohne Relevanz, wie sollte man sonst zu einem Ergebniss kommen ?
Ein zarter Hinweis auf viele, viele, viele Geräte mit den gleichen Problemen kann auch helfen.
Meine Erfahrung ist, es kann so oder so ausgehen.
Viel Glück und schönen Tag noch, bis bald
Wolfgang