Beiträge von 2Promille

    kann ich dir beantworten: falls Du als privater Käufer bei einem gewerblichen Anbieter etwas kaufst muss dieser lt. Gesetz das Transportrisiko übernehmen, d.h. du brauchst es nur bei eckhi zu reklamieren, der muss Ersatz liefern oder den Kaufpreis inkl. Porto erstatten, einfach mit entsprechender Fristsetzung kurzes Schreiben an ihn, falls sich da nichts tut, der übliche Weg: Mahnverfahren bzw. Klage , Zwangsvollstreckung- dies ist keine Rechtsberatung!

    OK, funzt. Find ich ja echt cool, ey.


    Sodele, will auch mal was dazu schreiben:


    Ich glaube langsam, hier hakt es bei einigen. Solche Antworten können nicht wirklich vo Technikern kommen. Auch sind wir hier nicht in Afrika, obwohl solche Verhältnisse hier herrschen.


    Lieber Herbert Eckhardt: Wieso geben Sie an, es handele sich bei Ihren Lasereinheiten um Originale? Sie können sich nicht damit rühmen, diese zurückzunehmen, sollten die nicht funzen. Zahlen Sie auch brav das Rückporto? Bei mir haben Sie es nicht bezahlt bei den STK's, welche schon im nicht eingebauten Zustand einen Kurzschluss hatten. Sie erinnern sich doch sicherlich daran? Sollte da jetzt ein Einlenken sein, lasse ich Ihnen gern nochmal meine Bankverbindung zukommen. Nächste Frage: Bekommt der Käufer eine Aufwandsentschädigung für seine Zeit oder für einen evtl. Folgefehler? Nein. Nächste Sache: Sie bauen ja darauf, erstmal etwas zu verkaufen. Bei Reklamationen kann man ja dann das Geld zurückzahlen. Eine tolle Einstellung, Herr Eckhardt, herzlichen Glückwunsch! Ich finde sowas abartig. Man muss folgendes bedenken: Wie viele Käufer haben Ihre Geräte anschließend weggeschmissen, weil die Reparatur nicht erfolgreich war, und man dachte, an dem STK/Lasereinheit kann es ja nicht liegen, ist ja neu...


    Es gibt auch seriöse Händler, die wirklich echte Ware anbieten, und auch Preise vernünftig kalkulieren:


    http://cgi.ebay.de/Laser-Laufw…layer&hash=item5d2cbf3391


    Herr Eckhardt, bitte nicht neidisch werden, dass der Typ schon 15 verkauft hat. Gekauft hat er Sie übrigens bei einem seriösen Repo-Händler für 9,95. So verdient man Geld, Herr Eckhardt, da bleibt auch mal was hängen, und man muss nicht im Ghetto neben dem Süpermarkt sein Ladenlokal aufschlagen. So, jetzt kannste aus Frust den Beitrag löschen, weil er gegen "deine Regeln" verstößt (Link zu einem fremdem Shop), und du ja Angst haben musst, dass deine restlichen Kunden auch noch abwandern, viel sind ja nicht mehr hier, Techniker sowieso nicht mehr. Hast du dir alles selbst kaputt gemacht, indem du viele unschuldige User (auch mich) gesperrt hast. Aber hör ruhig weiter auf deine Forumspolizei wie zum Beispiel den Typen mit der Rechtschreibschwäche Uwe Schrammen oder wie der heißt, über den schon das ganze Internet lacht.


    @Carolien: Danke fürs Passwort, wollte hier schon längst mal schreiben, wie mich die Geschäftsgebaren von Herrn Eckhardt ankotzen!

    ganz einfach Marcel K. : wenn man Strom erzeugt und dieser kann nicht gleichzeitig "verbraucht" werden, wäre es schön, wenn man ihn speichern könnte. Hier ist Wasserstoff eine Möglichkeit, Wasser wird durch Zufuhr elektrischer Energie in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten, später kann man den z.B. Wasserstoff wieder verbrennen und daraus wieder elektr. Energie gewinnen.
    Ich befürchte jetzt bist du bei Uwe unten durch, aber das warst du auch schon vorher ;-)

    das mit den 12-14Stunden kannst Du ja sicher gut beurteilen, schliesslich bist du ja selbst immer dabei im Wirtshaus wenn der Player spielt bis in die Puppen.


    Was eckhi schreibt ist dummes Zeug, es ist kein "Service" Lasereinheiten zurückzunehmen, vielmehr ist dies zwingende gesetzliche Vorschrift
    beim online-Handel bei Verkauf an private Abnehmer ein Widerrufsrecht zu gewähren, außerdem hat der Kunde eine zweijährige Gewährleistung, die
    bei Neuware nicht verkürzt werden kann. Kauft er also so eine Schrotteinheit, kann er sie selbstverständlich im Rahmen der Gewährleistung rügen.
    Wenn man diese Rechte einschränkt ist dies zum einen rechtlich unwirksam, zum anderen durch Mitbewerber abmahnfähig.