Hallo Fränki,
leider lese ich den Thread erst jetzt...
Du hast mit Deinem Berater sicher alle möglichen "Fallbeispiele" , die bei Dir auftreten könnten , besprochen und er hat Dir (mit hoher Wahrscheinlichkeit) zugesichert dass die Versicherung Dir zur Seite steht und die Schäden reguliert - sollte der besprochene worst case tatsächlich eintreten ( Haus brennt ab da Leitung angebohrt , reparierter China BilligSchrottFernseher kokelt und entzündet sich, Wasserleitung angebohrt und zwei Wohnungen darunter sind gleich mit abgesoffen da Wasser nicht abgestellt werden konnte e.t.c)
Du hast bei den Versicherungen , wie üblich , jede Menge ABG e.t.c. unterschrieben ; die Versicherung ist also schonmal auf der "sicheren" Seite ...
Wie schon angemerkt wurde , geht es bei solchen Vertragsabschlüssen nicht ausschließlich darum Dich bestmöglich zu versichern und Deine Bedürfnisse zu erfassen , sondern es geht um den Vertragsabschluss im eigentlichen Sinne : wie immer, es geht ums Geld . Ob das Versicherungspaket auch wirklich auf Deine Risiken abgestimmt wurde erkennst Du leider oft erst dann , wenn es zu spät ist und die Versicherung die Zahlung verweigert .
Alles , was der Berater Dir versprochen hat , zählt NICHT solange es nicht schriftlich festgehalten wurde . Ich kenne Deinen Berater zwar nicht , (vielleicht hast Du ja einen "guten und ehrlichen erwischt') aber lass Dir gesagt sein dass solche Leute in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen ihres Arbeitgebers vertreten ( müssen ). Da bekommt man jede Menge Honig ums Maul geschmiert , und im Fall des Falles stellst Du fest dass von dem versprochenen aufeinmal nie die Rede war.
Setz´doch mal ein EIGENES Beratungsprotokoll von dem Beratungsgespräch auf , und halte vorallem die besprochenen , bei Dir möglichen "worst case - Szenarien" schriftlich fest - und vorallem musst Du festhalten, was der Vertreter Dir über die Regulierung dieser Schäden inklusive der möglichen Folgeschäden erzählt hat. Dein selbst erstelltes Protokoll MUSS ein Bestandteil des Vertrages mit der Versicherung werden, das muss entsprechend vermerkt werden, und beide Vertragsparteien müssen das so unterschreiben .Denn wenn die Versicherung nur den eingeäscherten TV ersetzt , der im Schuttberg des wegen des TV abgebrannten Hauses liegt, hast Du recht wenig davon. Und es könnte sein dass in den ABG eine entsprechende Klausel versteckt ist die die Versicherung nur zum Begleichen des Schadens am TV verpflichtet. Der ehemalige Hausbesitzer hingegen wird Dir die Hosen runterziehen...
Man muss heut zu tage fast schon ein Jurist sein, um alles das zu verstehen , was wirklich hinter den ABG steckt.
Gerichtsprozesse sind selbst bei eindeutiger Sachlage die Regel , wenn es um hohe Schadenersatzansprüche geht. Da geht es um Zeit, und ich möchte behaupten dass viele Versicherungen einfach nur darauf hoffen dass das Gegenüber das Handtuch werfen muss und die Ansprüche nicht durchsetzen kann.
Du wirst sehen : Sobad Du den Berater auf das , was er Dir erzählt und versprochen hat , festnageln willst , wird er große Augen machen . Bestehe darauf , dass das Protokoll mit in den Vetrag aufgenomen wird. In der Regel akzeptieren sie dass nach "eingehender Prüfung" - verweigern die das , weißt Du wie die zu ihrem Wort stehen wenn es "hart auf hart" kommt....
UNBEDINGT ERFORDERLICH : Eine Geschäfts-Rechtsschutz Versicherung. Am besten bei einem "neutralen" Anbieter
Grüße,
~Joe~