Beiträge von Amanda_Lohmer

    Das Mitschneiden allgemein empfangbarer streams (ob Ton (Musik) oder Bild (Filme) ist egal) ist unter folgende rechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten:


    1. Öffentl.rechtlich:
    Es ist bereits das Vorhalten von Empfangsgeräten kostenpflichtig und damit legal wenn du deine GEZ- Gebühr anständig bezahlt hast.:D
    Zu den Empfangsgeräten gehört auch ein zum Empfang von streams über das Internet geeignetes Gerät (volkstümlich auch Computer genannt).
    2. Urheberrrechtlich :
    Es gibt urheberrechtlich nicht geschütztes Material (>70 Jahre post mortem auctoris oder ausdrückliche Freigabe durch den Autor) .
    Hier gelten ohnehin keinerlei Beschränkungen.
    Für alles andere:
    Der Aussender des streams muss die entsprechende Genehmigung des Urheberrechtsinhabers erworben haben.
    Dies geschieht üblicherweise durch pauschale Autorenabgeltung (GEMA) oder durch unmittelbaren Rechtserwerb vom Inhaber (Lizenzierung).
    Du kannst davon ausgehen dass allgemein zugängliche streamer die Aussenderechte erworben haben (sonst existieren sie nicht lange).
    Dies gilt aber nicht für streams in Tauschbörsen (p2p nets) oder in nicht allgemein zugänglichen Usergruppen (usenet). Hier ist eher von Illegalität schon auf der Senderseite auszugehen.
    Das Mitschneiden (und Archivieren) von legal ausgesendetem Material ist zulässig wenn dies ausschliesslich für PRIVATE Zwecke erfolgt.
    D.h. grundsätzlich nur eine Kopie, kein Verkauf oder sonstige gewerbliche Nutzung (Verbreiten, Tauschen, Abspielen im gewerblichen Bereich (Kneipe, Disko etc)) erlaubt. In diesem Rahmen wärs aber sicher noch zulässig wenn du deiner Freundin eine selbst zusammengestellte CD mit mitgeschnittener Knuddelmusik zum Geburtstag schenkst, keinesfalls aber wenn du diese CD (wenn auch unentgeltich) z.B. bei rapidshit reinstellen würdest.


    Sodala, solltest du jetzt noch Fragen haben kauf dir die Beck´sche Taschenbuchausgabe des UrhG ---(auch hier nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/)
    oder wende dich an den Anwalt deines Vertrauens.

    Wie meinte ein von mir geschätzter Fachmann doch vor kurzem allegorisch:

    Sie wollen selber basteln? Dann lassen Sie mich in Ruhe und belästigen mich nicht weiter-fertig. Ich rufe auch nicht meinen Hausarzt an in seinem Urlaub und frage: habe gerade die Oma aufm Tisch, könnte Blinddarm sein, habe ich noch nie gemacht, wie bekomme ich den raus?


    So und jetzt sag ihm mal jemand, ob der Trafo kaputt ist.

    da die User auf "Schweineseiten" surfen


    und genau DAS ist der Grund warum ich scripte überhaupt nicht zulasse, den cache sperre, den user agent fälsche, den referrer unterdrücke und besonders bei Seiten wie repdata über mindestens 3 anony proxys gehe um die ID zu verschleiern. :D :D

    Aber Hallo,
    was heisst hier Anschuldigungen ???
    Ich hab nur das zitiert was auf der Seite für mich zu lesen war:
    Der Onlineshop benötigt Netscape oder den Internet Explorer ab Version 4.x. nicht mehr und nicht weniger.
    Und die (bewährten) Sicherheitseinstellungen meines Browswers werde ich wegen so einer Scheiss-Seite ganz sicherlich nicht ändern.

    Wenn dann kein Wasser mehr zuläuft ist ganz sicher das Zulaufventil defekt.


    Das verstehe wer will.


    Das Zulaufventil bei der 751 ist im Aquastop (grauer Kasten direkt am Wasseranschluss).
    Dieses wird angesteuert über den Niveauschalter. Wasseranforderung durch Steuerung ... plus ....Niveau nicht erreicht = Magnetventil ein = offen.
    Alles andere = Magnetventil aus = zu (Federdruck)
    Wenns ständig und sogar ohne Stecker läuft ist das Ventil hin ..basta.
    Aquastop gibts als ET

    Wenn mir schon jemand vorschreibt welchen Browser ich zu benutzen habe mach ich die Seite gar nicht auf...



    Der Onlineshop benötigt Netscape oder den Internet Explorer ab Version 4.x.
    Download:
    Netscape oder Microsoft Internet Explorer



    ps: gibts den netscape überhaupt noch ?

    Deutsche Spache schwierig


    um das gehts nicht Lutz, aber es gibt keine HDC Serie von Sony wie du geschrieben hast.
    Hättest du unter der richtigen Bezeichnung HCD- gesucht hättest du die Unterlagen in Nullkommanix gefunden :D :D
    Das hab ich gemeint mit "richtige Bezeichnung bei tanya eingeben" und nicht den Rechtschreibfehler....ach, da gibts hier Siebengescheite die ganz andere Böcke schiessen....