Hallo an alle .
Ich finde es auch nicht richtig , aber Ich will nur mal sein Gesicht sehen wenn er sich einen Fernseher kauft der nur 250 Stunden gelaufen ist ( laut zähler ) und nach kurzer zeit gibt er den Geist auf weil die Teile auf dem Chassi breit sind und die Röhre im Eimer . Dann hat er Schrott fast zum Neupreis gekriegt .
( und keine garantie , da gebraucht gekauft ... )
Es ist kein Problem dem Kunden eine Bescheinigung auszustellen welche Teile bzw. was bei welchen Zählerstand gemacht wurde . Dem Kunden wird dies reichen , ausser er will andere bescheissen . Und wo liegt das Problem dem kunden zu sagen das man das was der Kunde wünscht nicht machen kann oder darf ?
Das mit dem - wenn ich's nicht tue machens andere - rechtfertigt es nicht. Denn wo ist bei dieser ausrede schluß ???
Es sollte eine Klausel geben , Zum Beispiel : " Wer Zählerstände fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Zählerstände in Umlauf bringt wird mit 1 Dönerfernseher nicht unter 25 J. bestraft . Ohne Umtausch - , Garantie- oder sonstige Rechte ! "
(DDR RFT's hielten meist noch länger ... ).
Würde es nicht auch ein weiterer Zähler machen der nur die Tage zählt an denen der Fernseher in Betrieb war bzw. seit auslieferung vergangen sind und nicht manipulierbar ist ?
Gäbe da nur Probleme in Form von :
an 1000 Tagen an und 250 Stunden Betrieb
PS : nicht alle Ossi's sind schlecht .
Gruß
Tobi aus der Altmark