Beiträge von UESpezi69

    Dir scheint ja eine Abmahnung noch nicht zu reichen. Deine "Stellenausschreibung" ist - man muß es so sagen ein Witz. Allein schon das Wort "Mitarbeiter" sagt eindeutig aus, daß die gesuchte Person "mitarbeitet" und damit nicht selbständig tätig ist. Damit ist Dein Angebot ohne Festanstellung und Festgehalt arbeitsrechtlich nicht haltbar. Bedingung für eine angestellte Tätigkeit ist gerade, dass Arbeitsumfang und die im Gegenzug zu gewährende Vegütung EINDEUTIG im Arbeitsvertrag geregelt sind. Bei Anstellung einer Person in Deinem Unternehmen hast du alle entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen, wie Lohnbuchhaltung, Abführen von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen. Ausnahme wäre ein sog. 400€ Job, da geht das dann pauschal. Meldung an die Berufsgenossenschaft ist zu machen inkl. Beiträgen. Soll der "Mitarbeiter" freiberuflich tätig sein, so ist zu beachten, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt. Der selbständig Tätige hat dann alle Pflichten eines Selbständigen zu erfüllen wie regelmäßige Steuererklärungen, Buchhaltung, ggf. Fahrkostenabrechnung, Nachweis von Kranken und Pflegeversicherung etc.
    Das war jetzt nur ein kleiner Ausschnitt aus den Rechten und Pflichten bei abhängig Beschäftigen bzw. Selbständigen.
    Deine Vorgehensweise ist mehr als naiv. Hoffentlich lernst Du daraus.