Reparatur Service für Haushaltsgeräte aller art

  • Na "Brigitte"...extra angemeldet um diese Werbung zu lancieren ?
    Aber Vorsicht !!!
    Auf der verlinkten Seite fehlen schon sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie zB. Firmensitz, Rechtsform, Inhaber kurzum jegliches Impressum.
    Wer sich nicht mal an die gesetzlichen Mindestvorgaben hält verdient auch sonst kein Vertrauen !!
    Muss ich gleich mal meinen Kumpel den Abmahnanwalt anrufen. Die Seite hab ich vorsichtshalber mal gespeichert nicht dass der "Brigitte" einfällt schnell zu editieren.


    PS:
    Wers nicht weiss:
    Die entsprechenden Vorschriften finden sich im TelediensteGesetz so zB:


    Seit 2002 muss jede gewerb­li­che Web­site eine soge­nannte „Anbie­ter­kenn­zeich­nung“ ent­hal­ten, die sich mit dem Zeitschriften-Impressum ver­glei­chen lässt. Laut Tele­dienste­ge­setz muss der Website-Betreiber darin bestimmte Anga­ben machen, die sich nach Rechts­form u.ä. Anga­ben rich­ten. Dazu zählen


    Name und Rechts­form des Unternehmens
    Adresse mit Straße, Post­leit­zahl und Ort
    Kom­mui­ka­ti­ons­ka­näle zur Anspra­che via Tele­fon, Fax, E-Mail
    Ver­tre­tungs­be­rech­tig­ter — meist der Geschäfts­füh­rer, bei redak­tio­nel­len Web­sites auch der Ver­ant­wort­li­che im Sinne des Pres­se­rechts (V.i.S.d.P.)
    Regis­ter­ge­richt und Regis­ter­num­mer bei Unter­neh­men im Handelsregister
    Umsatzsteuer-ID-Nummer bei umsatz­steu­er­pflich­ti­gen Firmen
    ein Haf­tungs­aus­schluss für Links, soll­ten Links auf andere Web­sites zeigen
    eine Daten­schutz­er­klä­rung bzgl. der erfass­ten und genutz­ten Daten der Besucher.

  • Wo soll da ein Impressum sein? Ich seh weder auf der verlinkten noch unter Startseite noch unter "Information" eins.
    Mach doch mal einen screenshot davon.


    Erledigt: Ah, ich muss die Seite verkleinern und dann ganz nach unten rechts scrollen und dann kann man tatsächlich das Wort "Impressum" in dem blauen Satz erkennen.


    OK, entspricht zwar trotzdem nicht den Anforderungen aber ich nehm das oben Gesagte zurück.

    Website-Impressum muss deutlich sichtbar sein

    München (ddp). Das Impressum einer Website muss deutlich sichtbar und leicht zu finden sein. Andernfalls drohen teure Rechtsstreitigkeiten, wie die Computerzeitschrift "PC Professionell" (Ausgabe 3/2005) warnt.

  • 1024x768 ist out!!oder noch 800x600? :D


    Meinst Du etwa, dass man bei einer Auflösung von 1600x1400 auf einem 20" oder kleinen Display besser lesen kann?
    Oder hast Du eine 40" Monitor vor Dir stehen?
    Auflösung und Schriftgröße kann man getrennt einstellen, je nach Webseite muss man dann halt öfter mal scrollen!


    Ich habe das Impressum (trotz niedrig eingestellter Bildschirmauflösung) übrigens sofort gefunden.... :D


    Gruß Uwe

  • Das Problem ist, dass der Depp die CSS-Deklaration für den Footer falsch erstellt hat:

    Code
    1. #footer {
    2. height:35px;
    3. left:560px;
    4. position:absolute;
    5. top:928px;
    6. width:873px;
    7. }

    , das erregt Anwälte nun mal schnell. Ebenso findet der W3C-CSS-Validator weitere Fehler.

    "As we know, there are known knowns. There are things we know we know. We also know there are known unknowns. That is to say we know there are some things we do not know. But there are also unknown unknowns, the ones we don't know we don't know." (Donald Rumsfeld)
    "Ich weiß, dass ich nichts weiß." (Sokrates)
    "Ich weiß nicht mal, dass ich nichts weiß." (Simba2)
    "Ich weiß' alles" (Alpina-Katze)

  • Zitat

    1024x768 ist out!!


    Das wird einen Richter aber die Bohne interessieren ebenso ob der eine oder andere schreit "Ich habs aber gesehen".
    Nach der Rspr. müssen die gesetzlichen Essentialia deutlich sichtbar sein, d.h. auch auf Geräten die nicht dem neuesten technischen Stand entsprechen ohne weitere Verrenkungen leicht zu sehen sein.
    Bei der teils altertümlichen Ausstattung der Justiz in punkto EDV kanns schon sein, dass eine 800x600 er Darstellung auf einem 17 Zöller den Erfordernissen genügt, d.h. auch bei solcher Ausstattung eine ordnungsgemässe und vollständige Anzeige zu erfolgen hat.
    Wie tcfkao richig hinweist wird selbst bei einer durchaus noch zeitgemässen 1024 er Darstellung wegen der absoluten Festlegung der Fusszeile mit einem rechten Rand von 560 + 873 = 1433 pix der link aufs Impressum eben NICHT auf der Seite dargestellt.
    Btw. das Impressum bzw. der link darauf gehört imho eh nicht in die Fusszeile und schon gar nicht schrifttechnisch eingenudelt an den rechten Rand ausserhalb der Seitendarstellung.
    So jetzt aber basta sonst schimpft der Heiner wieder über die Scheissjuristen :D :D.


    Und wer klüger ist und das alles nicht glaubt solls doch machen wie er will.
    Abmahnanwälte leben von solcher Einfalt.

  • Mensch Gerd......


    amerikanische Verhältlisse brauchen wir hier wirklich nicht!
    Einen Zwergpudel in die Mikrowelle stecken, und dann den Hersteller auf Millionen verklagen, da er nicht darauf hin gewiesen hat, dass die Töle dabei elend verreckt!
    Menschen, die zu dumm sind um um selbstverantwortlich mit Scheckkarten, technischen Geräten usw. umzugehen, die nicht das Wort Impressum auf einer Webside finden weil sie nicht wissen was ein Scrollbalken ist, dann Banken, Gerätehersteller und Kleinfirmen verklagen, da sie nicht explizit auf das dümmste anzunehmende Fehlverhalten hingewiesen haben?


    Oder unterstützt Du Abmahnanwälte, die nur das Haar in der Suppe suchen um zu überleben, da sie keine Klienten haben??


    Gruß Uwe

  • Geschäftsführer: Sükrü Kahraman


    Zitat: Die Reparatur ist in einigen Fällen günstiger als die Anschaffung eines Neugerätes.


    noch Fragen?

    Dazu mit Sicherheit nicht :D


    Das Impressum finde ich aber ohne jegliches Problem und ich bin auch oft o wie jetzt nur mit 1024 x 768 unterwegs. ( altes IBM T41 halt ) ist mir bequemer wie mich immer für jeden Kleinkram an den Schreibtisch mit dem 22 Zöller zu setzten.
    Das Impressum ist keines wegs versteckt.


    Aber mancher Abmahnanwalt hätte es ja gerne in einem nict blockbarem Popup und hat das Glück da die Leute ihm auch noch Geld schicken statt mal gegen den Abmahn Anwalt zu klagen

    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • Vielen Dank für den Link. Vielleicht können die meinen kaputten Mixer wieder in Ordnung bringen. Zurzeit weiß ich einfach nicht, was der für Schwierigkeiten macht und ich schon die Faxen dicke habe und mein Essen wieder Besteller als selbst koche. Essen bestellen kann man übrigens wunderbar über http://www.lieferheld.de eine Seite, bei der man seine Postleitzahl eingeben kann um danach sämtliche Restaurants in der Umgebung angezeigt zu bekommen.