Haftung des Forenbetreibers
Er macht ja sogar unbeirrt weiter mit neuen Beleidigungen... Trollsekte !! UWE.S
Zur Haftung des Herrn Eckhardt als Betreiber eines Forums in dem Herr Schramen seit längerer Zeit seine Verbalinjurien ungehindert verbreiten darf, ergänzend eine Entscheidung des BGH.
Während noch das OLG D´dorf die Auffassung vertrat, primär sei der Verfasser von beleidigenden Äusserungen in Anspruch zu nehmen hat der BGH die uneingeschränkte Haftung des Forenbetreibers völlg unabhängig von den Ansprüchen gegen den Beleidiger selbst bejaht.
Zitat
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2006, Az.: 1-15 U 180/05
Zur Haftung des Forenbetreibers bei Kenntnis des Verfassers eines rechtswidrigen Beitrages
Leitsatz:
In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere. Revision ist zugelassen.
für eine uneingeschränkte Haftung dann die Revisionsentscheidung:
Zitat
BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06
...Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Wird ein ehrverletzender Beitrag in ein Forum eingestellt, ist der Betreiber als Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Unterlassung verpflichtet. Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188 ). Diese Grundsätze gelten auch für den Betreiber eines Internetforums, der insoweit "Herr des Angebots" ist. Der gegen ihn gerichtete Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht in gleicher Weise unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor eines dort eingestellten Beitrags.....
Auf diese Rechtslage sollte vielleicht mal jemand, der hier mitliest UND Mitglied im repdataforum ist, den dortigen admin mal hinweisen ..... nicht dass er demnächst eine kostenauslösende Unterlassungsauforderung - diesmal kein Fake - bekommt.
Der Überbringer