> Oder begreifst Du das auch nicht?
Ok, dann halt nicht.
> Oder begreifst Du das auch nicht?
Ok, dann halt nicht.
Soso, also doch noch ein kleiner Nachtrag, extra für den Herrn V16.
Du bist ja der mit der Gefriertruhe, steht ja zweifelsfrei fest, oder?
Und in dem Zusammenhang schreibst Du von nicht angeschlossenem Schutzleiter. Es ist also durchaus missverständlich von Dir formuliert.
Desweiteren kann ich mit Deinen Kenntnissen bzgl. Krankenhaus und den dortigen Vorschriften mit ziemlicher Sicherheit mithalten, da
1. mein alter Herr Arzt ist und ich dessen sämtliche Kollegen in der Kundschaft habe und
2. davon zwei Chefärzte am Klinikum sind und über die verdiene ich mein Brot, übrigens nicht mit RFT.
Dein abschätziger Standpunkt gegenüber RFT sei Dir gegönnt, ich komme aber ursprünglich aus der Industrie. Also kannst Du Dir so gewisse Kommentare gerne sparen.
ZitatOriginal von Frank SchölchZ.B. könnte jemand in einer Steckdose PE mit N verbinden. dann würde ich sicher 1...2 Stunden an offenen Verteilerkästen mit der Fehlersuche verbringen.
oder im Zählerwschrank selbst. So war's halt bei mir. Soll zwar eigentlich am Ende so sein, aber zum Testen, on man alles korrekt verkabelt hat ne böse Falle.
ZitatOriginal von felline
(klar, Abnahme erfolgt durch autorisierte Fachbetriebe).
Was meinen die Spezialisten?
Derjenige der die Anlage abnimmt (und dadurch auch die Verantwortung trägt) muss eingetragener Installateur beim zuständigen EVU sein. Der kennt normalerweise die TAB am jeweiligen Ort und die Netzform des EVU´s .
Daher vertehe ich nicht, warum hier im Forum Fragen gestellt werden die ein Meister der vor Ort ist beantworten kann.
Übrigens N und PE nach dem FI verbinden ist tabu. Vor dem FI je nach Netzform des EVU´s auszuführen.
Gruß
Strommeister
Hallo zusammen,
da gab es im Sonderheft April 2010 "Elektromeachanik I" von Elektronik Praxis ( Vogel Business Media )
einen interessanten Bericht über den Fi-Schalter.
"Zur Geschichte des Fehlerstrom-Schutzschalter"
Gruß
Toni
[Das Patent auf den FI läuft auf den Vater eines ehemaligen Abi-Kollegen. Nachzulesen beim Depatisnet.]
Das glaubst du ja wohl selber nicht.
ist sicher ein verspäteter Aprilscherz....
Also in dem Beitrag stand was von "patentiert im Jahre 1928",
sicher nicht die 30 mA Ausführung !
Gruß
Toni
Das Patent des Fehlerstrom-Schutzschalters
Am 08. April 1928 wurde Herrn Bütow, einem Angehörigen des RWE (Rheinisch-Westfälischen-Elektrizitätswerk) das Patent (Deutsches Reichspatent Nr. 552 678) „Schutzschaltung zur Sicherung von Menschen und Tieren gegen Schäden durch Berührung eines spannungsführenden Leiters eines Niederspannungsnetzes“ erteilt.
Hat er das Patent bis heute?
au sch...
ich habe mich ja seinerzeit fast gar nicht getraut, meine Frage hier zu posten aber dass sich darfaus so ein interessanter Thread entwickelt...
Wäre glatt wert in wikipedia erfasst zu werden.
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