ZitatOriginal von bateauxparisiens
Die ERA Einstufung kann nur zurückgestuft werden, wenn der Mitarbeiter auch wirklich eine "niederwertigere" Stelle als vorher besetzt. Solange der Mitarbeiter aber seine alte Stelle weiter besetzt - wenn auch etwas langsamer arbeitet - darf er nicht zurückgestuft werden. Beurteilt wird nämlich die Position, und nicht der AN.
wenn Du meinst