Radiostreamen erlaubt oder verboten?

  • Von ein paar Leuten, die mal Webradio gemacht haben, weiß ich nur: Wenn
    Du urheberrechtlich geschütztes Material sendest, musst Du zwingend GEMA
    zahlen (in Abhängigkeit der Anzahl Zuhörer, wenn ich mich recht erinnere).

    "As we know, there are known knowns. There are things we know we know. We also know there are known unknowns. That is to say we know there are some things we do not know. But there are also unknown unknowns, the ones we don't know we don't know." (Donald Rumsfeld)
    "Ich weiß, dass ich nichts weiß." (Sokrates)
    "Ich weiß nicht mal, dass ich nichts weiß." (Simba2)
    "Ich weiß' alles" (Alpina-Katze)

  • Das sollte deine Frage beantworten.



    Erlaubt ist das Mitschneiden von Musik aus dem Radio (Radiostream) für private Zwecke. Der Umfang dieser Aufnahmen, vor allem aber auch die Verwendung der aufgenommenen Stücke ist rechtlich eingeschränkt. Die aufgenommene Musik darf nicht kommerziellen Zwecken dienen oder im Internet getauscht oder verschenkt werden.



    MfG Andy