Ist sowas Legal?

  • Ich würde sagen, das ist legal, weil der Schein noch keinem Roller zugeordnet ist.


    Da es nunmal so ist, das bei alten 2 Rädern oft solche Scheine fehlen ist es natürlich praktisch, das man auch so an nen Schein kommt :D

  • Zitat

    Original von Andy72
    ich sehe da erstmal keine Problem finde das aber auch eigentlich derart unwichtig, dass ich das jetzt nicht über 100Sätze juristisch ausführen möchte.


    Logisch ist das nicht wirklich wichtig, aber ich dachte immer das wär so ne art Fahrzeugbrief..... Das es sowas nicht einem Fzg zugeordnet gibt finde ich schon deftig....


    Aber egal --- unser Roller hat seinen Schein :] :] :]

    Sleep is an abstinence syndrome caused by lack of coffeine


    Anfragen per Mail oder PN zwecklos -- was glaubt Ihr warum das hier FORUM heisst?!?!

    Einmal editiert, zuletzt von tedbodensee ()

  • Als Österreicher sehe ich das ganze etwas lockerer!


    Illegal sind nur schwere Verstöße, falls man sich dabei erwischen läßt! In meinen Augen ist es völlig legal wenn jemand nach dem überschweißen der Fahrgestellnummer, das Material wieder auf wenige tausendstel Millimeter plant und unter einern CNC Fräse die erforderliche Fargestellnummer (laut erworbenen österreichischen Typenschein) fachgerecht eingraviert!


    PS: Wer dafür billige Schlagzahlen verwendet ist ein unverbesserlicher Idiot, das merken sogar Blinde! :D

  • Ich halte es für Illegal.
    Das sind quasi die Betriebserlaubnis"rohlinge" für die Produktion, die eigentlich nicht in die Hände von Privatleuten gelangen sollten. Es sei denn diese Person war da tätig. Aber auch dann wäre das nicht legal und außerdem ist die Seriennummer machinell auf diese Papiere gedruckt. Die Frage ist dann ob die Polizei merkt, dass es handschriftlich oder mit der Schreibmaschine getippt wurde. Zudem könnte man bei Verkauf mit dem Baujahr schummeln, wenn man das Typenschild entfernt und man könnte sagen, dass es aus erster Hand kommt.
    Wer so eine Vespa nicht gerade geklaut hat und seine Betriebserlaubnis verloren hat, der kann sie auch einfach und "legal" nachordern. Stellen dafür gibt es immer noch. Deswegen, denke ich, dass sich sowas nur lohnt wenn man auch dieses Zweirad gemopst hat. Naja, vlt macht ebay sich da noch so seine Gedanken drüber. Ich für meinen Teil hatte mal vor Jahren ein PC-Spiel via ebay versellert und nach einer Stunde wurde dieser Artikel entfernt weil es erst ab 18 Jahren war. Zudem wurde mir mit einer Anzeige "gedroht" wenn ich sowas nochmal versuchen sollte.
    Aber bei ebay kann man sich ja "offiziel" sowieso erst anmelden wenn man 18 ist oder man macht sich bei der Anmeldung 18. Wie das heute geregelt ist weiß ich nicht.


    Bis dahin
    Gruß